Bedingungsloses Grundeinkommen und das Wissenschaftssystem…

…was für einen Unterschied es machte, über ein BGE zu verfügen oder nicht, wird auch hieran deutlich. Wenige wissen womöglich, wie unsicher dieser berufliche Weg ist und wie lange er es sein kann, bis er sogar aufgegeben wird.

Siehe dazu auch hier, hier und hier.

Sascha Liebermann

„Exzellenzinitiative“, Drittmitteleinwerbung und die Lage junger Wissenschaftler, …

…wieviel Entlastung brächte hier ein Bedingungsloses Grundeinkommen, wenn auf seiner Basis Forschung möglich und der Zugang zu Infrastruktur wie Bibliotheken, elektronischen Zeitschriften und etwaiger „freier“ institutioneller Anbindung gegeben wären, ohne auf das Erwerbseinkommen angewiesen zu sein? Siehe auch „Kunst und Wissenschaft und das bedingungslose Grundeinkommen“.

Allerdings muss hier auch gefragt werden, weshalb sich verbeamtete Professoren auf Lebenszeitstellen in nennenswerter Zahl denn nicht gegen diese Entwicklung gestemmt haben? Wer eine solche Stelle innehat, muss nicht am Drittmittelzirkus teilnehmen – was ja nicht heißt, dass es nicht sinnvoll sein kann, hier und da Drittmittel einzuwerben. Auch wenn gesetzliche Regelungen den Missstand befördern (siehe das Wissenschaftszeitvertragsgesetz), so erklären sie keineswegs die Praxis, befristete Verträge mit kurzen Laufzeiten den in der Qualifizierungsphase befindlichen Kollegen anzubieten, um sie kurz zu halten. Hier müssen sich die Entscheider in den Universitäten als erstes selbst fragen, was sie anders machen könnten. Das galt schon für die sogenannten Bologna-Reformen, die weitgehend durchgewunken wurden in der Hoffnung, dass alles nicht so schlimm komme oder sie zu einer technokratischen Erneuerung führen könne. Hätten die Fakultäten, Fachbereiche und Institute hier nicht mitgewirkt und manche Fussfessel selbst angelegt, wäre es womöglich gar nicht zu den weitreichenden Veränderungen durch die Einführung von Bachelor- und Masterstudiengängen gekommen, deren Folgen dann wieder beklagt werden (siehe hierzu:

„Zum Selbstverständnis der Soziologie als Wissenschaft“

„Technokratisierung durch Selbstentmachtung: Anmerkungen zum Versagen der wissenschaftlichen Profession und eine alternative Antwort auf die Probleme der Hochschule heute

„Unterstützung durch Überanpassung. Wer trägt die Verantwortung für fehlgeschlagene Hochschulreformen?“

„Autonomie und Verantwortung im Studium. Zur Diskussion über Anwesenheitspflicht in Lehrveranstaltungen und ihre Aufhebung“.

Sascha Liebermann

„Ich glaube aber nicht“, dass die Leute faul werden – Harald Lesch zum Bedingungslosen Grundeinkommen

Manche werden ihn aus dem Fernsehen kennen, Harald Lesch, Professor für Theoretische Astrophysik an der LMU München, ist einem breiteren Publikum durch seine zahlreichen Sendungen und Veröffentlichungen in diesem Feld  bekannt geworden. Nun hat er sich zum Bedingungslosen Grundeinkommen geäußert. Vertrauen sei wichtig, Misstrauen zerstörerisch. Ein BGE würde Kontinuität ermöglichen. Daran, dass ein BGE zu Faulheit führe, glaube er nicht. Falls es doch welche würden, müssten wir das eben aushalten. „Die Suche nach Wahrheit ist keine Bundesligasaison“ – zur Forderung nach mehr Wettbewerb an den Universitäten. Bachelor und Master sind eine Vernichtung an Vertrauen. Das BGE könnte ein interessanter Versuch werden.

