Entgegen dem, was Sie sagen, verletzt das #BGE keines der beiden Gerechtigkeitsprinzipien: Erstens haben Erwerbstätige per se mehr Nettoeinkommen als Nicht-Erwerbstätige. Zweitens erhalten Nicht-Erwerbsfähigen mit Sonderbedarfen bedarfsgeprüft mehr als das BGE. Michael Sienhold
— BGE Eisenach (@bge_esa) September 5, 2020