…ein Interview mit Frithjof Bergmann in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung über den Begriff „Neue Arbeit“, den er einst geprägt hat und was in der gegenwärtigen Verwendung davon übrig ist.
Bergmann plädierte – und tut es immer noch – dafür, Freiräume der Selbstbestimmung bezüglich der Frage zu schaffen, was will jemand wirklich tun. Das erinnert an Marx‘ „Reich der Freiheit“, das „Reich der Notwendigkeit“ besteht ebenso fort, auch für Bergmann. Wie es um Selbstbestimmung dabei steht, zeigt folgende Passage, in der er sich zum Grundeinkommen äußert:
FAZ: „Warum sind Sie so kritisch dem Grundeinkommen gegenüber?“
Bergmann: „Die Grundidee dieses Grundeinkommens ist ja, dass man mehr oder weniger automatisch ein gewisses Einkommen bekommt. Dass einem das zusteht. Die „Neue Arbeit“ ist ein Versuch, die Menschen dazu zu bringen, ihre Arbeit ganz anders zu erleben als bisher. Und das ist von meiner Erfahrung her absolut nicht der Fall beim sogenannten Grundeinkommen. Ich halte vom Grundeinkommen sehr wenig, weil es vorgeschrieben wird. Und nicht das ist, was ich vorhin innovativ genannt habe und erfinderisch. Das Grundeinkommen kommt mir vor wie etwas sehr Geschustertes, Fabriziertes. Es ist nicht innovationsfördernd.“
Bergmann wirft hier dem Grundeinkommen etwas vor, dass er zugleich als Ziel der „Neuen Arbeit“ versteht: die Menschen zu etwas zu „bringen“. Doch das BGE will gar niemanden zu etwas „bringen“, es will lediglich ermöglichen. Es ist also im Unterschied zu Bergmanns Überlegungen, zumindest wie sie hier erscheinen, nicht erzieherisch, es will Menschen nicht unmittelbar verändern. Gleichwohl würde ein BGE, um das es hier offenbar geht, ermöglichen, was Bergmann wohl vorschwebt, ein anderes Verhältnis zu Arbeit zu gewinnen. Was meint Bergmann mit „vorgeschrieben“? Ein BGE würde politisch eingeführt werden müssen, das verlangt Mehrheiten, also würde es der demokratischen Willensbildung entspringen. Es ginge also auf einen nach demokratischen Verfahren gemeinsamen Beschluss zurück.
Bergmann hatte sich wiederholt in den letzten Jahren kritisch bis ablehnend zum BGE geäußert, siehe hier.
Sascha Liebermann