…so zu lesen in einem Interview, das auf Welt Online veröffentlicht wurde.
Hier die Passage zum BGE:
„WELT: Was kommt denn nach Hartz IV? Ihr Generalsekretär Lars Klingbeil berichtet, dass sich auch in der SPD viele Mitglieder ein bedingungsloses Grundeinkommen wünschen. Passt das zu einer Partei der Arbeit?
Dreyer: Nein. Ich war von diesem Modell noch nie überzeugt. Es suggeriert eine einfache Antwort, die es nicht gibt. Und es bezieht Menschen ein, die der Hilfe des Staates gar nicht bedürfen. Mein Gefühl sagt mir, dass die meisten in der SPD das auch so sehen. Unser Ansatz muss von der Arbeit ausgehen. Deshalb finde ich, dass künftig die Lebensleistung beim Bezug eines Bürgergelds stärker berücksichtigt werden muss. Und dass mühsam erarbeitetes Vermögen bei Arbeitslosigkeit stärker geschont werden muss. Beides waren Kardinalfehler von Hartz IV, da müssen wir bei einer neuen Form der Absicherung ran.“
Welche einfache Antwort suggeriert das BGE denn? Niemand behauptet ernsthaft, ein BGE sei eine Lösung für alle Fragen, es bietet allerdings für manches Problem eine einfache Antwort, das stimmt. Wäre das nicht wünschenswert? Wäre es nicht besser – und einfacher – im System der sozialen Sicherung, wenn es einen Sockelbetrag gäbe, der nicht antastbar wäre? Das würde Familien und Alleinerziehenden helfen (kumulierende BGE im Haushalt, vier Personen, vier BGE), es würde denen helfen, die – aus welchen Gründen auch immer – nicht erwerbstätig sein können und wollen (stigmatisierungsfrei); es macht einen Unterschied ums Ganze, ob ein Sockelbetrag einfach so bereitgestellt wird – ein Unterschied im Solidarverständnis als Gemeinwesen, ohne Bedürftigkeitsprüfung usw.
Gehen wir vom bestehenden Gefüge aus, bietet sich ein einfacher Schritt an: Auszahlung des Grundfreibetrags in der Einkommensteuer und zugleich Abschaffung desselben. Apropos Grundfreibetrag: Würde Malu Dreyer den denn heute abschaffen wollen, weil ihn auch diejenigen erhielten, die seiner nicht bedürfen? Dann müsste sie die Existenzsicherung abschaffen, denn sie ist die Legitimationsgrundlage für den Grundfreibetrag, wie es 1996 vom Bundesverfassungsgericht festgestellt wurde. Wenn sie das nicht will, kann sie nicht so gegen ein BGE argumentieren, wie sie es tut.
Welche Lebensleistung will sie denn näher berücksichtigt wissen zukünftig, die Erwerbsleistung? Das wäre konsequent, wenn es ihr Ansatz ist, von der Arbeit auszugehen. Man könnte stattdessen aber auch vom Bürger ausgehen, so wie es das Grundgesetz vorsieht, in ihm stehen sie, und nicht die Erwerbstätigen, im Zentrum.
Sascha Liebermann