„Heuss hätte vorsichtiger sein sollen“ – plebiszitäre Elemente hielt er aus historisch nicht zutreffenden Erwägungen für gefährlich…

…erläuterte der Trierer Politikwissenschaftler Winfried Thaa in einem Interview mit 16VOR Nachrichten aus Trier schon vor einigen Jahren. Er äußerte sich darin auch zu Bürgerbeteiligungsverfahren („Bürgerhaushalten“). Theodor Heuss‘ Deutung hält sich dennoch hartnäckig, dass der Untergang der Weimarer Republik auch an den plebiszitären Elementen der Weimarer Reichsverfassung hing, doch waren Volksentscheide eher wenig erfolgreich, siehe dazu hier. Angesichts der Einwände, die jüngst wieder gegen Volksentscheide bzw. Volksabstimmungen vorgebracht wurden, ist es hilfreich, sich eine Schweizer Einschätzung dazu anzuhören (siehe hier), in der Andreas Gross, der sich seit Jahrzehnten mit dem Thema befasst, gerade die Konfrontation mit den Folgen einer Abstimmung für die Bürger für äußerst klärend und hilfreich hält.

Weitere Beiträge zu diesem Thema finden Sie hier. Viele Einwände, die gegen direkte Demokratie nach Schweizer Vorbild eingewandt werden, werden auch gegen ein BGE eingebracht.

Sascha Liebermann