„Es geht also beim Grundeinkommen nur um Freiheit…“

…so resümierte eine Teilnehmerin gegen Ende einer Veranstaltung zum Begingungslosen Grundeinkommen in Siegburg im vergangenen November die Diskussion, in der – wie immer – Vieles Gegenstand war.

Was soll man entgegnen, wenn nach einer intensiven Auseinandersetzung mit dem Für und Wider eines BGE, nach einer Diagnose der heutigen Zustände, der Engführung der Systeme sozialer Sicherung, der Sanktionsinstrumente im Arbeitslosengeld, der Folgen des Vorrangs von Erwerbstätigkeit für Bildung und Bildungswesen, Familie, bürgerschaftliches Engagement, die Erstellung von Gütern und das Gemeinwesen als Ganzes am Ende diese lakonische Feststellung übrigbleibt. „Nur“ heißt ja „mehr nicht“, „lediglich“ – ach, bloß darum geht es.

So ernüchternd diese Antwort, so symptomatisch ist sie für die Werthaltungen, die für unser Zusammenleben offenbar so selbstverständlich sind. Denn es handelt sich nicht um eine Ausnahme, sondern um eine Haltung, die in verschiedensten Zusammenhängen angetroffen werden kann. Man beachte die jüngste Diskussion um die weitgehende Aufhebung der Anwesenheitspflicht in Lehrveranstaltungen an Hochschulen in Nordrhein Westfalen (z.B. hier und hier; eine interessante Diskussion gibt es hier) und sogleich stellt sich ein Déjà-vu ein. Denn die Befürchtung, Studenten würden dann nicht mehr an Lehrveranstaltungen teilnehmen, weil sie Leistungspunkte auch bei Abwesenheit erhalten, ist nur dann plausibel, wenn man glaubt, Studienprüfungen absolvieren zu können, ohne die wichtige Auseinandersetzung mit einem erfahrenen Dozenten in der Lehrveranstaltung erfahren zu haben. Entweder sind die Studenten dann aber so herausragend, dass sie diese Auseinandersetzung nicht brauchen oder die Lehrveranstaltungen sind überflüssig. Abgesehen davon unterstellt die Befürchtung, dass Studenten generell aus freien Stücken Lehrveranstaltungen nicht besuchen wollen. Damit unterstellt man ihnen aber, dass sie im Grunde gar nicht studieren wollen. Wo das wirklich der Fall ist, wird sich das in der Prüfung zeigen, die dann kaum zu bestehen sein wird. Darauf könnte man vertrauen – ja, mit dem Vertrauen ist das so eine Sache.

Der Geist von Hartz IV ist überall.

Sascha Liebermann

„Vielen Akademikern droht Altersarmut“ – von Sonntagsreden zur Realität

Unter diesem Titel berichtet der Focus über die Rentenaussichten von Hochschulabsolventen. Der Artikel widerspricht der verbreiteten Einschätzung, Bildungsabschlüsse schützten vor Altersarmut. Vor allem jüngere Absolventen trifft die Rentenpolitik der vergangenen Jahre besonders hart. Nur Bruchteile der Studienzeit werden anerkannt, was angesichts eines Rentensystems, das sich in der Ermittlung der Rente an Beitragsjahren orientiert, besonders folgenreich ist. Hinzukommt die schwierige Lage am Arbeitsmarkt insbesondere innerhalb der Hochschulen und Universitäten.

