…darüber schreibt Volker Tietz auf focus. Am Ende findet sich die brisante Schlussfolgerung in aller Deutlichkeit:
„Dem Urteil zu den Hartz-IV-Sanktionen kommt damit Signalwirkung zu. Werden diese verboten, entfällt der Gestaltungsspielraum bei Mitarbeitern im Jobcenter. Das macht die Verfahren gerechter. Aber ein derartiges Urteil wirft ein neues Problem auf: Sanktionen sind ein Druckmittel, um auf das Einhalten der Regeln zu drängen.
Und ohne Druck wird es noch mehr auf den guten Willen der Betroffenen ankommen, ihre missliche Lage beenden zu wollen. Das ist bedenklich, denn: Wer pünktlich und regelmäßig den Einladungen vom Jobcenter folgt und bereit ist, Arbeit zu finden, darf nicht gleichgestellt werden mit denjenigen, die das System ausnutzen. Ansonsten ist ein Urteil zum Verbot von Sanktionen der erste Schritt zum bedingungslosen Grundeinkommen.“