…ein Auszug aus einem Beitrag von Prof. Dr. Wolfgang Spellbrink auf der Website von Wolters Kluwer.
Der Autor ist ehemaliger Vorsitzender Richter am Bundessozialgericht. Es überrascht angesichts dieser Expertise, welche Verkürzungen allein der Auszug enthält, vielleicht werden diese im Gesamtartikel wieder relativiert, das kann ich allerdings noch nicht beurteilen.
Stellvertretend für die Diskussion verweist der Autor zuerst auf zwei der medial mit am bekanntesten Befürworter, Richard David Precht und Götz W. Werner, Verweise auf Fachliteratur tauchen nicht auf, warum nicht? Precht ist auf einen fahrenden Zug aufgesprungen, den er zuvor noch in gewisser Weise belächelt hatte, Werner hingegen war ein Befürworter der ersten Stunde, zumindest der jüngeren Debatte seit 2004, und Unternehmer.
Spellbrink schreibt:
„Unabhängig von den Ausprägungen im Detail und den unterschiedlichsten normativen und gesellschaftspolitischen Vorstellungen weisen alle Ansätze eines garantierten Grundeinkommens die folgenden Gemeinsamkeiten auf:“
Damit charakterisiert er also verallgemeinernd, was die Vorschläge auszeichnet, schauen wir es uns an:
„Jeder Bürger des Gemeinwesens erhält einen bestimmten Grundbetrag ausbezahlt, der grundsätzlich für alle Beteiligten gleich hoch ist. Manche Modelle differenzieren noch nach Altersgruppen (Kinder erhalten weniger; Senioren mehr) – manche wollen nur pro Bürger einmalig einen hohen Gesamtbetrag auszahlen – aber zumeist handelt es sich um eine regelmäßige/monatliche Zuwendung.“
„Garantiertes Grundeinkommen und (Sozial-)Rechtsordnung“… weiterlesen