#SozialeGerechtigkeit: Ein Leben lang für andere engagiert und im Alter arm. Das trifft immer mehr Seniorinnen. Gisela Breuhaus aus Bonn gehört dazu. Gemeinsam mit uns kämpft sie gegen #Altersarmut und für ein #Grundeinkommen: https://t.co/BpQgnKLleu
(1/2) pic.twitter.com/XJ7Dn5n9jQ— Diakonie RWL (@DiakonieRWL) February 20, 2022
[…] ich habe viele Menschen kennengelernt, die in diesem Kampf mit den Behörden resigniert haben und lieber Flaschen sammeln gehen als ihren Anspruch auf Unterstützung einzufordern“.
Was Frau Breuhaus hier beschreibt, ist als „verdeckte Armut“ bekannt und eine Folge dessen, dass Erwerbstätigkeit (folglich auch daraus erworbene Ansprüche) normativ erwünscht und anerkannt sind, das Nicht-Erreichen eines auskömmlichen Einkommens auch im Alter demzufolge als Scheitern an dieser Norm bewertet wird. Wer also auf Ergänzungsleistungen angewiesen ist, muss seine Lage erklären, denn das Minimum erhält er nur, wenn er sich erklärt hat. Auch wenn diese Absicherung als Rechtsanspruch besteht, signalisiert das Gemeinwesen durch die Nachrangigkeit, dass der Regelfall sein soll (Norm), auf solche Leistungen nicht angewiesen zu sein. Wer also angewiesen ist, hat etwas falsch gemacht.
Sascha Liebermann