Aus den Daten, die jeher erhoben werden und zeigen, wie Unternehmen auf Lohnkostenänderungen reagieren. Da reicht schon die gesamte Forschung zum Mindestlohn aus und die schlichten Grundsätze der VWL.
— David Stier (@davstier) June 3, 2021
…deswegen kann man sich, wie BGE Eisenach zurecht sagt, auch auf keine Studien beziehen. Außerdem müssen solche Studien, sollen sie brauchbare Daten haben können, ex post durchgeführt werden, also nach Einführung. Erst dann lassen sich Schlüsse darauf ziehen, wie Unternehmen reagiert haben. Da Mindestlöhne – das ist der Vergleich hier – aber nicht zu einer Machtverschiebung zwischen Arbeitnehmern und -gebern führen, sind die Daten ohnehin nicht vergleichbar. Dass höhere Ausgaben von Unternehmensseite „eingepreist“ werden ist zum einen eine Binsenweisheit, weil der Absatz die einzige Einnahmequelle ist, zum anderen allerdings unsicher, denn die Einpreisung gelingt nur, wenn der Absatz nicht nachgibt, Kunden also weiterhin die Produkte kaufen.
Sascha Liebermann