…wie Stefan Sell in seinem Blog Aktuelle Sozialpolitik darlegt. Weil Europäischer Gerichtshof, Bundessozialgericht und Sozialgerichte unterschiedliche Auffassungen vertreten (und zwar nicht immer in eine Richtung), ist es nicht einfach, die Lage einzuschätzen, wie es mit solchen Leistungen für Bürger anderer Länder steht. Für die Diskussion um ein Bedingungsloses Grundeinkommen ist das auch eine wichtige Frage, weil im Falle einer Einführung definiert werden muss, wer bezugsberechtigt ist. Nicht von ungefähr wird in öffentlichen Diskussionen immer wieder nach einer solchen Regelung gefragt, dabei aber übersehen, dass dieses Problem nicht BGE-spezifisch ist, sondern immer dann entsteht, wenn solche Leistungen bereitgestellt werden und die Bezugsberechtigung definiert werden muss. Es handelt sich also um ein typisches Sozialstaatsphänomen wie überhaupt viele Fragen, die dem BGE angesonnen werden, Fragen sind, die sich heute stellen.
Sascha Liebermann