Wenn sich wieder einmal etwas „lohnen“ soll: Sozialversicherungspflicht mit hohem Mindestbeitrag bei geringem Einkommen…

…führt zu grotesken Auswirkungen, sofern ein Einkommen aus selbständiger/ freiberuflicher Tätigkeit 450 Euro monatlich überschreitet. Im hier interessierenden Beispiel geht es um das Einkommen aus Lehraufträgen an Hochschulen.

Bekannt ist seit langem, dass deutsche Hochschulen einen erheblichen Anteil ihrer Lehre durch Lehrbeauftragte bestreiten (50-70 % je nach Fach). Einst als Ergänzung gedacht, gehören sie heute zum festen Bestandteil des Hochschulalltags und sie werden schlecht vergütet. Die zu erfüllenden Voraussetzungen, um einen Lehrauftrag zu erhalten, können hoch sein – je nach Fach bis zur Promotion.

Dieser Missstand hat noch eine andere Seite, die womöglich weniger bekannt, aber nicht weniger skandalös ist. Wer über das Jahr gerechnet ein Durchschnittseinkommen von 450 Euro monatlich überschreitet, fällt unter die Sozialversicherungspflicht in der Deutschen Rentenversicherung und muss dort Beiträge entrichten.

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