Angesichts eines Artikels in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung drängt sich diese Frage auf, denn offenbar sind die Gewerkschaften nicht begeistert von der jüngsten Forderung der SPD nach einem Mindestlohn von 12 Euro. Er kollidiere, laut FAZ-Beitrag, mit den Tarifverträgen in „Branchen mit unterdurchschnittlichem Lohnniveau“. Worin besteht der Konflikt? Offenbar zwischen Erhaltung von Arbeitsplätzen und Rationalisierungsmaßnahmen. Kann es denn sinnvoll sein, Arbeitsplätze auf niedrigem Lohnniveau zu erhalten, nur damit Arbeitsplätze erhalten werden in Absehung von der Leistungsfähigkeit eines Unternehmens? Dieser Konflikt wird fortbestehen, solange die Einkommenssicherung nicht vom Innehaben eines Arbeitsplatzes entkoppelt wird. Ein BGE würde aber genau dies ermöglichen. Arbeitnehmer würden dann gar nicht in die Lage kommen, ein Angebot annehmen zu müssen, das unterhalb des Mindesteinkommens läge.
Sascha Liebermann