…, dass sich diese Nomenklatur durchgesetzt hat, ist schon bezeichnend. Zwar ist im Zweiten Buch Sozialgesetzbuch von „Leistungsberechtigten“ die Rede, zugleich aber werden „Kundennummern“ vergeben. Das ist eine Verhöhnung der Lage derer, die auf diese Leistungen angewiesen sind, denn Kunden zeichnet es für gewöhnlich aus, auf den Kauf einer Ware verzichten zu können, ohne in ihrer Selbstbestimmung Einschränkungen zu erleiden. Das gilt für diejenigen, die auf Arbeitslosengeld angewiesen sind, nicht.
Sascha Liebermann