„Direkte Demokratie: Die Angst vor dem Souverän“…

…eine Besprechung des neuen Buches der ehemaligen Richterin am Bundesverfassungsgericht, Gertrude Lübbe-Wolff, über „Demophobie“ von Otfried Höffe in der Frankfurter Rundschau.

Die äußerst wohlwollende Besprechung der offenbar differenzierten Auseinandersetzung mit direkter Demokratie ist deswegen bemerkenswert, weil Höffe in seinen Ausführungen zum Bedingungslosen Grundeinkommen, das er stets als „Bügerlohn“ bezeichnet, erheblich skeptischer gegenüber dem Bürger ist, so dass einen seine Begeisterung für Lübbe-Wolffs Ausführungen doch überraschen. Siehe hierzu meine Kommentierung zu Höffes Beitrag „Das Unrecht des Bürgerlohns“.

Vor einiger Zeit habe ich meine Erfahrungen in der Schweiz angesichts der Volksabstimmung über die Eidgenössische Volksinitiative zum BGE geschildert und eine Verbindung zwischen BGE und Demokratie stark gemacht, siehe hier.

Weitere Beiträge von uns zu direkter Demokratie, auch zum Unterschied zu „Bürgerräten“, finden Sie hierhier und hier. Wie sehen Schweizer das, dazu ein Beispiel: „Volksabstimmung sind für uns wie Zähneputzen“.

Ein neuer Anlauf – die Volksinitiative in der Schweiz zum Grundeinkommen nimmt Fahrt auf

Unter dem obigen Link im Tweet finden sich ein Entwurf für den Initiativtext sowie Angaben zu den Initianten. Zum Kommitee gehören manche bekannte Unterstützer, die sich schon länger für ein Bedingungsloses Grundeinkommen einsetzen:

Kalina Angeluova, Josef Brusa, Lorenza Giorla, Rebecca Panian, Ursula Piffaretti, Ina Praetorius, Thomas Produit, Oswald Sigg, Philip Stolkin und Elli von Planta.

Der Aufruf macht darauf aufmerksam, wie wichtig es für Volksinitiativen ist, genügend Engagierte zu haben, die beim Sammeln von Unterschriften helfen. Im Zuge der ersten Volksiniative habe ich mir selbst einen Eindruck verschaffen können, wie das so vor sich gehen kann, siehe dazu hier.

Für die neue Initiative sind Erfahrungen der alten hilfreich, siehe dazu auch die Website von grundeinkommen.ch.

Kommentare und Hinweise von unserer Seite finden sich hier.

Sascha Liebermann

„Bedingungsloses Grundeinkommen und direkte Demokratie“ – ein Beitrag aus dem Archiv…

…der im Jahr 2013 entstand, als die Initianten der „Eidgenössischen Volksinitiative Für ein bedingungsloses Grundeinkommen“ noch dabei waren, Unterschriften zu sammeln und es keineswegs klar war, ob es zu einer Volksabstimmung kommen wird. Hier wird die leicht überarbeitete Fassung aus dem Jahr 2016 veröffentlicht, da sie im Internet nicht mehr frei zugänglich ist.

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„Wo kämen wir dahin?“ oder „Sicher nöd“ – in der Schweiz können Reaktionen auf die Idee eines Bedingungslosen Grundeinkommens durchaus ähnlich entschieden sein wie in Deutschland. In dieser Hinsicht also sind die Gemeinsamkeiten zwischen beiden Ländern groß. In anderer indes sind sie klein. Wer in unserem Land angesichts eines solchen Vorschlags skeptisch ob seiner Folgen wäre, würde wohl eher nicht dazu beitragen, dass es dennoch – so es sie denn gäbe – zu einer Volksabstimmung über ihn käme. In der Schweiz hingegen habe ich es selbst erlebt, dass beim Sammeln von Unterschriften für die Eidgenössische Volksinitiative „Für ein bedingungsloses Grundeinkommen“, über die in diesem Sommer abgestimmt werden soll, auch jemand, der skeptisch – nicht ablehnend – ist, es dennoch dem Volk überlassen will, wie es dazu steht – und die Volksinitiative unterstützt. Das ist für die Schweizer so selbstverständlich, darüber ist keine Verständigung nötig. Sicher, wer skeptisch ist, vertraut darauf, dass andere es womöglich ebenso sehen. Durch die Unterstützung der Volksinitiative setzt sich jeder, der das zustande kommen unterstützt, jedoch der Möglichkeit aus, dass sie in der Abstimmung eine Mehrheit erhält. Er lässt sich also darauf ein, dass andere es anders sehen mögen und bringt damit zum Ausdruck, die Folgen dennoch tragen zu wollen. Schon das Sammeln von Unterschriften, das Werben für eine Alternative bei den Bürgern – gesammelt wird auf der Straße – setzt eine Offenheit voraus, allen als Bürgern und damit möglichen Unterstützern zu begegnen. Darin bekunden sich unmittelbar Vertrauen in die Mündigkeit der Bürger und Solidarität Demokratie wird so auf einfache Weise erfahrbar und lebendig.

