„Grundeinkommen in der Schweiz: Wie weiter?“…

„Analyse, Reflexion und ein Ausblick“ von Che Wagner, veröffentlicht auf grundeinkommen.ch. Der Beitrag gibt Einblick in die Schweizer Diskussion vor der Volksabstimmung im letzten Juni und eröffnet eine Aussicht darauf, was nun folgen könnte.

Dass Volksabstimmungen Schritte erlauben, die dort, wo dieses Initiativrecht fehlt, nur auf Umwegen möglich sind, ist unbestritten. Deswegen aber repräsentative Demokratien damit gleichzusetzen, dass das Volk darauf warten müsse, bis „Eliten“ bereit seien, Veränderungen herbeizuführen, wie Che Wagner schreibt, halte ich für überzogen. Denn diese „Eliten“ sind gewählte Repräsentanten, die sehr wohl auf öffentliche Debatten reagieren und durch sie gedrängt werden können, Fragen aufzugreifen. Genau das war ja ein Ergebnis der jüngeren Grundeinkommensdiskussion nach der Jahrtausendwende, die mit wenigen Aktiven begann und sehr früh schon erstaunliche Resonanz erhielt, denn Parteien, Interessenverbände und die Kirchen nahme Stellung zum BGE. Heute kann der Vorschlag als etabliert gelten, obwohl er noch keine Mehrheiten findet, weder in der Schweiz noch in Deutschland.

Direkte oder repräsentative Demokratie – in beiden zählen Mehrheiten. Auf sie kommt es an. Es kommt einer Verklärung gleich zu meinen, in repräsentativen Demokratien gäbe es Mehrheiten, die sich gegenwärtig nicht artikulieren könnten, da es keine Volksabstimmungen gibt, wie man manchmal lesen kann.

Sascha Liebermann

Fundamentalismus versus Pragmatismus – oder wie schiefe Gegensätze zur Selbstblockade führen können

In der Grundeinkommensdiskussion trifft man immer wieder einmal, wenn es darum geht, wie „echte“ Demokratie auszusehen habe, auf einen Gegensatz, der dabei aufgebaut wird. Auf der einen Seite steht dabei die repräsentative Demokratie, die gar keine wirkliche Demokratie sei, weil sie das Volk nicht recht zu Wort kommen lasse bzw seinen Einfluss auf Wahlen reduziere. Auf der anderen wird dieser verkürzten oder unechten Demokratie die Kraft direkter Demokratie entgegengehalten, die erst zu wirklich demokratischen Verhältnissen dadurch führe, dass Referenden, fakultative wie obligatorische, abgehalten werden. Die Schweiz dient nicht selten als Vorbild dafür.

Nun, in der Tat hat die direkte Demokratie Möglichkeiten, die die repräsentative nicht hat, alleine die Möglichkeit von Referenden ist nicht gering zu schätzen. Schon der Umstand, dass gegen eine Entscheidung Referendum ergriffen werden kann, zeigt, an wem sich Entscheidungen auszurichten haben: dem Souverän. Es führt aber einer schiefen Entgegensetzung, wenn die repräsentative Demokratie auf die eine, die direkte auf die andere Seite gestellt wird. Denn in der Schweiz handelt es sich um eine Mischform, da nicht alle Entscheidungen tatsächlich zum Gegenstand von Referenden werden, das wäre praktisch auch nicht zu bewältigen. Unterschätzt wird dabei allerdings, welche Möglichkeiten die repräsentative Demokratie bietet. Es ist nicht so, dass in ihr „Politiker“ „von oben“ etwas entscheiden oder verordnen. Sie sind vom Souverän beauftragt, Lösungen für Probleme zu finden und dann in Kraft zu setzen. Entscheidungen „von oben“ sind insofern immer Entscheidunge „von unten“. Auch in einer direkten Demokratie gibt es keine unmittelbare Übersetzung von Einzelwillen in politische Gestaltung, das erfolgt nur über Mehrheiten. In der repräsentativen Demokratie haben Politiker ein Mandat des Souveräns – ein freies, kein imperatives. Sie sollen dabei ihrem Gewissen folgen können und nicht an Weisungen gebunden sein.

Nicht nur kommt es einer Überhöhung direkter Demokratie gleich, sie als einzig richtige Demokratie zu bezeichnen, denn eine Demokratie lebt vom Bürgerethos, vom Selbstverständnis des Gemeinwesens. Verfahren können dies nur stützen und bekräftigen, nicht aber hervorbringen.

