Initiative 50Plus, Vorruhestand und längere Lebensarbeitszeit

Von hinten durch die Brust ins Auge.

Seit März diesen Jahres propagiert das Bundesministerium für Arbeit und Soziales die „Initiative 50plus„. Bürger, die das 50. Lebensjahr überschritten haben, sollen dadurch bessere Chancen auf dem Arbeitsmarkt erhalten. Unternehmen werden diverse Entlastungen angeboten, wenn sie Bürger, die die entsprechenden Kriterien erfüllen, einstellen. Kritiker dieses Vorhabens weisen auf ein hausgemachtes Problem hin, das erst durch die Politik der Vorruhestandsregelung entstanden sei. Teils haben sie damit recht. Doch, was folgt daraus?

Auch die Kritiker der aktuellen Initiative wollen an der Arbeitshauspolitik festhalten, für die die Erhöhung der Erwerbstätigenquote der höchste Zweck ist – darin sind sie sich mit dem Bundesministerium und den Parteien einig. Arbeitsmarktpolitisch sei das Ziel erreicht, wenn sozialversicherungspflichtige Arbeitsplätze geschaffen werden, dazu ist beinahe jedes Mittel recht, wenn auch die Wege dahin sich unterscheiden.

Hängt aber die Leistung eines Mitarbeiters nicht vor allem davon ab, daß er die Aufgabe, die er übernimmt, auch gerne und mit Hingabe erledigt? Hängt Leistung also nicht davon ab, daß ein Mitarbeiter sich aus freien Stücken für eine Tätigkeit entscheiden kann? Und – um die Frage auszudehnen: Gilt das nicht im allgemeinen, daß jeder, der eine Aufgabe aus freien Stücken übernimmt oder sie sich selbst schafft, sich ihr dann auch mit der größten Begeisterung widmet?

Für den Zusammenhang von freiem Entschluß, Begeisterung für eine Sache und Leistung gibt es viele Belege. Man schaue sich nur das ehrenamtliche Engagement an; Eltern, die sich ihren Kindern widmen; Bürger, die sich für das Gemeinwesen einsetzen und letztlich auch den Beruf: wer nicht Neigung und Interesse für seinen Beruf empfindet, wird nichts leisten, ganz gleich, welcher Aufgabe er sich widmet.

Was wäre die Konsequenz aus diesem Zusammenhang?

Statt auf diese und weitere solcher Initiativen (40plus, 30plus usw.) zu setzen, sollten wir ein bedingungsloses Grundeinkommen für alle Bürger einführen, von der Wiege bis zur Bahre, für Erwachsene wie Kinder gleichermaßen – dann könnten solche Initiativen ebenso wie die Arbeitshauspolitik der Vergangenheit angehören. Ermöglichung von Freiheit, von Engagement für eine Sache, die einem wichtig ist, das wären dann die Maximen von Arbeitsmarkt- und Sozialpolitik. Dann hätten auch diejenigen, die heute zum „alten Eisen“ gezählt werden, die Freiheit sich zu engagieren, dort, wo sie es für richtig und wichtig erachten. Ein Renteneintrittsalter, ohnehin eine Vorstellung von vorgestern, wäre hinfällig. Wer sich engagieren will, engagiert sich, ganz gleich, wie alt er ist. Das bedingungslose Grundeinkommen als Bürgereinkommen wird leistungslos gewährt. Es wird nicht angerechnet auf zusätzliche Einkommen. Jeder ist zu jeder Zeit abgesichert.

Wer hätte das Nachsehen?

Keiner. Jeder hätte die Freiheit, sich dort zu engagieren, wo er will. Ist er als Mitarbeiter eines Unternehmens oder wo auch immer nicht gefragt kein Problem, er schafft sich seine Wirkungsstätte selbst, sucht sich Gleichgesinnte.

Geben wir den Bürgern diese Freiheit, legen die Verantwortung in ihre Hände, dann werden wir schon sehen, wo uns das hinführt: in eine freiheitliche Zukunft, in der Solidarität und Leistung dort entstehen, wo die Bürger es für richtig halten, statt der Bevormundung durch die Hüter des Arbeitshauses folgen zu müssen.

Sascha Liebermann

Die Grünen, die SPD und das bedingungslose Grundeinkommen

Bündnis 90/ die Grünen hatten uns im Juni zu einer Diskussionsveranstaltung eingeladen. Sie ist hier dokumentiert.