Im Mittelbau gibt es beinahe nur befristete Beschäftigungsverhältnisse und die Aussicht, eine Professur zu erreichen, sind noch ungewisser denn zuvor. Hinzu kommen die von der Rot-Grünen Bundesregierung eingeführten Anstellungsverhinderungsgesetze wie die „12-Jahresregelung“, die dafür sorgt, dass junge Wissenschaftler, ist ihre Zeit einmal abgelaufen, alsbald „verschrottet“ werden müssen. Befristete Anstellungen (hierzu zählt auch die Zeit als anerkannter Doktorand einer Fakultät ohne Anstellung) sind nur für eine gewisse Zeit, insgesamt 12 bis 15 Jahre (6 Jahre vor und 6 nach der Promotion), möglich. Zwar wurde die Regelung insofern gelockert, als Anstellungen in Drittmittelprojekten (alson ich auf Haushaltsstellen) auch nach den 12 Jahren erfolgen können, doch sie hängen vom Wohlwollen der Hochschulen ab. Es handelt sich um eine „Kann“-Bestimmung.

Statistiker werden nun einwenden, relativ gesehen sei die Lage von Akademikern immer noch besser als die von Nicht-Akademikern. Nun, was nützt die statistische Wahrscheinlichkeit dem konkreten Leben, wenn es den Einzelnen trifft? Gar nichts. Sicher, eine Universitätskarriere war immer schwierig und ungewiss. Durch die genannten Regelungen wurden die Chancen unnötig beschnitten, wenn schon nicht auf einer Professur, so wenigestens auf befristeten Stellen weiter forschen und lehren zu können. Die Gewerkschaften, die in Kettenverträgen von befristeten Beschäftigungen einen Missstand erkannten und die 12-Jahresregelung unterstützten, bewiesen damit nur, von universitären Verhältnissen keine Ahnung zu haben. Auch wenn befristete Beschäftigung nicht das ist, worauf man hofft, so lange es keine Alternative gibt, ist sie besser als nichts. Die Gewerkschaften entschieden sich dafür, dem Nichts vor dem Etwas den Vorrang zu geben.

Ja, aber Drittmittelbeschäftigung ist doch zumindest eine Chance, könnte man einwenden. In der Tat, eine Chance, die ihren Preis hat. Ob beantragte Projekte bewilligt werden, ist immer ungewiss, wer Pech hat, geht mehrfach leer aus. Anträge zu verfassen, ist aufwendig, kann durchaus ein Jahr dauern. Ist ein Projekt bewilligt für 2-3 Jahre, muss nach dem ersten Jahr schon über ein neues Thema nachgedacht werden, damit rechtzeitig eine Folgeprojekt eingeworben werden kann. Während also am laufenden Projekt gearbeitet wird, muss der Antrag für das nächste verfasst werden. Da die Begutachtungsdauer um die neun Monate beträgt, sollte der Antrag am besten entsprechend noch eingereicht werden, solange eine Beschäftigung aus dem laufenden Projekt möglich ist. Und immer so weiter, so lange man aus Drittmitteln beschäftigt werden können soll. Wieviele Projekte hier alleine aus Einkommensnot erdacht, wieviele Modediskussionen aufgeworfen werden, ist leicht auszumalen. Der Preis ist also hoch, stetige Einkommensunsicherheit und ungewisse Aussichten.

Hochschulen und Universitäten haben den Nachwuchs schon lange vergessen, seine Lage bekümmert sie nicht wie auch die Honorierung von Lehraufträgen beweist. Der Glamour von Exzellenzrhetorik und „internationalem Wettbewerb“ kann nur diejenigen blenden, die schon länger keine Universität mehr von innen gesehen haben. Wo Kritik geäußert wird, handelt es sich nach wie vor um Einzelphänomene. Veränderungen sind nicht ernsthaft gewollt, sonst hätten sich Professoren fakultätsübergreifend längst zusammengeschlossen, Gegenvorschläge unterbreitet und ihre Bereitschaft bekundet, die Zerstörung der Universität nicht weiter betreiben zu wollen.