Nun sind in Deutschland auf Bundesebene keine Referenden vorgesehen, auf Landesebene sind sie meist aufwendig, nur auf kommunaler Ebene sind sie lebendiger. Keineswegs bedeutet dies, machtlos zu sein, wie manchmal behauptet wird, denn Willensbildung beginnt schon in der Öffentlichkeit. Bürgerinitiativen praktizieren genau das und da ist schon mit erstaunlich wenigen Mitteln viel zu bewegen. Das kann aber nicht heißen, dass jede Bürgerinitiative, jede Interessenartikulation selbstverständlich aufgenommen werden muss, weil dem gegenüber ja die anderen stehen, die sich nicht artikulieren und damit wenigstens das Bestehende tolerieren oder sich gar mit ihm einverstanden erklären. Manche Befürworter direkter Demokratie übersehen, dass auch in der Schweiz, wie z. B. 130 000 Unterschriften für die Volksinitiative „Für ein bedingungsloses Grundeinkommen“ eben nur 130 000 Tausend waren, bevor es zur Abstimmung kam. Und dann waren es 23 % der Stimmen dafür, aber 77 % dagegen.

Die strikte Gegenüberstellung von repräsentativer und direkter Demokratie, wie sie manchmal anzutreffen ist, ist Ausdruck einer Selbstentmündigung und Verklärung des Volkswillens, der ja heute schon angeblich für Volksabstimmungen und gegen Hartz IV sei. „Die da oben“ wollten das nur nicht hören. Als Beleg dafür müssen dann Meinungsumfragen z. B. von yougov oder anderen Einrichtungen herhalten, die im Allgemeinen nichts darüber aussagen, wie im Falle einer tatsächlich zu verantwortenden Entscheidung votiert würde. Sich auf angebliche Mehrheiten zu berufen, die sich nicht verbindlich artikuliert haben bislang, trägt zur Mythenbildung bei.

Vor diesem Hintergrund geht das Bündnis Grundeinkommen einen pragmatischen Weg – bei allen Schwierigkeiten, die ich sehe – und versucht angesichts dieser Lage Möglichkeiten zu nutzen, die unserem heutigen Selbstverständnis entsprechen. Das halte ich für pragmatisch. Sonst bliebe nur, bis auf den Sankt Nimmerleinstag zu warten. Siehe hierzu auch den Beitrag von Enno Schmidt und einen früheren von mir.

Sascha Liebermann

Volksabstimmung oder Volksabstimmung?! – Ein Nachtrag zur Diskussion bei „hart aber fair“

Volksabstimmung ist nicht gleich Volksabstimmung auf diese einfache Formel brachte es der Politikwissenschaftler Werner Patzelt in der Diskussionsrunde bei hart aber fair, auf die wir kürzlich hingewiesen haben. In der Sendung wurde kaum differenziert, worüber gesprochen wurde, wenn die Begriffe Volksentscheid, -begehren, -gesetzgebung munter durcheinanderflogen. Folglich wusste man bis zum Schluss nicht, was denn nun genau die Diskutanten befürworteten bzw. ablehnten. Auf der einen Seite konnte man überrascht sein, dass in Gestalt von Markus Söder (CSU), dem bayrischen Staatsminister für Finanzen, ein ausgesprochener Befüworter von Volksabstimmungen zu erkennen war. Auf der anderen Seite wiederum konnte erstaunen, mit welchen Vorbehalten der frühere Befürworter Wolfgang Kubicki (FDP) sich gegen Volksabstimmungen aussprach. Er sah die Gefahr, dass mit Stimmungen Entscheidungen herbeigeführt werden könnten – siehe Brexit in seinen Augen – und so die Haltung „wir wollen’s denen dann mal zeigen“ schlussendlich „das arme britische volk […] mit dieser entscheidung“ – allein lasse. Wenn er Bedenken äußerte, zu welchen Konflikten Volksabstimmungen führen könnte, argumentierte er ausschließlich juristisch, nannte das Beispiel der Schweizer Massenzuwanderungsinitiative. Leicht empört verwies er darauf, dass sich die ja gegen Deutsche richtete. Plasberg verwiest zurecht darauf, dass wir dort eben Ausländer seien, Kubicki hingegen hob die Gemeinschaften aufgrund der Sprachen hervor. Was die politische Kultur betrifft, sind die Unterschiede zwischen Deutschland und der Schweiz allerdings erheblich.

Es durfte in dieser Sendung die gute alte Meinungsumfrage nicht fehlten, derzufolge angeblich 71% für Volksabstimmung im Allgemeinen, 53% für Volksabstimmung über Flüchtlingspolitik seien. Doch ihre Aussagekraft ist gering, siehe frühere Kommentare dazu hier und hier.

