…so ist der Beitrag von Katharina Schuler und Tina Groll auf Zeit Online übertitelt, mit dem sie die jüngeren Vorstöße zur Reformierung von Hartz IV in Augenschein nehmen (was von den Vorschlägen von Robert Habeck und Andrea Nahles zu halten ist, dazu äußern wir uns demnächst). Habeck schlägt vor, Sanktionen im Arbeitslosengeld II, bei ihm heißt dies dann „Garantiesicherung“ abzuschaffen. Wenn es keine Pflicht zur Arbeitsuche mehr gäbe, denn das wäre die Konsequenz aus Habecks Vorschlag, würde eine Art Grundeinkommen eingeführt, wenngleich noch eine Bedürftigkeitsprüfung vorgenommen weiterhin durchzuführen wäre. Schuler und Groll kritisieren nun, dass sich dadurch doch nicht viel ändere, weil nach einem Jahr Arbeitslosengeld die niedrigere Garantiesicherung winke. Eines übersehen sie dabei aber. Wenn Habecks Vorschlag darauf wirklich hinausliefe, auf Sanktionen zu verzichten, was nur möglich ist, wenn auf Arbeitsbereitschaft verzichtet wird, wäre ein Bruch mit dem jetzigen Sozialstaat vollzogen, denn die Sanktionen bringen zum Ausdruck, wie sehr der Vorrang von Erwerbstätigkeit bewertet wird. Die Veränderung wäre alsonormativ von erheblicher Tragweite, auch wenn die Garantiesicherung in der Höhe zu niedrig und immer noch haushaltsbezogen wäre.
Sascha Liebermann