Ein bedingungsloses Grundeinkommen würde zwar an dieser Lage in den Hochschulen und Universitäten unmittelbar nichts ändern, mittelbar aber sehr wohl: Es würde Einkommenssicherheit sorgen. Interessante Perspektiven, denn wer würde sich noch auf Verhältnisse einlassen, die der Forschung abträglich sind? Forschen kann man auch außerhalb solcher Institutionen, solange der Zugang zu Bibliotheken garantiert ist, solange es möglich ist, sich Forschergruppen zu assoziieren. Und Studenten? Auch studieren kann man durchaus in anderen Zusammenhängen, wenngleich die Möglichkeiten, die eine Universität bieten könnte, nicht zu unterschätzen sind. Angesichts der desolaten Entwicklung würde ein bGE womöglich eine Diskussion in Gang bringen. Wie seine Einführung selbst schon Ausdruck eines Umdenkens wäre, würde es auch ein Umdenken in anderen Bereichen anstoßen können.

Sascha Liebermann

Nachwuchsvergessene Hochschulpolitik – und ein bedingungsloses Grundeinkommen

Wer nicht in Forschung und Lehre tätig ist oder dorthin strebt, weiß in der Regel wenig über die Karrierewege von Wissenschaftlern. Abgesehen von Klischees über taxifahrende Geisteswissenschaftler erhält ihre Lage wenig öffentliche Aufmerksamkeit. Viele gehen davon aus, Wissenschaftler seien ohnehin verbeamtet oder auf Dauerstellen tätig. Das trifft auf einige (ca. 30%) in der Tat zu, auf die Mehrheit aber nicht. Hinzukommt eine enorme Zahl an Lehrbeauftragten an Universitäten und Hochschulen, die mit einem Hungerlohn abgespeist werden, aber für den laufenden Betrieb unerlässlich sind. Die meisten befristeten Mitarbeiter sind auf der Basis von Drei- bis Sechjahresverträgen angestellt. Die besonders schwierige Lage rührt allerdings nicht alleine daher, sondern aus der Eigenheit von Wissenschaft: sie bringt – vor allem in der Grundlagenforschung – nichts hervor, das direkt von Nutzen ist (siehe auch hier und hier). Deswegen bestehen auch so gut wie keine Möglichkeiten, außerhalb des Wissenschaftssystems weiter zu wirken. Dass es gerade in den letzten sieben Jahren zu einer gewaltigen Verschärfung der Situation gekommen ist, auch hier ein Ergebnis der Rot-Grünen Bundesregierung unter Kanzler Schröder, ist wenig bekannt, da die Universitäten samt ihrer Mitglieder, der Professoren, sich dagegen nicht wehren.

In seinem Beitrag „Weder Junior noch Professor“ (Die Zeit vom 15.10.2009) hat Martin Spiewak jüngst den Finger in die Wunden halbherziger, gar nachwuchsvergessener Hochschulpolitik gelegt. Anschaulich wird dies anhand von Qualifizierungswegen und Karriererisiken von jungen Wissenschaftlern im deutschen Universitätsbetrieb. Eines allerdings betrachtet der Autor nicht: die Folgen des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes, das seit 2002, in geänderter Fassung seit 2007, in Kraft ist und weithin in Vergessenheit geraten zu sein scheint. Dieses Gesetz (auch 12-Jahresregelung genannt) beschränkt eine befristete Anstellung von Wissenschaftlern auf die Gesamtdauer von 12 bzw. 15 Jahren. Die Zeit vor der Promotion, auch wenn ein Kandidat von einer Universität nur als Doktorand anerkannt und in keiner Form angestellt war, wird als Anstellung angerechnet. Die Änderung des Gesetzes in 2007 führte nur zu einer Lockerung insofern als die Befristungsregelung nunmehr nur für Haushaltsstellen gilt. Aus Drittmitteln kann eine Anstellung weiterhin erfolgen – das war zuvor so gut wie nicht möglich. Wer jedoch nach 12 bzw. 15 Jahren auf keinen Lehrstuhl berufen wird oder eine der wenigen anderen Dauerstellen (z.B. als akademischer Rat) erhält, der hat Pech, um es zynisch auszudrücken. Dieses Pech bedeutet meist das Ende von Forschung und Lehre, schlimm für den Einzelnen – für die Wissenschaft ein Verlust und für unser Gemeinwesen ebenso. Da muss es zynisch anmuten, wenn die Präsidentin des Wissenschaftszentrums Berlin, Jutta Allmendinger, davon spricht, unter Akademikern herrsche Vollbeschäftigung (Erwerbslosigkeit bis 3%). Wem, der davon betroffen ist, nützt diese Statistik? Sie verhindert nicht, dass Wissenschaftler das aufgeben müssen, was sie am besten können, wenn sie keine Stelle erhalten. Für jeden Einzelnen ist das eine Katastrophe.

