So ist es. Ist eine kluge Strategie, um zu spalten und das BGE zu schwächen. Und wirkt besonders gut, wenn man nicht merkt, dass man drauf reingefallen ist und sich für besonders reflektiert hält, indem man darauf hinweist, kein „neoliberales Modell“ zu vertreten. (MS)
— BGE Eisenach (@bge_esa) January 9, 2021
…, denn die wenigsten Überlegungen in der BGE-Diskussion sind auf einfache Weise einzuordnen. Götz W. Werners Anliegen, der z. B. meist – aber nicht immer – für hohe BGE-Beträge plädiert hat, war es stets, die Selbstbestimmung des Einzelnen durch ein BGE zu stärken. Auch war er meist klar darin, dass es über ein BGE hinaus bedarfsgeprüfte Leistungen geben sollte. Dennoch werden seine Überlegungen in manchen Überblicksdarstellungen (so z. B. bei Björn Wagner und Ronald Blaschke et al, S. 231 f.) mit dem Attribut neoliberal versehen, weil Werner ein hohes BGE nicht mit einem Mindestlohn verknüpfen wollte oder von einem substitutiven Effekt des BGEs sprach. Dabei stellt sich in der Tat die Frage, ob denn ein gesetzlicher Mindestlohn nach Einführung eines auskömmlichen BGEs sinnvoll wäre, wenn Arbeitnehmer zugleich eine ganz andere Verhandlungsmacht hätten als heute. Davon abgesehen hat Werner nie ein Modell im strengen Sinne vorgelegt, sondern seine Vorstellung stets weiter entwickelt. Selbst Thomas Straubhaar schließt bedarfsgeprüfte Leistungen nach Einführung eines BGEs nicht aus.
In Blaschkes Ausführungen irritiert diese Einordnung besonders, da er in der Besprechung sogenannter historischer Vorläufer sehr differenziert vorgeht und mit mancher vorschnellen Einordnung bezüglich der Vorläuferschaft zum BGE aufräumt.
Sascha Liebermann