Manchmal erstaunen die Fragen, die ein BGE aufwirft…

…als gäbe es im Grundgesetz eine Erwerbsobliegenheit oder die Option, Zwangsarbeit einzuführen. Beides ist bislang ausgeschlossen, die freie Berufswahl sogar geschützt, genau deswegen. Auf dem Boden also dieser politischen Verfasstheit, sind die Fragen damit beantwortet. Fängt denn der „Staat“ heute an, Arbeitsplätze zuzuweisen? Nein, das maximale Mittel, das er hat, um Druck auszuüben, sind Sanktionen und deren Sinn steht ja gerade in Frage, wenn Unternehmen (siehe auch hier) nicht zu Erziehungsanstalten werden, sondern zur Wertschöpfung beitragen sollen. Sollte der Fall eintreten, dass die Bereitschaft zur Beteiligung – und zwar in der Breite, da ist nicht nur Erwerbstätigkeit entscheidend – stark abnehmen, dann hat das Gemeinwesen ein Existenzproblem, der Staat wäre geschwächt. Da müssten ganz andere Diskussionen geführt werden, ein anderes Instrument bleibt einer Demokratie nicht.

Sascha Liebermann

Wer will dann noch beim Bäcker arbeiten? Über Fragen, die tief blicken lassen

Diese oder eine ähnliche Frage ist jedem geläufig, der sich mit der Diskussion um ein Bedingungsloses Grundeinkommen befasst. Als Beispiel dafür soll sie wohl herhalten, dass Erwerbstätigkeit kein Zuckerschlecken ist, nicht nur aus Freude oder Spaß bestehe und ähnliche kluge Anmerkungen – als müsste das gesagt werden. Dabei lässt sie tiefer blicken, als – wie die Erfahrung zeigt – diejenigen meinen, die sie stellen. Wenn denn der Bäckerberuf kein Zuckerschlecken ist und ein BGE zu seinem Niedergang führte, weil keiner mehr nachts aufstehen wollte, um Brötchen zu backen – ja, soll es denn dann Zwangsverpflichtungen geben? Sollen also, vielleicht, weil oft bemüht, Arbeitslose, Sozialhilfebezieher oder vielleicht renitente Jugendliche unter Sanktionsandrohung verdammt werden dazu, dort zu arbeiten?

Wer will dann noch beim Bäcker arbeiten? Über Fragen, die tief blicken lassen weiterlesen