„Das bedingungslose Grundeinkommen ist nicht sozial“…

…schrieb Eva Quadbeck bei RP-Online. Wieder eine oberflächliche BGE-Abrechnung, man fragt sich unweigerlich, weshalb der Unwille so groß ist, sich differenziert damit zu beschäftigen.

Wenn Frau Quadbeck schreibt, eine BGE stehe – sie verweist auf Andrea Nahles – im Gegensatz zu einem „Recht auf Arbeit“, dann stellt sich doch die Frage, ob Arbeit, also Erwerbsarbeit, nicht mehr am Leistungsbeitrag gemessen werden soll? Denn nur wenn dieser Zusammenhang aufgelöst wird, lässt sich ein Recht auf Arbeit einlösen.

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