Staatszentrierte Versorgung, ein Volk von Transferempfängern – worüber schreibt Armin Nassehi?

In der Frankfurter Allgemeinen Zeitung besprach Armin Nassehi, Professor für Soziologie, das neue Buch von Richard David Precht „Jäger, Hirten, Kritiker…“. Da Precht in seinem Buch eine große Herleitung anbietet, um das Bedingungslose Grundeinkommen zu rechtfertigen, liegt es nahe, dass Nassehi sich zum BGE äußert. Das verdient Aufmerksamkeit, denn besonders häufig und dazu noch außerhalb einer Fachöffentlichkeit äußern sich Soziologen nicht zu diesem Thema. Was schreibt Nassehi?

„Und es bleibt ein Verdienst, auch wenn man Precht in einigen Punkten nicht folgen will. So ist sein Lösungshorizont ziemlich staatszentriert. Ganz abgesehen davon, dass die Einführung eines Grundeinkommens einen Großteil der Bevölkerung zu Transferempfängern durch staatliche Institutionen macht, plädiert Precht dafür, die digitale Grundversorgung mit Suchmaschinen, E-Mail-Verkehr und sozialen Netzwerken, die Überwachung von E-Privacy, die Kontrolle von Geschäftsmodellen der Künstlichen Intelligenz unter staatliche Kontrolle zu nehmen.“

Welches BGE hat Nassehi hier vor Augen? Ein BGE, wie es gemeinhin als Leistung von der Wiege bis zur Bahre konzipiert ist, macht alle zu Transferempfängern, wenn man diese Bezeichnung so beibehalten will. Das ist seine egalitäre Seite. Oder meint Nassehi den Unterschied zwischen Nettozahlern (mehr Steuern als BGE) und -empfängern (mehr BGE als Steuern)? Das wäre verwirrend, weil beides nicht miteinander vergleichbar ist, denn auch die Nettozahler erhalten das BGE in Absehung von ihren sonstigen Einkommen, es ist eben keine Negative Einkommensteuer. Was aber ist denn das Problem, wenn die Bürger zu Transferempfängern gemacht werden? Heute ist dieser Transferempfang versteckt in Sachleistungen wie Infrastruktur, auch die erhalten alle, das BGE würde diesbezüglich nur eines ändern: dass ein Einkommen als Geldbetrag pauschal für jeden bereitgestellt würde. Von anderen „Transferleistungen“ wie Infrastruktur bliebe jeder weiterhin abhängig. Das macht nun mal eine politische Vergemeinschaftung aus. Hat Nassehi Sorge davor, dass Transfers abhängig und passiv machen? Das muss er wohl vor Augen haben, wenn er das BGE als „staatszentriert“ bezeichnet. Es ist aber nicht mehr und nicht weniger „staatszentriert“ als jede gemeinschaftlich zu verantwortende Leistung. Lugt da die Hoffnung hindurch, das könne anders sein? Das wären ideologische Gefechte von gestern, wir können allenfalls darüber streiten, welche und wieviele Leistungen die Gemeinschaft direkt bereitstellen soll, wieviele indirekt und welche sie den Bürgern überlässt als private Angelegenheit. Diese Zusammenhänge gelten für das Leben überhaupt und das Entstehen und die Bewahrung von Wohlstand im Besonderen.

An einer weiteren Stelle schreibt er folgendes:

„Sätze wie diese [vorangehenden Ausführungen, SL], denen man nicht widersprechen kann, enthalten kaum einen Informationswert – und doch gelingt es Precht, auf ein Unbehagen hinzuweisen, das in der Diskussion um die Entkoppelung von Arbeit und Einkommen oft zu kurz kommt: Welche Sinnquellen werden wir uns dann erarbeiten müssen? Prechts Lösungen sind sehr nah am Milieu des gebildeten, konsumkritischen (Staats-)Bürgers gebaut, der an ein „Wir“ appelliert, in dem die anderen in ihren Aspirationen als eher ähnlich imaginiert werden.“