Die SPD hatte uns zum Parteitag in Düsseldorf eingeladen, um dort das bedingungslose Grundeinkommen vorzustellen. Hier geht es zum Bericht über den Parteitag. Ein Bericht zu einer Veranstaltung im Mai bei der SPD Rhein Erft findet sich hier.

Am 16. September vertritt Thomas Loer die Initiative im Rahmen des Mitgliederkonvents der SPD Rhein Erft in Pulheim (Siehe auch „Termine“)

"Grüne Grundsicherung" verschenkt Chancen eines bedingungslosen Grundeinkommens

Seitdem nun mehrere Parteien sich mit dem bedingungslosen Grundeinkommen (BGE) beschäftigen und eigene Vorschläge erarbeitet, gar manche der typischen Gewährungsformeln – „von der Wiege bis zur Bahre“ (auch der hier diskutierte Vorschlag, S. 8) – aufgegriffen haben, ist es umso wichtiger, das Augenmerk aufs Detail zu legen. Dies soll hier bei einem Beitrag geschehen, der anläßlich des Zukunftskongresses von Bündnis 90/ Die Grünen diskutiert worden ist. Es handelt sich um den Entwurf „Grüne Grundsicherung“ von Thomas Poreski und Manuel Emmler.

Wenn Poreski und Emmler von einer Festschreibung des Sockelbetrags auf 500 € für Volljährige und 400 € für Minderjährige (S. 9) (aus Finanzierungserwägungen) sprechen, kann dieser Betrag nur nach heutiger Kaufkraft gemeint sein. Er ist so niedrig, daß auf jeden Fall ein Erwerbseinkommen hinzukommen muß, um ein armutsfestes Einkommen zu beziehen, was die Autoren selbst einräumen (S. 8). Damit aber ist der Ausdruck „bedingungslos“ ad absurdum geführt und seiner Bedeutung beraubt. Denn, wenn die Grundsicherung nicht ausreichend hoch ist, es eines zusätzlichen Einkommens auf jeden Fall bedarf, hat man kaum die Wahl, auf Erwerbsarbeit ganz zu verzichten. Nur wenn das aber ermöglicht wird, ist die Gleichwertigkeit jeglichen Engagements erreicht. Durch die Hintertür bleibt im Papier von Poreski und Emmler das Erwerbsprinzip aufrechterhalten und es wäre nicht dem Einzelnen überlassen, wo er sich engagieren will.

Der Mindestlohn, an dem die Autoren festhalten, wäre bei einem ausreichend hohen BGE überflüssig. Doch dann müßte die Entscheidung für ein wirklich freiheitliches Gemeinwesen getroffen werden, was die Autoren offenbar nicht wollen. Ist aber der Grundsicherungsbetrag zu niedrig, eröffnet dieses Modell gerade nicht diejenigen Freiheitsmöglichkeiten, die mit einem BGE gegeben wären und die aus unserer heutigen Misere erst hinausführten. Eine beim BGE mögliche Delegierung der Verhandlungen über Arbeitsbedingungen an die Mitarbeiter, der Verzicht auf Erwerbsarbeit zu jeder Zeit, ist bei der Grundsicherung nicht möglich. Auch wenn die Autoren hier das Gegenteil behaupten (S. 20) und versichern, daß die Entscheidungsfähigkeit des Einzelnen gestärkt werde, kann dies mit dem festgeschriebenen Betrag, gemessen an seiner heutigen Kaufkraft, nicht geleistet werden. Ein BGE in ausreichender Höhe hingegen würde den Einzelnen erheblich stärken.

Es wird ein Unterschied zwischen Grundeinkommensempfängern gemacht, die gearbeitet haben (sie erhalten bei Arbeitslosigkeit einen Zusatzbetrag) und anderen. Damit ist die Grundeinkommensidee gerade ihrer umwälzenden Kraft beraubt und die bisherigen Verhältnisse werden im großen und ganzen fortgeschrieben. Zwar können auch beim BGE die Mitarbeiter eine Abfindung aushandeln oder in eine Versicherung vorher eingezahlt haben, die im Fall der Arbeitslosigkeit fällig wird, doch wäre das keine staatliche Leistung. Das BGE zielt ja gerade darauf, auf solche Zusatzleistungen nicht angewiesen zu sein.

