Fordert man ein #BGE von 1.180 €, dann habe alle, auch Solo-Selbstständige das Einkommen, was sie ohnehin brauchen. Die, die es nicht brauchen, zahlen es nachträglich über Steuern zurück. (MS)
— BGE Eisenach (@bge_esa) October 28, 2020
Siehe auch unseren Beitrag zum Unternehmerlohn hier.