…so würde ich ein Gespräch im RBB-inforadio zu dieser Frage beurteilen. Wie komme ich darauf? Die Rente ist eine Einkommensicherungsleistung, die für die Zeit nach dem Erwerbsleben konstruiert ist. Wie den Ausführungen des Interviewers – und den Medienmeldungen gleichermaßen – zu entnehmen ist, müssen für den Bezug der Grundrente Mindestleistungen erbracht werden, und zwar 35 Beitragsjahre. Das eine – die Grundrente – hat also mit dem anderen – dem Bedingungslosen Grundeinkommen – wenig bis gar nichts zu tun. Abgesehen davon ist die Abgrenzung der Beitragszeit willkürlich und schafft neue Schieflagen. Bernhard Neumärker, der hier befragt wurde, weist zurecht daraufhin, dass die Aufhebung der Bedürftigkeitsprüfung keineswegs gegen das „Leistungsprinzip“ sei, wenn Leistung breiter als bisher verstanden werde.
Sascha Liebermann