Emmler/Poreski halten an der Einkommensteuer (S. 8) fest und bleiben damit im Alten stecken. Die von Benediktus Hardorp und Götz Werner dargelegte Analyse der tatsächlichen Wirkung von Steuern macht deutlich, wer heute schon die Steuerlast trägt: der Verbraucher. Eine Unternehmensbesteuerung führt demnach in die Irre. Sie belastet nur den Prozeß der Wertschöpfung, also der Leistungserbringung, behindert damit auch Innovationen statt die Vernutzung von Leistungen zu belasten. Auch hier geht es aber nicht vor allem um eine technische Frage. Mit der Umgestaltung des Steuerwesens von einer Einkommen- zu einer Konsum-(Verbrauch)Steuer verwandelten wir unser Bewertungsgefüge: Heute bewerten wir, über wieviel Einkommen der Einzelne verfügt und schöpfen davon ab; die Konsumsteuer hingegen bewertet, was der Einzelne mit seinem Geld macht. Die Konsumsteuer entlastet Leistungserbringung und belastet Leistungsvernutzung (Konsum).

Man erkennt an dem Entwurf deutlich, wie wichtig die Systematik eines Vorschlages und die Höhe des BGEs darin ist. Aus diesem Grund reden wir stets davon, daß es so hoch als möglich sein soll, um deutlich zu machen: Die Diskussion um ein bedingungsloses Grundeinkommen ist auch eine Diskussion darum, wieviel Freiheit wir ermöglichen wollen und wieviel wir bereit sind, dafür umzuverteilen.

Sascha Liebermann

Online: Video der Podiumsdiskussion in Frankfurt

Vor einiger Zeit hatten wir auf eine Podiumsdiskussion hingewiesen, die von Kollegen an der Universität Frankfurt organisiert wurde: „Bedingungsloses Grundeinkommen als Antwort auf die Krise der Arbeitsgesellschaft: Diskussion über Chancen, Risiken und Folgeprobleme“.

Eine Aufzeichnung der Diskussion ist jetzt bei Google Video einzusehen: Hier ist ein Link zu Teil 1 (Eingangsstatements, 46 Min.).
Von dort aus gelangen Sie zu Teil 2 (Podiumdsdiskussion, 50 Min.) und Teil 3 (Plenumsdiskussion, 50 Min).

Diskussionsteilnehmer:
Prof. Dr. Ulrich Oevermann (Soziologe, Frankfurt/M.)
Prof. Dr. Georg Vobruba (Soziologe, Leipzig)
Prof. Dr. Philippe Van Parijs (Philosoph, Louvain-Belgien u. Harvard-USA)
Prof. Götz W. Werner (Unternehmer, Gründer der dm-Drogeriekette, Karlsruhe)

Moderation:
Dr. Axel Jansen (der auch ein Mitbegründer der Initiative Freiheit statt Vollbeschäftigung ist)

Ministerpräsident Althaus schlägt ein Bürgergeld vor

Erstaunlich, wie weit der Thüringer Ministerpräsident Dieter Althaus in seinem Vorschlag geht, den er jüngst unterbreitet hat. Damit hat die Idee des bedingungslosen Grundeinkommens die politische Diskussion erreicht, zumal die Bundes-CDU ihn unterstützt, auch wenn über die Ausgestaltung weiter diskutiert werden muß. Siehe auch diesen Artikel und diese Mitteilung über ein Interview mit Dieter Althaus im MDR.

Der Vorschlag von Ministerpräsident Althaus hat ein Presseecho hervorgerufen, u.a. einen Kommentar im Wirtschaftsteil der Frankfurter Allgemeinen Zeitung („Bürgergeld setzt Fehlanreize“, 25.7.2006, S. 9).

Leserbrief zu einem Artikel im Rheinischen Merkur: "Solidarität neu denken"

Ein gutes Zeichen, daß nun auch der Rheinische Merkur mit einem Beitrag von Thomas Straubhaar die Debatte um ein bedingungsloses Grundeinkommen aufgenommen hat. Angesichts der nun schon mehr als zwei Jahre öffentlich geführten Diskussion um ein Grundeinkommen ist ein deutlicher Wandel zu verspüren. War es letztes Jahr noch undenkbar, daß Parteien und Gewerkschaften sich mit dem Vorschlag öffentlich beschäftigen, hat sich seit Jahresanfang der Wind deutlich gedreht. Parteien laden zu öffentlichen Veranstaltungen zum Grundeinkommen ebenso ein wie Gewerkschaften. Offenbar ist das bedingungslose Grundeinkommen der einzige Weg aus unserer Misere.