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„Heuss hätte vorsichtiger sein sollen“ – plebiszitäre Elemente hielt er aus historisch nicht zutreffenden Erwägungen für gefährlich…

…erläuterte der Trierer Politikwissenschaftler Winfried Thaa in einem Interview mit 16VOR Nachrichten aus Trier schon vor einigen Jahren. Er äußerte sich darin auch zu Bürgerbeteiligungsverfahren („Bürgerhaushalten“). Theodor Heuss‘ Deutung hält sich dennoch hartnäckig, dass der Untergang der Weimarer Republik auch an den plebiszitären Elementen der Weimarer Reichsverfassung hing, doch waren Volksentscheide eher wenig erfolgreich, siehe dazu hier. Angesichts der Einwände, die jüngst wieder gegen Volksentscheide bzw. Volksabstimmungen vorgebracht wurden, ist es hilfreich, sich eine Schweizer Einschätzung dazu anzuhören (siehe hier), in der Andreas Gross, der sich seit Jahrzehnten mit dem Thema befasst, gerade die Konfrontation mit den Folgen einer Abstimmung für die Bürger für äußerst klärend und hilfreich hält.

Weitere Beiträge zu diesem Thema finden Sie hier. Viele Einwände, die gegen direkte Demokratie nach Schweizer Vorbild eingewandt werden, werden auch gegen ein BGE eingebracht.

Sascha Liebermann

Volksabstimmungen – Segen oder zweifelhaft? Weder noch, bloß bodenständig

Demokratische Instrumente können missbraucht werden – können sie?

Niemand würde wohl bestreiten, dass es einseitige Berichterstattung, Parteinahme, voreingenommene Journalisten und ähnliches gibt. Gerade in den Wochen vor der Bundestagswahl konnte man beobachten, wie stark Moderatoren in Diskussionssendungen teils volkspädagogisch eingriffen. Diese Vorgänge kann man kritisieren, beklagen, bedauern, sich für Veränderungen einsetzen. Sie sind nicht gerade pluralitätsfördernd, doch sind sie schon eine Gefahr?

Sicher, sich über Sachfragen zu informieren ist durchaus aufwendig, es braucht Zeit, in vielen Fragen fehlt einem der Sachverstand, um die Zusammenhänge beurteilen zu können. Das ist richtig. Geht das Experten aber nicht ebenso außerhalb des Gebiets ihrer Expertise? Die jüngste Ablehnung einer Rentenreform in der Schweiz wird nun wieder einmal als Beispiel dafür angeführt, weshalb Volksabstimmungen doch eine zweifelhafte Angelegenheit sind. Zu diesem Schluss gelangt Albrecht Müller (Nachdenkseiten), kritischer Geist gegen voreingenommene Meinungsbildung. Seine Vorbehalte äußert er nicht das erste Mal. Was schreibt er genau?

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„Investiert in die Gesellschaft!“ – doch weshalb aus dem bedingungslosen ein bedingtes Grundeinkommen machen?

Darüber schreibt Doris Aebi in der Neuen Zürcher Zeitung und weist auf die etwaigen Herausforderungen durch Digitalisierung, ihre Folgen für soziale Ungleichheit, die Aufgabe des Gemeinwesens, die Freiheitsrechte in der Schweiz, die direkte Demokratie – und das Grundeinkommen hin. Allerdings geht es nicht um das Bedingungslose Grundeinkommen, sondern eines, das an soziale Pflichten gekoppelt wird. Ein solches hatte vor vielen Jahren schon der vor wenigen Monaten verstorbene Anthony Atkinson vorgeschlagen. Siehe dazu den Kommentar von Sascha Liebermann.

„Grundeinkommen in der Schweiz: Wie weiter?“…

„Analyse, Reflexion und ein Ausblick“ von Che Wagner, veröffentlicht auf grundeinkommen.ch. Der Beitrag gibt Einblick in die Schweizer Diskussion vor der Volksabstimmung im letzten Juni und eröffnet eine Aussicht darauf, was nun folgen könnte.

Dass Volksabstimmungen Schritte erlauben, die dort, wo dieses Initiativrecht fehlt, nur auf Umwegen möglich sind, ist unbestritten. Deswegen aber repräsentative Demokratien damit gleichzusetzen, dass das Volk darauf warten müsse, bis „Eliten“ bereit seien, Veränderungen herbeizuführen, wie Che Wagner schreibt, halte ich für überzogen. Denn diese „Eliten“ sind gewählte Repräsentanten, die sehr wohl auf öffentliche Debatten reagieren und durch sie gedrängt werden können, Fragen aufzugreifen. Genau das war ja ein Ergebnis der jüngeren Grundeinkommensdiskussion nach der Jahrtausendwende, die mit wenigen Aktiven begann und sehr früh schon erstaunliche Resonanz erhielt, denn Parteien, Interessenverbände und die Kirchen nahme Stellung zum BGE. Heute kann der Vorschlag als etabliert gelten, obwohl er noch keine Mehrheiten findet, weder in der Schweiz noch in Deutschland.

Direkte oder repräsentative Demokratie – in beiden zählen Mehrheiten. Auf sie kommt es an. Es kommt einer Verklärung gleich zu meinen, in repräsentativen Demokratien gäbe es Mehrheiten, die sich gegenwärtig nicht artikulieren könnten, da es keine Volksabstimmungen gibt, wie man manchmal lesen kann.

Sascha Liebermann