Nicht verwunderlich ist es also, dass Wissenschaftler sich im Ausland umschauen, die weiter lehren und forschen wollen. Ohnehin wird große Mobilität vorausgesetzt, denn selbstverständlich werden müssen Stellen immer bundesweit gesucht werden, sonst sind die Chancen noch schlechter.

Nun war es für einen Wissenschaftler schon immer ungewiss, ob er je auf eine Professur berufen wird, damit lebten und leben alle, die diesen Weg gehen wollen. Doch bevor die 12-Jahresregelung erlassen wurde, gab es immerhin noch befristete Verträge, die einen bis zur Rente tragen konnten und die es erlaubten, weiterhin zu forschen und zu lehren. Sie halfen auch die Zeit zu überbrücken, bis einen gegebenenfalls ein Ruf ereilte. Heute bleibt nur der Sprung ins Drittmittelrennen, das ist der einzige Ausweg und mit ebenso ungewissem Ausgang. Nur jeder dritte Forschungsantrag wird von der Deutschen Forschungsgemeinschaft bewilligt – auch das ist wiederum nur Statistik. Sie hilft demjenigen nicht, dessen Antrag abgelehnt wird oder der sogar die Erfahrung machen muss, dass mehrere Anträge abgelehnt werden. Ihnen gehen stets umfangreiche Vorarbeiten voraus, sie sind im Fall der Ablehnung oft vergebene Müh.

Es stellt sich unweigerlich die Frage, weshalb die ungewisse berufliche Zukunft von Wissenschaftlern noch durch die Befristungsregelung verschlechtert werden musste? Oder fragen wir anders: Wie war es möglich, dass eine solch aberwitzige Regelung ohne nennenswerten Widerstand durchgesetzt werden konnte? Weil offenbar, ganz wie in Sachen Hochschulreform im allgemeinen, die Universitäten wie auch die darin tätigen Professoren, Einzelne seien ausgenommen, sich nicht als Fürsprecher der Wissenschaft, ergo des wissenschaftlichen Nachwuchses, verstehen. Würden sie sich ernsthaft darum sorgen, was aus dem wissenschaftlichen Nachwuchs wird, dann hätte es anhaltende Proteste und Widerstand geben müssen. Innerer Widerstand, den manche geübt haben mögen, ist verantwortungslos. Der Protest, den es gab, ebbte jedoch schnell wieder ab, auch ging er vor allem vom wissenschaftlichen Nachwuchs aus.

Wer eine Professur ergattert hat, so könnte man meinen, kann die Befristungsregelung gelassen nehmen, selbst wenn er weiß, was sie für Folgen hat. Er muss nicht einen einzigen Drittmittelantrag stellen; stellt er einen und er wird abgelehnt, hat es für den Antragsteller keine Folgen, er hat ja eine Stelle. Wissenschaftlern, die schon mit einer befristeten Stelle zufrieden wären, damit sie wenigstens weiterforschen können, und die heute um ihre Zukunft bangen, kann es angesichts der mutwilligen Indifferenz und teils zynischen Haltung von Etablierten die Sprache verschlagen. Was könnte getan werden?

