„Braucht es eine Arbeitspflicht?“…

…unter diesem Titel diskutieren Matthias Jendricke, Landrat in Thüringen, und Helena Steinhaus vom Verein „Sanktionsfrei“, über den Umgang mit jungen Bürgergeldbeziehern und dem erhöhten Druck, den Jendricke die Jobcenter ausüben lässt. Das Gespräch verläuft einerseits erwartbar, wenn man die öffentlichen Debatten der letzten Jahre kennt, andererseits überrascht bei Helena Steinhaus, dass sie die Vorrangstellung von Erwerbstätigkeit, die im Zentrum des heutigen Sozialstaats steht, an keiner Stelle in Frage stellt. Deutlich hingegen wird die unterschiedliche Haltung beider dazu, welche Hilfe sinnvoll sein kann.

Jendrickes Haltung wird z. B. hier deutlich:

„Jendricke: Ich sage das, weil mir an unserer Jugend etwas liegt und ich sie nicht aufgeben will. Auch mir wäre es lieber, wenn es anders ginge. Aber wir mussten eben erfahren, dass manche Menschen trotz wiederholter Einladung keine Lust auf Arbeit haben. Sie hatten ihre Chance: Alle hätten im Herbst eine Ausbildung beginnen können und haben es versäumt. Wenn da vom Elternhaus kein Druck kommt, muss der Staat reagieren. Zur Not mit Leuten in Uniform, die denjenigen hinter dem Türspion signalisieren: Besser, du öffnest jetzt.“

Die Frage, um die es geht, auf „Lust“ zu reduzieren, an der es mangele, schließt aus, dass es andere Gründe gibt. Darüber, was eine „Chance“ ist, befindet das Jobcenter, nicht der Bürgergeldbezieher selbst. „Chancen“ werden also kollektiv definiert, nicht nach Dafürhalten des Einzelnen. Wer also solche „Chancen“ nicht wahrzunehmen bereit ist, will – so die Haltung – eben nicht. Das ganze Drohszenario, das Jendricke hier aufbaut, lässt es nicht zu, differenzierter auf die Lage zu blicken.

Dann nennt Jendricke Beispiele für „Chancen“:

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Freude bei den Empfängern des sogenannen Bürgergeldes…

…dürfte bald aufkommen angesichts der Einigung der Unterhändler des Europaparlaments und der EU-Staaten darüber, dass „Produkte vom Markt verbannt und an den Grenzen beschlagnahmt werden sollen, wenn festgestellt wurde, dass Zwangsarbeit eingesetzt wurde.“ (dpa – zit. n. Hellweger Anzeiger vom 6. März 2024, S. 6) Warum? Laut dem Übereinkommen über Zwangs- oder Pflichtarbeit der International Labour Organization von 1930, Art. 2, Abs. 1, das am 1. Mai 1932 in Kraft trat, gilt als „‚Zwangs- oder Pflichtarbeit‘ im Sinne dieses Übereinkommens […] jede Art von Arbeit oder Dienstleistung, die von einer Person unter Androhung irgendeiner Strafe verlangt wird und für die sie sich nicht freiwillig zur Verfügung gestellt hat.“ (Deutschland hat dies ratifizierts. auch hier) – Also müssen Produkte, die aus Arbeit hervorgehen, die Empfänger von Sozialleistungen unfreiwillig ausüben und nur, um Sanktionen zu entgehen, „vom Markt verbannt werden“. – Welcher Unternehmer will das Risiko schon eingehen?

Thomas Loer

Die lange Denktradition der „Arbeitspflicht aller Arbeitsfähigen“ als „Grundgesetz der sozialisierten Gesellschaft“ – so August Bebel…

…in seiner bekannten Schrift „Die Frau und der Sozialismus“, siehe: Bebel, August (1996 [1879]): Die Frau und der Sozialismus. In: Ausgewählte Reden und Schriften, Bd 10/1, S. 597:

„Sobald die Gesellschaft im Besitz aller Arbeitsmittel sich befindet, wird die Arbeitspflicht aller Arbeitsfähigen, ohne Unterschied des Geschlechts, Grundgesetz der sozialisierten Gesellschaft. Die Gesellschaft kann ohne Arbeit nicht existieren. Sie hat also das Recht, zu fordern, daß jeder, der seine Bedürfnisse befriedigen will, auch nach Maßgabe seiner körperlichen und geistigen Fähigkeiten an der Herstellung der Gegenstände zur Befriedigung der Bedürfnisse aller tätig ist. Die alberne Behauptung, die Sozialisten wollten die Arbeit abschaffen, ist ein Widersinn sondergleichen. Nichtarbeiter, Faulenzer gibt’s nur in der bürgerlichen Welt. Der Sozialismus stimmt mit der Bibel darin überein, wenn diese sagt: Wer nicht arbeitet, soll auch nicht essen. Aber die Arbeit soll auch nützliche produktive Tätigkeit sein. Die neue Gesellschaft wird also verlangen, daß jeder eine bestimmte industrielle, gewerbliche, ackerbauliche oder sonstige nützliche Tätigkeit ergreift, durch die er eine bestimmte Arbeitsleistung für die Befriedigung vorhandener Bedürfnisse vollzieht. Ohne Arbeit kein Genuß, keine Arbeit ohne Genuß.“

Die Verengung des Arbeitsbegriffs in Vollendung bietet dieses Zitat und der entscheidende Einspruch gegen diejenigen, die meinen, ein BGE sei sozialistisch. Doch es ist vielmehr die heutige Erwerbszentrierung, die im Geist des Sozialismus fortlebt. Ihre Erhaltung bedarf der Sanktionen, um den „Faulenzern“ Beine zu machen. Wie so häufig, ist das Paulus-Zitat verkürzt, siehe hier. Diese Haltung ist das eigentliche Hemmnis für die Einführung eines BGE, man schaue sich nur an, was Oskar Lafontaine einst zu Sanktionen meinte, wirklich distanziert hat er sich davon meines Wissens nicht.

Sascha Liebermann