Das eigentliche Problem ist nicht der Umgang mit Verletzungen von „Mitwirkungspflichten“.
Das eigentliche Problem sind „Mitwirkungspflichten“.
Sie machen uns zu bloßen Objekten, die erwerbswillig zu sein haben. #BGE #IchBinArmutsbetroffen #Grundeinkommen https://t.co/aWe71CW4S1
— BGE Eisenach (@bge_esa) May 18, 2022
…an ihnen wird deutlich, ob in unserem Sozialstaat das Existenzminimum vorbehaltlos zu jeder Zeit bereitsteht, ob es unverfügbar ist oder ob wir die Gewährung an Wohlverhalten knüpfen. Ersteres entspräche den Grundfesten unseres Gemeinwesens, der Stellung der Bürger in ihr als Träger der Ordnung, letzteres entspricht einem Gemeinwesen, das die Grundfesten letztlich unter Vorbehalt stellt.
Insofern sind alle Varianten einer Mindestsicherung, die die Mitwirkungspflicht nicht aufgeben, aber angeblich Sanktionen aufheben wollen, Mogelpackungen. Denn es kann keine sanktionslose Mindestsicherung geben, solange das Erwerbsgebot gilt.
Sascha Liebermann