„Mehr als nur Umverteilung“ schreibt Ayad Al-Ani auf Zeit Online, sei das Bedingungslose Grundeinkommen – dem würde ich zustimmen. Er bemüht dazu allerdings den Vergleich mit dem an den Brotpreis gekoppelten Mindesteinkommen in Speenhamland. Dieser Vergleich allerdings ist ungeeignet, denn das damals bereitgestellte Mindesteinkommen kann allenfalls mit dem Kombilohn verglichen werden, siehe hier. Und wieder einmal wird der Artikel vom Wandel der Arbeitswelt und der Digitalisierung dominiert. Weder das eine noch das andere sind Voraussetzungen für ein BGE.
Sascha Liebermann