Es lohnt, um die Diskussion besser einschätzen zu können, ein genauer Blick auf Formulierungen. Sehr klar war Werner Patzelt in seiner Haltung, der die Chance von Volksabstimmungen sah, differenziert auf die Unterschiede zwischen verschiedenen Formen hinwies, wie auch darauf, dass direkte und repräsentative Demokratie keineswegs gegeneinanderstehen. Was aber sagte Markus Söder als Befürworter genau?

Mehrfach wies er darauf hin, man müsse ja nicht über alles abstimmen, Volksabstimmungen dürften nicht inflationär gebraucht werden – warum so zögerlich, darüber würde doch das Volk selbst befinden müssen, wenn das Instrument eingeführt wäre? Wichtige Fragen aber sollten Gegenstand sein. Nimmt man Schweizer Referenden und das Instrument der Volksinitiative als Vorbild, dann kann bzw. muss ein Referendum von verschiedenen Seiten initiiert werden. Die Volksinitiative zum BGE ging von Bürgern aus, die Unterschriften gesammelt haben, und hatte zum Ziel, die Schweizer Bundesverfassung zu ändern. Söder sprach mehrfach davon, das Volk zu „beteiligen“, so als würde die Regierung oder das Parlament eine Frage an das Volk richten. Das klang wie eine großzügige Geste und nicht wie ein dem Souverän verpflichtetes Verfahren. Denn den Souverän muss bzw. kann man nicht „beteiligen“, er ist immer schon beteiligt, weil er die Geltungsquelle politischer Ordnung darstellt (GG, Art.20 (2) „Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus“). Will man den Souverän veralbern oder zeigen, wie wenig ernst es einem ist, spricht man sich für „Bürgerbeteiligungen“ aus, die zwar so tun, als gäbe es mehr Mitgestaltung, tatsächlich aber sind sie unverbindlich, weil die Bürger nichts entscheiden in solchen Verfahren.

Bettina Gaus äußerte sich differenziert, wollte auch nicht die behaupteten Gefahren teilen, die manche mit Volksabstimmungen verbanden. In ihren Augen sind sie auf Bundesebene nicht das richtige Instrument, wenn es um komplexe Entscheidungen ging. Darauf entgegnete Söder, dass aber auch Wahlen komplex seien und die Bürger darin ebenso Stellung beziehen müssten. Hinzugefügt werden könnte noch, dass gerade Volksabstimmungen dahin drängen würden, solch komplexe Fragen stärker einer differenzierten Erörterung in der Öffentlichkeit zuzuführen. Denn letztlich geht es nicht zuerst um technische Fragen nach der optimalen Lösung, es geht um die Frage, in welche Richtung eine Lösung führen soll. Womöglich hätte eine Volksabstimmung in Deutschland dazu geführt, härtere Konsequenzen aus der Finanzkrise zu ziehen, z. B. ernsthafter über eine Trennung von Investmenbanking und Kreditvergabe nachzudenken, um die Verantwortung für Spekulationsgeschäfte ganz auf diejenigen zu übertragen, die sie tätigen, ohne dass die Bürger am Ende die Lasten tragen müssen.

Was ist nun also gewollt von Befürwortern wie Markus Söder, Volksabstimmungen mit Initiativrecht, wie sie in der Schweiz praktiziert werden oder nur eine selektive Nutzung dieser Instrumente direkter Demokratie?

Sascha Liebermann

„Volksabstimmungen für alle“…

…eine Diskussionsrunde bei hart aber fair mit einer irreführenden Ankündigung.

Auf der Website der Sendung finden sich informative Hinweise. Deutlich machen sie, sehr klar ist das auf der Seite der Schweizer Bundesverwaltung, dass repräsentative und direkte Demokratie nicht gegeneinanderstehen, wie so oft suggeriert wird. Auch sind Volksabstimmungen nicht einfach JA-NEIN-Entscheidungen, sondern Entscheidungen über einen formulierten Vorschlag, der abgelehnt oder dem zugestimmt wird. Bei Zustimmung sind Regierung und Parlament mit der Umsetzung beauftragt. In der Schweiz werden die meisten Gesetze vom Parlament erlassen und nicht über Volksabstimmungen auf den Weg gebracht. Die Schweizer können aber gegen Parlaments- Kantons- und Gemeindeentscheidungen Referendum ergreifen. 

Mehr Demokratie e.V. hat eine Übersicht zur Haltung der deutschen Parteien zur Volksabstimmung auf Bundesebene angefertigt und zugleich nachgefragt, wie sie dazu stehen. Die Antworten sind interessant und vielschichtig. Die meisten, bis auf die CDU, befürworten Volksabstimmungen in der einen oder anderen Form.
Auf die überraschenden Positionsverschiebungen im Verhältnis zu früheren Diskussionen über Volksabstimmungen hat Frank Lübberding in seinem Kommentar zur Sendung hingewiesen.

Sascha Liebermann