Am 26. April wurden zwei Anträge zur Abschaffung von Sanktionen bei Hartz IV im Deutschen Bundestag abschließend beraten. Die Anträge wurden abgelehnt. Sowohl Die Linke (Bundestagsdrucksache 17/5174) als auch Bündnis 90/Die Grünen (Bundestagsdrucksache 17/3207) hatten Anträge eingebracht.
Für die Befürworter eines Bedingungslosen Grundeinkommens ist die Debatte ein aufschlussreiches Dokument, denn deutlich wird die Haltung der Verteidiger von Sanktionen. In deren Überlegung steht nicht das Individuum und die ihm ermöglichten Entscheidungsfreiräume im Zentrum. Es geht nicht um die Bürger als Fundament des Gemeinwesens, es geht nicht darum, ihnen den Rücken zu stärken. Vorrang haben die Anständigen: die Erwerbstätigen.