Veranstalter war die Landtagsfraktion der SPD in Schleswig Holstein, hier die Ankündigung der Veranstaltung.
Nachtrag 17.1.: Ralf Stegner (SPD) bezeichnete das BGE an einer Stelle als „Droge“, ein bezeichnender Vergleich, weil er damit die öffentliche Diskussion darum für nicht sachhaltig und diejenigen, die es befürworten und interessant finden, zu Suchtkranken erklärt. Zu Stegners Bemerkung pro Kindergrundsicherung, siehe hier und hier. Frau Engelen-Kefer kritisierte wiederum, dass diejenigen, die es nicht brauchten, ebenfalls ein BGE bekämen. Man kann in diesem Zusammenhang immer nur auf die heutige Regelung mit Grundfreibeträgen (siehe hier und hier) und anderen Freibeträgen in der Einkommensteuer hinweisen, die einen Rechtsanspruch darstellen und nicht danach fragen, ob jemand sie braucht. Hier werden zwei unterschiedliche Dinge in einen Topf geworfen. Die Stellung als Bürger im Gemeinwesen ist das eine, diesbezüglich sind alle gleich. Und wenn aus diesem Grund alle denselben Anspruch auf eine Existenzsicherung haben, dann gilt er auch für „Reiche“. Die andere Frage ist, welche Steuerarten sinnvoll sind, damit ein Gemeinwesen öffentlichen Aufgaben finanzieren kann. Diese Frage kann sich aber nicht auf die Existenzsicherung beziehen.
In dieser Veranstaltung zeigt sich auf Seiten von Frau Engelen-Kefer wieder der Unwille, überhaupt einmal in Ruhe zuzuhören, was Manuel Franzmann zu den Finanzierungsfragen zu sagen hatte. Was wiederum Manuel Franzmann zu Beginn der Diskussionsrunde zur Polemik gegen Götz W. Werners Vorschlag einer Konsumsteuer bewog, in der er sie einem „Selbstverwirklichungstrip“ eines Unternehmers entsprungen sieht, ist inden ebenfalls kein klärender Beitrag. Denn Werner stellt für eine nachgelagerte Besteuerung, die beim Endkunden greifen soll, stets heraus, dass erst besteuert werden soll, wenn Leistungen verzehrt werden, nicht, wenn sie noch entstehen können. Es geht also gar nicht um Selbstverwirklichung, sondern um Leistungsentstehung und zwar im Allgemeinen. Die Einkommensteuer fragt nicht danach, was jemand mit seinem Einkommen unternimmt, ihr Kriterium ist das bloße Vorhandensein von Einkommen. Die Konsumsteuer, so Werners Argument, will nicht den Leistungsbeitrag hemmen, sondern die Leistungsentstehung fördern (siehe hierzu auch die Überlegungen von Verena Nedden). Ob nun eine Konsumsteuer angesichts der heutigen Einkommensverteilung ausreichen würde, ein auskömmliches BGE zu finanzieren, steht auf einem anderen Blatt.
Sascha Liebermann