@ToniHofreiter:
Soloselbständige haben zum Schutz der Gesundheit ihre Aufträge und ihre Arbeit verloren. Sie sind nicht arbeitslos und man sollte sie nicht in Hartz IV „reinzwingen“.Wen sollte man eigentlich in Hartz IV reinzwingen? #BGE #Grundeinkommen https://t.co/GS6Ivh5OQI
— BGE Eisenach (@bge_esa) November 17, 2020
Kategorie: Anton Hofreiter
„Grüne sägen Hartz IV ab“ – oder doch nur schöne Gedanken?
Laut dem Beitrag von Ulrich Schulte in der taz sollen Überlegungen in einem Papier von Anton Hofreiter (MdB, Fraktionsvorsitzender) und Sven Lehmann (MdB) als Grundlage für den Bereich Soziales im neuen Grundsatzprogramm der Grünen, das 2020 vorgelegt werden soll, dienen. Von einer „sanktionsfreien Garantiesicherung“ sei in dem Papier die Rede, ohne dass weitere Konkretisierungen genannt werden. Im Frühjahr hatte Wolfgang Strengmann-Kuhn sich zu dieser Frage ebenfalls geäußert (siehe den Kommentar dazu von Thomas Loer). Inwiefern beide Überlegungen miteinander verknüpft ist, geht aus dem Beitrag nicht hervor.
Das Ziel, Sanktionen abzuschaffen, um das Existenzminimum unverfügbar zu machen, strebt auch der Vorschlag einer „repressionsfreien Grundsicherung“ an, die seit längerer Zeit von verschiedenen Seiten in die Diskussion gebracht wurde, siehe unsere Kommentare dazu hier.
Die guten Absichten sind zu erkennen, allerdings stellt sich die Frage, wie es möglich sein soll, eine solche Grundsicherung zu garantieren, sie gar „repressions-“ bzw. sanktionsfrei zu gestalten, wenn das Erwerbsgebot zugleich nicht aufgehoben werden soll? Denn Grundsicherungsleistungen sind seit Bestehen der Leistungen immer mit Sanktionsmöglichkeiten versehen und sollen nur übergangsweise bezogen werden. Ein dauerhafter Bezug ist nicht erwünscht, wenngleich es praktisch durchaus dazu kommt. Ist die Rede von einer Garantiesicherung nur ein ähnlich schöner Gedanke wie die Behauptung, das „solidarische Grundeinkommen“ sei ein Abschied von Hartz IV?
Sascha Liebermann
Die Grünen Spitzenkandidaten – wie stehen sie zum Bedingungslosen Grundeinkommen?
Antworten darauf finden sich auf der Website von Bündnis 90/ Die Grünen, auf der die Spitzenkandidaten Fragen der Mitglieder beantworten. Eine der Fragen, Nummer 14, lautet:
„Wie steht ihr zum bedingungslosen Grundeinkommen? Wie können wir Steuergelder gerechter verteilen?“
Hier die Antworten:
Katrin [Göring-Eckardt]:
„Auch hier will auf meine Antwort zur gleichlautenden BAG Frage verweisen: Armut in Deutschland hat viele Gesichter. So vielfältig die Ursachen für Armut, so unterschiedlich die Antworten. Ein Student auf dem Weg ins Berufsleben hat andere Unterstützung nötig, als die alleinerziehende Mutter mit drei Kindern und Halbtagsjob. Darauf gibt es zwei mögliche Antworten: Das bedingungslose Grundeinkommen und die bedarfsorientierte Grundsicherung. Für mich muss der Staat immer die Schwächsten zuerst in den Blick nehmen und die Angebote müssen sich am konkreten Bedarf orientieren. Und: finanzielle Unterstützung ist nur ein – wenn auch sehr wichtiger – Aspekt der sozialen Unterstützung hilfsbedürftiger Menschen. Auch wenn wir also das Ziel teilen – alle Menschen sollten sich frei nach ihren Möglichkeiten entfalten können und nicht in Armut und Ausgrenzung leben müssen – so stehe ich für eine bedarfsorientierte Grundsicherung. Zudem gelten für mich die Parteitagsbeschlüsse aus Nürnberg von 2007, wo sich die Partei gegen die Einführung eines bedingungslosen Grundeinkommens ausgesprochen hat.“
Göring-Eckardt spielt hier das BGE und bedarfsorientierte Leistungen gegeneinander aus, um ihren Favoriten, die bedarfsorientierten Leistungen als Gewinner hervorgehen zu lassen. Sie widersprechen sich aber gar nicht, sie ergänzen sich. Je höher ein BGE wäre – in Haushalten kumuliert es – desto weitreichender wäre es. Alleinerziehende, so das Beispiel hier, stünden eben viel besser da, wenn mit einem BGE es auch weiter bedarfsorientierte Leistungen geben würde. Sie erhielten allerdings einen ganz anderen Charakter. Während heute der Erwerbstätige im Zentrum der Sicherungssysteme steht, wäre es beim BGE der Bürger bzw. anderweitig Bezugsberechtigte. Damit rückte die Person ins Zentrum, was auch Folgen für die bedarfsgeprüften Leistungen hätte. Sie verlören die stigmatisierende Kraft, die sie heute nur deswegen haben, weil Bedarfsprüfung immer relativ zu Erwerbsversagen oder Scheitern an der Erwerbsverpflichtung zu verstehen ist. Dieser Zusammenhang scheint Göring-Eckardt fremd.
