Erziehungszeiten, Kinderberücksichtigungszeiten – ja, aber nicht ohne Beitragszeiten aus Erwerbstätigkeit!

Nachdem Bundesarbeitsminister Heil seinen Vorschlag einer „Grundrente“ – besser: Rente nach Mindestentgeltpunkten, weil sie erwerbsabhängig ist – unterbreitet hat, stellt sich die Frage, wie sie sich zum bestehenden Gefüge sozialer Sicherung verhält. Hier ein Beitrag dazu. In diesem Zusammenhang tauchte auch die Frage auf, ob denn „Kindererziehungszeiten“ berücksichtigt werden, um die Mindestbeitragsjahre zu erreichen, die für den Bezug der Grundrente Voraussetzung sein sollen. Abgesehen von Kindererziehungszeiten gibt es noch „Kinderberücksichtigungszeiten“, letztere allerdings verlangen eine Mindestversicherungszeit, um Berücksichtigung zu finden, wie die Deutsche Rentenversicherung erläutert.

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