@ToniHofreiter:
Soloselbständige haben zum Schutz der Gesundheit ihre Aufträge und ihre Arbeit verloren. Sie sind nicht arbeitslos und man sollte sie nicht in Hartz IV „reinzwingen“.Wen sollte man eigentlich in Hartz IV reinzwingen? #BGE #Grundeinkommen https://t.co/GS6Ivh5OQI
— BGE Eisenach (@bge_esa) November 17, 2020