„Totalverweigerer sind sehr selten“…

…so ist ein Beitrag von Oliver Bock in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung überschrieben (Rhein-Main/ Wiesbaden). Nun liefert er zwar keine überraschenden Einsichten, ist aber doch angesichts der Gerüchte und teils gegenläufigen Stimmen selbst aus den Jobcentern informativ. „Wird ein schärferes Vorgehen gegen tatsächlich oder vermeintlich arbeitsunwillige Bürgergeldempfänger den deutschen Sozialetat spürbar entlasten? Im Sozialleistungs- und Jobcenter der Landeshauptstadt Wiesbaden ist die Skepsis groß. Zwar werden gegen eine kleine Zahl der „Kunden“ regelmäßig Sanktionen verhängt. Doch meist geht es dabei um geringe Versäumnisse bei der Einhaltung von Terminen, aber ganz selten um Pflichtverweigerung. Sogenannte Totalverweigerer seien die sehr seltene Ausnahme, heißt es.“

Wie schon früher durch Statistiken der Bundesagentur für Arbeit ausgewiesen wurde, handelt es sich bei einem großen Teil der Sanktionen um Terminversäumnisse (siehe hier und hier), wie auch die untenstehende Grafik zeigt. Das im Beitrag überhaupt von „Totalverweigerern“ ohne Anführungszeichen gesprochen wird, erstaunt, denn es ist kein Terminus des Gesetzgebers, weckt aber bestimmte Assoziationen. Selbst bei denen, die sich also verweigern, wäre genau hinzuschauen, um die Gründe zu kennen, dann stellt sich womöglich heraus, dass es bei der „Verweigerung“ um etwas anderes geht.

„In jedem Jahr gelingt es Wiesbaden, etwa jeden fünften in der Landeshauptstadt gemeldeten Langzeitarbeitslosen in eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung zu vermitteln oder beim Sprung in die Selbständigkeit zu helfen. Rund zwei Drittel dieser „Kunden“ des Jobcenters halten länger als ein Jahr durch. Jeder Dritte ist dann wieder auf Sozialleistungen angewiesen.“

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