Auf der Website des Pilotprojekts von Mein Grundeinkommen werden gleich zu Beginn Kriterien angeben, die erfüllt sein müssen, damit ein BGE machbar ist:
„Ein Bedingungsloses Grundeinkommen für alle ist nur machbar, wenn es:
- individuell und kollektiv positive Wirkungen entfaltet,
- finanzierbar ist und
- den Anreiz zu bezahlter Erwerbsarbeit nicht zu stark senkt.“
Was einfach klingt, ist gar nicht so einfach, denn was sind „individuell und kollektiv positive Wirkungen“, nach welchen Kriterien würden die Wirkungen hier eingeordnet werden können? Wie gelangt man zu den Kriterien, wer entscheidet darüber?
Was heißt genau, dass ein BGE „finanzierbar ist“, nach welchen Kriterien? Ist das grundsätzlich gemeint, dann bedarf es nur eines Blicks auf das Bruttoinlandsprodukts bzw. des Volkseinkommens. Es stellt sich dann eher die Frage, mit welchen Steuerarten und welchen Steuersätzen soll das geschehen? Wobei die entscheidende Frage noch ist, wird das denn gewollt, was wiederum keine wissenschaftliche Frage ist.
Wann wäre ein Sinken des „Anreizes“ zu „bezahlter Erwerbsarbeit“ „zu stark“? Senkt ein BGE den „Anreiz“ überhaupt? Wird hier nicht etwas vorausgesetzt, dass erst zu untersuchen wäre? Von „Anreizen“ zu sprechen setzt schon eine bestimmte Erklärung von Handeln voraus, obwohl dieser Begriff eine black box für die verschiedensten Dinge ist.
Sascha Liebermann