Ein erster Schritt zur Verbesserung wäre die Abschaffung der 12-Jahresregelung; ein weiterer die allfällige Forderung nach mehr Mitteln für die Universitäten. Sie hilft aber denen nicht, die nicht in den Wissenschaftsbetrieb hineingelangen. Eine dritter Schritt, und das würde die weitreichendeste Veränderung bedeuten, wäre die Einführung eines ausreichend hohen bedingungslosen Grundeinkommens für alle Bürger. Denn, was im allgemeinen, für die Bürger, gilt, gilt auch im besonderen, für die Wissenschaftler. Es eröffnete die Möglichkeit, auch ohne Anstellung weiter zu forschen und zu lehren. Sich einer Forschergruppe zu assoziieren wäre auf einfache Weise möglich, ohne von einer Anstellung abhängig zu sein. Darüber hinaus würde es zu einer Pluralisierung des Wissenschaftssystems führen und die zentrale Ausrichtung auf die Universität aufheben.

Sascha Liebermann

Bildung setzt Neugierde voraus – das bedingungslose Grundeinkommen schafft Freiräume dazu

Bildung sei für ein Land, das arm an Rohstoffen ist, die Grundlage seines Wohlstands. Solche und ähnliche Weisheiten werden heute von jedem aufgesagt, der seine Lehren aus PISA und anderen Bildungsmessungsstudien gezogen haben will und der sich dazu bekennt, uns aus unserer Misere einen Weg zu weisen. Wer wollte dem im allgemeinen widersprechen?

Doch bei allem Bekenntnis liegt der Teufel im Detail. Was sollen die Maximen sein, nach denen diese Bildung, in der unsere Zukunft liege, ermöglicht wird? Da sie allzuleicht als Heilmittel betrachtet wird, mit dem auch über die Misere derer behoben werden könne, die heute ohne Bildungsabschluß bleiben, ist Besonnenheit unerläßlich. Statt, einer Leerformel gleich, nach Bildung zu rufen, müssen wir uns fragen, welche Bildung wir meinen und was der Grund dafür ist, daß manche ihrer ermangeln.

Bildung setzt eine Bereitschaft, sich zu bilden, voraus. Damit ist nichts Großartiges gemeint, keine bildungsbürgerlichen Ambitionen oder dergleichen, sondern lediglich die Grundlage jeglichen Bildungsprozesses: Neugierde. Darauf hinzuweisen, könnte man für banal halten, doch angesichts der Reformen im Bildungswesen, die zwar von „Bildung“ reden, aber Trichterpädagogik fördern, muß daran erinnert werden. Die Neugierde, die zum einen Bildung erst ermöglicht, zum anderen durch Bildung bestärkt und gefestigt wird, bedarf eines fördernden und ermunternden Bildungswesens (Siehe Sascha Liebermann „Erfahrung ermöglichen oder Wissen vermitteln?„). Nur, wenn es dem Einzelnen die Chance gibt, Erfahrungen zu machen, Unbekanntes in seinen vielfältigen Qualitäten zu erkunden, nur dann wird er ernst genommen, dann wird seine Neugierde als Lebenshaltung bestärkt und gefestigt werden.

Das Bildungswesen allerdings kann nur Möglichkeiten schaffen, es kann das Gelingen nicht garantieren, ganz gleich, ob in der Schule, an der Universität oder sonstwo. Will der Einzelne nicht, läßt sich Bildung nicht erzwingen. Es muß zwar möglich sein, ihn zur Räson zu rufen, ihm seine Verantwortung bewußt zu machen und ihm dann dabei zu helfen, etwaige Schwierigkeiten zu bewältigen. Wo er dennoch nicht dazu bereit ist, stößt das Bildungswesen an seine Grenze. Daran ändern auch all die Bildungsprogramme nichts, die Gutes beabsichtigen, aber statt Pluralität zu ermöglichen Zentralisierung befördern – wie die gegenwärtigen Reformen des Bildungswesens.

