Was es heißt, um sein Auskommen zittern zu müssen, hat im letzten Bundestagswahlkampf auch Wolfgang Strengmann-Kuhn erfahren. Er kandidierte für Bündnis 90/ Die Grünen im Wahlkreis Main Taunus und hatte Listenplatz 6 in Hessen inne. Anfang 2008 war er in den Bundestag nachgerückt, sein befristeter Arbeitsvertrag an der Universität Frankfurt war kurz danach ausgelaufen und ein Direktmandat in seinem Wahlkreis für den Wiedereinzug zu gewinnen, war denkbar unwahrscheinlich (gegen Heinz Riesenhuber, CDU). Ohne Mandat aber hätte auch er der Erwerbslosigkeit in die Augen geschaut. Also kam alles auf die Zweitstimmen an, damit der Listenplatz für den Wiedereinzug reichte. Wie knapp der Wiedereinzug gelang, können Sie diesem Bericht entnehmen.
Was lehrt uns das? Es ist eine gute Sache, das Politik nicht wirklich zum Beruf werden kann und Abgeordnete von der Wahl durch die Bürger abhängig sind, ohne Zweifel. Doch welche Folgen hat das für unsere Demokratie? Wer kann es sich erlauben, solch ungewissen Einkommenszeiten entgegenzugehen?
Was Wolfgang Strengmann-Kuhn durchlitten hat, haben andere sicher auch erfahren, schon vielfach. Damit man sich auf die Ungewißheit des Abgeordnetendaseins einlassen und zugleich seine Unabhängigkeit wahren kann, bedarf es einer gewissen Absicherung, einer, die ein solches Engagement ermöglicht. Mit einem bedingungslosen Grundeinkommen in ausreichender Höhe hätte auch Wolfgang Strengmann-Kuhn nicht zittern müssen, denn, wäre er nicht gewählt worden, wäre sein Auskommen und das seiner Familie gesichert gewesen.
Ein bedingungsloses Grundeinkommen würde unsere Demokratie erheblich verändern. Wer sich heute aufgrund seiner Einkommenslage und beruflichen Situation nicht einmischen kann, wie er will, der erhielte durch das bGE andere Möglichkeiten. Auch wären diejenigen, die sich für den Schritt entscheiden, von der Sorge befreit, nur durch einen Wiedereinzug in ein Parlament ihr Auskommen sichern zu können.
Sascha Liebermann