Hier geht es offenbar darum, die schon von Ralf Dahrendorf formulierte Sorge aufzugreifen, was denn nach der „Arbeitsgesellschaft“ komme. Wäre dieser Sorge nicht entgegenzuhalten, dass es Quellen von Sinn und Sinnerfüllung jenseits der Erwerbstätigkeit schon lange gibt, sie unter dem Regime des Erwerbsgebots jedoch eine normative Degradierung erfahren und genau deswegen nur als zweite Wahl gelten können? Die stigmatisierenden Effekte des Vorrangs von Erwerbstätigkeit werden von Nassehi nicht einmal erwähnt, sie erst lassen jedoch verstehen, weshalb sowohl bürgerschaftliches Engagement wie mittlerweile sogar die Fürsorge in der Familie um ihr Wohlergehen, als legitime Hauptbeschäftigungen (ob ganz oder lebensphasenspezifisch) in einem solch degradierten Status sich befinden. Familie ist in den letzten Jahren zum Anhängsel der Arbeitsmarktpolitik geworden, als eigensinniges Gebilde wird sie kaum mehr gesehen – von den etablierten Parteien ohnehin nicht. Die Aufhebung des normativen Vorrangs würde also etwas aufwerten, das heute schon da ist, es würde die Nachrangigkeit dieser Tätigkeiten beenden und damit erkennen lassen, was heute schon für wichtig gehalten wird, aber hinter der Erwerbstätigkeit zurückstehen soll. Das wird besonders deutlich am Achten Familienbericht, der zwar mit „Zeit für Familie“ betitelt ist, im Grunde aber besser „Keine Zeit für Familie“ heißen sollte, wenn Empfehlungen zur Verbesserung der Lage von Familien immer auf Ganztagsbetreuung hinauslaufen.

Nassehi bezeichnete auch in einem Beitrag im Spiegel, der sich vor allem mit Demokratie befasste, das BGE als Versorgungsmodell. Das ist zwar nicht falsch, aber einseitig, weil diese Versorgung zugleich eine Radikalisierung der Sinnfrage zur Folge hat, wenn Erwerbstätigkeit („sozial ist, was arbeit schafft“; „jede Arbeit ist besser als keine“) nicht ganz selbstverständlich mehr die einzig angemessene Antwort ist, sondern der Einzelne für sich herausfinden muss, wo diese Antwort für ihn liegt. Die Versorgung hätte also zugleich eine Freiheitszumutung zur Folge, wäre eben nicht mehr mit einer paternalistischen Antwort auf die Freiheit verbunden, wie es heute der Fall ist.

Nassehi hat sich noch an anderer Stelle zum BGE geäußert im Rahmen eines langen Gesprächs in BR Alpha. Dort sagte er folgendes:

„Nun, was wäre das? Der Wohlfahrtsstaat ist einst entstanden für Situationen, in denen der Normallebenslauf unterbrochen war. Die Arbeitslosenversicherung sollte ja eigentlich für einen Ausnahmefall gelten. Man muss sich also Gedanken machen: Wenn so etwas wie Diskontinuität in Berufsbiografien kein Ausnahmefall mehr ist, dann muss man dafür andere Versorgungsmöglichkeiten finden. Vielleicht ändert sich dann auch die Rolle des Staates sehr stark. Ich bin alles andere als jemand, der sozusagen die Staatstätigkeit noch weiter erhöhen will, aber ich meine, die Verantwortung würde doch wahrscheinlich darin liegen, dass der Staat vielleicht etwas mehr Kontinuität herstellt, was in den Lebensformen ja schwieriger geworden ist.“

Wenn das so ist, dann wäre ein BGE eben nicht im schlechten Sinne „staatszentriert“, sondern Ausdruck davon, eine angemessene Antwort auf ein schwerwiegendes Problem gefunden zu haben. Das klingt nun anders als in der Rezension oben. Weiter heißt es an derselben Stelle:

„Manche denken, dass das bedingungslose Grundeinkommen dafür eine Lösung ist. Das könnte so sein, weil es eine gewisse Kontinuität herstellt. Ich selbst bin aber ein bisschen skeptisch, weil dadurch vielleicht eine ganze Schicht von Menschen entsteht, die womöglich bestimmte Anerkennungsformen in der Gesellschaft, die über Arbeit vermittelt worden sind, nicht mehr bekommt. Aber darüber müsste man tatsächlich nachdenken und es ausprobieren.“

Immerhin, er ist sich nicht sicher und plädiert für Ausprobieren. Aber auch hier bleibt der Zusammenhang zwischen normativer Bewertung von Erwerbstätigkeit und Nicht-Erwerbstätigkeiten außen vor, der entscheidende Punkt bleibt damit unberücksichtigt. Das ist schon erstaunlich, weil normative Bewertungen das praktische Leben auszeichnen, im Fall der Erwerbstätigkeit ist es eine besonders weitreichende, aber historisch gewachsene. Aus irgendeinem Grund scheint es schwer, diesen Zusammenhang zu sehen. Weiter sagte er:

„Äquivalente wären z. B. etwas, was man fast schon Ausfallbürgschaften nennen könnte: Staat oder staatliche organisierte Formen von Versicherung finanzieren dann eben nicht mehr nur das Rausfallen, sondern stellen die Kontinuität her. Das, was ich sage, hört sich eigentlich sehr simpel an, aber das wäre ein großer Paradigmenwechsel im Hinblick darauf, was der Wohlfahrtsstaat eigentlich machen soll. Ich finde, das sind doch Überlegungen, die nicht unbedingt Angst machen müssen, sondern das sind Überlegungen, von denen man sagen kann: „Mensch, das wären doch mal Dinge, über die man tatsächlich nachdenken kann und die es dann auch wert sind anzuerkennen, dass die klassische Industriegesellschaft – mit diesen riesigen Kontinuitäten, von denen wir in unseren Konzepten immer noch ausgehen – eigentlich zu Ende ist.“

Worauf liefe das denn hinaus, auf ein solidarisches Grundeinkommen? Auf staatliche Arbeitsplatzgarantie? Wenn Ausfallbürgschaften nur den Einkommensmangel abfedern und die Handlungsfähigkeit des Einzelnen stärken soll, dann würde ein BGE das doch gerade tun. Wodurch würden die Versicherungen denn die „Kontinuität“ herstellen? In diesem Abschnitt bleibt es völlig unklar, was Nassehi meint, schauen wir, was er noch sagte:

„Unsere Sozialversicherungsformen – und übrigens z. B. auch die privaten Versicherungsformen und nicht nur die staatlichen – gehen immer noch von diesem klassischen industriegesellschaftlichen Modell aus. Sie gehen übrigens auch von der geschlechtlichen Arbeitsteilung aus, die in dieser Form aber gar nicht mehr gilt, d. h. man geht da von kontinuierlichen Familienformen aus usw. Das entspricht jedoch alles nicht mehr der Realität dieser Gesellschaft.“ (Gespräch in BR Alpha, S. 9)

Tatsächlich ist die geschlechtsbezogene Arbeitsteilung noch Realität, weil Mütter von diesen Aufgaben viel mehr übernehmen als Väter. Das hat zwar nicht unbedingt traditionalistische Gründe, sie liegen teils in den Familiendynamiken, den unterschiedlichen Beziehungsgefügen zwischen Vater und Kind sowie Mutter und Kind selbst, teils in dem Umstand, dass Einkommen erzielt werden muss. Gerade hier würde ein BGE aber Entlastung schaffen und andere Möglichkeiten eröffnen. Nassehis Überlegungen bleiben hier doch überraschend blass, womöglich ist er mit der differenzierten BGE-Debatte nicht vertraut, obwohl sich die Möglichkeiten ja einfach ausbuchstabieren lassen.

Sascha Liebermann