Robert [Habeck]:
„Ich halte das skandinavische Sozialstaatsmodell, also Zusammenhalt durch Teilhabe, für das erfolgreichste, wie in Frage 13. beispielhaft beschrieben. Ein Grundeinkommen passt dazu. Ich glaube, eine Gesellschaft traut sich eher dann Neues, wenn die Menschen keine Angst haben müssen. Ich nehme aber auch die Argumente der Gegenseite ernst, die sagen, dass die individuelle Förderung/ Hilfe nicht ersetzt werden darf, dass ein BGE entweder zu niedrig oder zu hoch sein kann. Dennoch möchte ich gern erste Schritte seiner Umsetzung sehen. Am einfachsten ist der Einstieg in Lebensphasen, in denen man dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung steht, Rente, Familiengründung, Bildung. Und ich sehe mit Freude, dass wir uns als Grüne genau dahin jetzt bewegen.“
„Zusammenhalt durch Teilhabe“ oder Zusammenhalt durch Anerkennung der Anderen als Gleiche um ihrer selbst und um des Gemeinwesens selbst willen? Letzteres ist für eine Demokratie entscheidend, das macht ihre Solidarität aus, daraus leitet sich ein BGE gerade ab, nicht umgekehrt. Habeck geht immerhin recht weit. Weshalb er die Gefahr, ein BGE könne zu hoch oder zu niedrig ausfallen, eigens anführt, so als gelte das nicht für die heutigen Leistungen gleichermaßen?!
Anton [Hofreiter]:
„Ich teile die Idee, dass jede und jeder am Wohlstand in unserer Gesellschaft teilhaben sollte. Ich finde zudem, dass eine schnüfflerische und kleinteilige Sozialstaatsbürokratie genau denen die größten Steine in den Weg legt, die auf unseren Sozialstaat am meisten angewiesen sind. Diese Ideen haben mit der Reform der Grundsicherung, der Abschaffung der Hartz IV-Sanktionen, der Garantierente und der Kindergrundsicherung ja auch Einzug in grüne Programmatik gefunden. Ich bin froh über diese Beschlüsse, die für eine Grüne Vorstellung vom Sozialstaat stehen.
Ich teile allerdings nicht die riesigen Hoffnungen vieler an das Grundeinkommen. Es ist sympathisch, aber nicht realistisch, zu glauben, mit einem einzigen Instrument so vielfältige Herausforderungen wie überkomplexer Sozialstaat, Gerechtigkeit, Gleichheit, Solidarität, Finanzierungsfragen und vieles mehr quasi handstreichartig zu erledigen.“
Zur Problematik einer Kindergrundsicherung, Kinder werden gegen Eltern ausgespielt, siehe hier. Die Kindergrundsicherung ist kein Weg zum BGE, denn für Kinder die Existenzsicherung von Erwerbsverpflichtung unabhängig zu gestalten, damit haben wir kein Problem – für Erwachsene hingegen schon. Die Abschaffung von Sanktionen in eine Sozialstaat, der Erwerbstätigkeit im Zentrum hat, ist in meinen Augen naiv, siehe hier. Wer sagt denn, dass das BGE das einzige Instrument sein müsse? Das ist frei erfunden.
Cem [Özdemir]:
„Für die einen ist das bedingungslose Grundeinkommen der Weg zu einem Sozialstaat ohne behördliche Gängelung. Für andere ist es der Weg zu einem schlanken Staat, der außer dieser einen Leistung jede Bürgerin und jeden Bürger sich selbst überlässt. Für mich ist das bedingungslose Grundeinkommen einfach nicht die richtige Art der Verteilungspolitik.
Statt staatliche Leistungen bloß mit der Gießkanne zu verteilen, würde ich vor allem denen ein Angebot machen, die es wirklich brauchen. Ich denke an Langzeitarbeitslose, Alleinerziehenden, Menschen mit Behinderung, erwerbsgeminderten Rentner*innen oder anderen Menschen, die es aus verschiedenen Gründen in unserer Gesellschaft schwerer haben. Wenn wir diesen Grundsatz befolgen, dann wird das Steuergeld aus meiner Sicht besser verteilt als mit einem bedingungslosen Grundeinkommen für alle.“
Ganz wie bei Göring-Eckardt sieht Özdemir nicht, dass gerade dieser Sozialstaat, den er bevorzugt, zu Stigmatisierungen führt. Dass er all die, denen er hier helfen will, zuerst einmal mit dem Rücken an die Wand drängt, um sie dann auf den richtigen Weg zu leiten – das ist die Folge der Erwerbszentrierung. So bleibt all das Helfenwollen in pädagogisierender Bevormundung stecken, statt zuallerst einmal die Freiräume zu verschaffen, die dann Dinge jenseits der heutigen Helfervorstellung möglich werden lassen. Was dann noch nötig ist, werden wir sehen. Doch im Vorhinein schon auszuschließen, dass die Bürger zu viel mehr fähig sind, wenn sie die Möglichkeit haben, als es heute der Fall ist im die Erwerbsorientierung wie eine Monstranz vor sich hertragenden Sozialstaatsgetriebe, das bleibt von dieser Warte aus verschlossen. Eben doch ein Reden von oben herab.
Sascha Liebermann