Selbständigkeit und Verantwortung werden zwar in Sonntagsreden beschworen, in Sachen Bildung jedoch werden sie den Neugierigen tatsächlich – auch Schülern wie Studenten – allzuselten zugestanden. Es soll nicht mehr ausreichen, Erfahrungen eines Gelingens, damit kehrseitig auch eines Scheiterns, zu ermöglichen. Das Gelingen soll garantiert werden, deswegen gilt idealerweise auch: Es darf keine Studien- oder Schulabbrecher geben. Wir erleben dies gerade mit der Einführung der Bachelor-Studiengänge an den Universitäten, ihr Zweck ist, die Abbrecherquote zu verringern und die Absolventenzahl zu erhöhen – ist beides ein Selbstzweck? Abgedichtet soll der Bildungsprozeß werden, damit bloß keiner zurückbleibt – als könne das überhaupt verhindert werden. Fürsorge paart sich in diesen Fragen allzuoft mit beinahe totalitären Bestrebungen, Bildungsdesinteresse notfalls mit Zwangsmaßnahmen beizukommen. Als sei es nicht legitim, an Bildung desinteressiert zu sein.

Aus diesem Grund, den totalitären Bestrebungen auf der einen Seite und der Verleugnung der Bildungsbereitschaft des Einzelnen auf der anderen, mußte zuvor daran erinnert werden, daß Bildung Bildungsbereitschaft voraussetzt. Woher kommt sie, weshalb ist sie so unterschiedlich ausgeprägt?

Die Antwort hierauf führt uns zu einem blinden Fleck in der Diskussion, dessen Bedeutung im Leben des Einzelnen allzuoft geringschätzt wird: die Familie. Das Scheitern vergangener Bildungsvorhaben könnte uns lehren, daß Bildungsbereitschaft nicht ohne die Familie zu denken ist. Wo Eltern ihren Kindern emotionale Sicherheit und Verläßlichkeit geben und Erfahrung ermöglichen, wird Neugierde gefördert und gefestigt. Wo dies nicht geschieht, kann ein Bildungswesen, das den Einzelnen nach seinen Fähigkeiten und Möglichkeiten fördert, bestenfalls ein Gegengewicht bilden. Aber, gegen die Eltern ist das nicht zu machen.

Wenn behauptet wird, der Grund für Langzeitarbeitslosigkeit oder dauerhaften Sozialhilfebezug sei mangelnde Bildung, ist das naiv und realitätsfremd. Es soll nicht sein, was nicht sein darf: Daß in unserer Mitte Menschen leben, die eine schwierige Lebensgeschichte haben, eine Lebensgeschichte, die es ihnen kaum möglich macht, Bildungschancen zu ergreifen. Sollten wir sie ihnen deswegen aufdrängen, sie in Programme stecken und mit Kontrollen überziehen? Möglichkeiten können wir eröffnen, wo diese nicht ergriffen werden, sollten wir dies anerkennen. In der Regel werden Bildungschancen heute schon ergriffen, geschieht es nicht, gibt es dafür gute Gründe. Möglichkeiten schaffen, Hilfsangebote unterbreiten ist etwas anders als Bildungs- und Beratungszwang.

Statt weiter eine auf Kontrolle und Existenzdruck setzende Sozialpolitik zu betreiben, statt eine Bildungspolitik durchzusetzen, die sich kurzfristig an der Beseitigung der Arbeitslosigkeit orientiert, sollten wir es den Einzelnen zugestehen, Freiräume nach ihrem Dafürhalten freiheitlich zu nutzen.

Ein bedingungsloses Grundeinkommen, das dem Einzelnen die Freiheit gäbe, was auch immer er für richtig hielte, zu tun, verschaffte Neugierde als Grundlage von Bildung die angemessene Stellung. Es würde aber auch anerkennen, daß Bildung nicht für alle ein hohes Gut ist: Wer nicht will, muß nicht.

Sascha Liebermann