Stephan Stracke, arbeitsmarkt- und sozialpolitischer Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, legt in einer Pressemitteilung nach (siehe auch hier). Seine Sorge richtet sich darauf, dass der von Bundesarbeitsminister Heil vorgelegte Gesetzentwurf für ein Sanktionsmoratorium bis zum Jahresende einem Bedingungslosen Grundeinkommen Tür und Tor öffne:
„Mit der geplanten Aussetzung der Sanktionen in der Grundsicherung haben die Jobcenter in Zukunft keine wirksame Handhabe mehr, wenn Arbeitssuchende ohne wichtigen Grund zumutbare Beschäftigungen ablehnen oder trotz Terminvereinbarungen im Jobcenter nicht erscheinen.
Damit hebt Links-Gelb den Grundsatz des Förderns und Fordern auf. Dieses Prinzip ist aber nach wie vor richtig und muss für die Zukunft erhalten bleiben. Arbeitslose werden von unserem Sozialstaat auf vielfältige Weise darin unterstützt, möglichst schnell wieder Arbeit zu finden. Als Gegenleistung verlangt der Sozialstaat, dass Arbeitslose selbst auch alles unternehmen, um ihre Arbeitslosigkeit zu beenden. Das ist fair und eine gerechte Balance von Leistung und Gegenleistung. Daran halten wir als Union fest.“
Das Festhalten daran ist konsequent, wenn man der Auffassung ist, Sanktionsbewehrung sei hilfreich für den Arbeitsmarkt und Erwerbstätigkeit die einzig wichtige Leistung sowie Vorbehalte gegenüber einer Existenzsicherung bestehen, die unverfügbar sein soll – denn Sanktionen greifen genau diese Unverfügbarkeit an. Weshalb Stracke stellvertretend für die CDU/CSU der Auffassung ist, dass diese Haltung für Unternehmen hilfreich sein soll, bleibt jedoch ein Rätsel, denn aus deren Sicht sind Mitarbeiter, die dort arbeiten wollen, entscheidend.