…schreibt Halina Wawzyniak, ehemalige MdB für Die Linke, in ihrem Blog anlässlich des Urteils des Bundesverfassungsgerichts zu Sanktionen im Arbeitslosengeld II. Man könnte, was sie als Niederlage sieht, auch schlicht eine Bestätigung der verbreiteten Haltung nennen, dass das Existenzminimum eben nicht vorbehaltlos bereitgestellt werden muss, sofern jemand erwerbsfähig ist. Auch wenn das Grundgesetz keine Erwerbsobliegenheit kennt, so kann der Gesetzgeber dennoch eine solche vorsehen, muss aber bestimmte Bedingungen dafür einhalten. Damit wird deutlich, das ist auch in Wawzyniaks Beitrag in aller Klarheit ausgesprochen, wie wichtig es ist, auf den Zusammenhang zwischen Sanktionen und Erwerbsgebot hinzuweisen, sie gehören zusammen. Wer Sanktionen aufheben, das Erwerbsgebot aber nicht antasten will – siehe hier – wirft Nebelkerzen. Es kann keine Aufhebung der Sanktionen ohne Aufhebung des Erwerbsgebots geben. Robert Habeck hat diesen Zusammenhang in seinem Vorschlag einer Garantiesicherung gesehen.
Sascha Liebermann