Wenn sich wieder einmal etwas „lohnen“ soll: Sozialversicherungspflicht mit hohem Mindestbeitrag bei geringem Einkommen…

…führt zu grotesken Auswirkungen, sofern ein Einkommen aus selbständiger/ freiberuflicher Tätigkeit 450 Euro monatlich überschreitet. Im hier interessierenden Beispiel geht es um das Einkommen aus Lehraufträgen an Hochschulen.

Bekannt ist seit langem, dass deutsche Hochschulen einen erheblichen Anteil ihrer Lehre durch Lehrbeauftragte bestreiten (50-70 % je nach Fach). Einst als Ergänzung gedacht, gehören sie heute zum festen Bestandteil des Hochschulalltags und sie werden schlecht vergütet. Die zu erfüllenden Voraussetzungen, um einen Lehrauftrag zu erhalten, können hoch sein – je nach Fach bis zur Promotion.

Dieser Missstand hat noch eine andere Seite, die womöglich weniger bekannt, aber nicht weniger skandalös ist. Wer über das Jahr gerechnet ein Durchschnittseinkommen von 450 Euro monatlich überschreitet, fällt unter die Sozialversicherungspflicht in der Deutschen Rentenversicherung und muss dort Beiträge entrichten.

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„Der Mythos vom gefräßigen Staat“…

…ein Beitrag von Mark Schieritz auf Zeit Online. Siehe auch „Ein Cappucino für die Armen“.

Schieritz weist auf etwas hin, dass jeder aus seiner Einkommensteuererklärung wissen kann, denn dort, wie auch im Steuerbescheid, wird deutlich, welchen durchschnittlichen Steuersatz man zahlt. Der Spitzensteuersatz gilt erst aber einer bestimmten Einkommensstufe abzüglich dessen, was zur Steuerreduktion führt. Anders stellt es sich dar, wenn Sozialversicherungsbeiträge und indirekte Steuern berücksichtigt werden. Letztlich, wie Verena Nedden (hier die PDF-Fassung) einmal dargelegt hat, liegt die „allgemeine Erwerbsbelastung“ bei 50%.

Schieritz kommt dann noch darauf zu sprechen, dass ein zu hoher Spitzensteuersatz die Leistungsbereitschaft hemme, das „sei sicher nicht ganz falsch“ (entscheidend ist letztlich die effektive Steuerbelastung, weil es in der Regel Abschreibungsmöglichkeiten gibt). Das liest man immer wieder, die Frage ist, ob es tatsächlich stimmt, ist das wirklich so sicher oder doch eher ein Vorurteil? Standardisierte Befragungen bringen hierzu keine Aufklärung, auf die aber meist zurückgegriffen wird.

Sascha Liebermann

„Wie die Sozialversicherung Kinderarmut produziert“…

…ein Gastbeitrag von Jürgen Borchert, Sozialrichter a.D., auf der Website von Norbert Häring.

Jürgen Borchert hat sich immer wieder zum Missstand in der Sozialversicherung geäußert und gibt mit diesem Beitrag Einblick in eine Problemlage, die vielen nicht bekannt sein wird. Auch mit dem Bedingungslosen Grundeinkommen hat er sich – offenbar äußerst widerwillig – befasst, siehe hier, weitere Beiträge hier.

„Kann ein bedingungsloses Grundeinkommen vor den Unsicherheiten des Arbeitsmarktes schützen?“ – Undifferenziertes aus dem Institut für Arbeit und Qualifikation

So wirkt ein Beitrag von Gerhard Bosch, Universität Duisburg-Essen, in einer Veröffentlichung des Institut für Arbeit und Qualifikation (IAQ). Frühere Kommentare von meiner Seite zu Ausführungen Gerhard Boschs finden Sie hier. Liest man die Kurzfassung des Beitrags hat man den Eindruck, dass es sich um eine ziemlich undifferenzierte Auseinandersetzung – wenn man es überhaupt so nennen kann – handeln muss. Das lässt auch das Fazit des Beitrags auf S. 13. erkennen:

„Ein BGE ist daher keine angemessene Antwort auf künftige Beschäftigungs- und Einkommensunsicherheiten. Es wird mit „Alternativen Fakten“ gerechtfertigt, wie den widerlegten Aussagen zum Ende der Arbeit oder den negativen Auswirkungen von Arbeitsmarktregulierungen und Wohlfahrstaaten auf die Beschäftigung.“

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