Eine Stärke des Grundeinkommens ist es, die Bürger als Bürger, als Fundament unseres Gemeinwesens anzuerkennen, ihnen zu vertrauen. Sie werden schon, so die Maxime des Vorschlages, ihren Beitrag leisten, wenn wir ihnen die Entscheidung voll und ganz überlassen. Das bedingungslose Grundeinkommen soll ja auch deswegen leistungslos gewährt werden, weil wir schon heute in die Autonomie, den freien Entschluß der Bürger, ihren Beitrag leisten zu wollen, vertrauen: sonst wäre Demokratie unmöglich. Mit der Einführung entschieden wir uns dazu, unsere Lebensvorstellungen umzuwerten. Egal was, egal wo, egal wie: der Einzelne wird sich dort engagieren, wo er es für richtig und wichtig hält. Was auch immer er unternimmt, er gehört zum Gemeinwesen, in dem sich alle auf Augenhöhe begegnen. Die Gemeinschaft der Bürger ist die einzige, die den Einzelnen um seiner selbst willen anerkennt, egal woher er kommt – ganz im Unterschied zu heute, da seit Jahren eine Politik des Arbeitshauses regiert.

Nur ein Effekt des bedingungslosen Grundeinkommens, nicht sein Zweck, wie es der Beitrag von Thomas Straubhaar nahelegt, ist es, das Initiativwerden, die freie Entfaltung auch im unternehmerischen Sinne zu fördern. Sie ist nur eine Form des Engagements im Gemeinwesen und nicht die wichtigste. Wenn es in dem Beitrag heißt, daß das Grundeinkommen und die in seinem Gefolge notwendige Umgestaltung „die Anreize zu eigener Erwerbstätigkeit erhöht und legale gegenüber illegaler Arbeit nicht mehr so sehr benachteiligt wie heute“, wird noch so argumentiert, als bedürfe der Mensch eines von außen kommenden Impulses, eines „Anreizes“, um sich in Gang zu setzen. Das Grundeinkommen, heißt es weiter, sorge dafür „daß die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit nicht durch einen Wegfall der sozialen Unterstützung bestraft wird. Das erhöht gerade im Niedriglohnbereich die Anreize zu arbeiten noch einmal beträchtlich“. Leiden wir an einem Autonomiedefizit, leiden wir daran, von uns aus initiativ zu werden? Wir leiden doch vielmehr an Autonomieverhinderung – die Bürger würden schon, wenn man sie ließe. Was wie ein Streit um des Kaisers Bart erscheinen mag, ist tatsächlich eine andere Perspektive auf die Problemlage. Schon heute müßten wir doch angesichts der Freiheitsfeindlichkeit uns eher darüber wundern, daß bei all der Autonomieverhinderung wir Bürger noch immer uns engagieren. Offensichtlich wollen die Einzelnen in der Regel ihren Beitrag leisten, dort, wo sie es für richtig und wichtig erachten.

Auch soll das Grundeinkommen nicht denjenigen Schutz gewähren, die keine Arbeit haben, wie es an anderer Stelle heißt: „Menschen, die keine Arbeit haben…benötigen sozialpolitischen Schutz und Unterstützung und nicht jene, die einen Job haben“. Damit wird die Idee gerade in ihr Gegenteil verkehrt. Soll das Grundeinkommen Berufstätigen nicht gewährt werden, soll es angerechnet werden? – Dann hätte es mit dem bedingungslosen Grundeinkommen nichts mehr zu tun. Nur wenn es zu jeder Zeit gewährt wird, gibt es allen gleichermaßen die Freiheit zur Entscheidung, ganz gleich ob sie einer Erwerbsarbeit nachgehen oder nicht. Würde es immer gewährt, fände auch keine Anrechnung statt. Jedes zusätzlich Einkommen würde auf das Grundeinkommen oben drauf gelegt. Es sind zwei voneinander unabhängige und anders legitimierte Einkommen, um die es geht.

Und wie ist die paternalistische Fürsorge – ein Rest an Mißtrauen – zu verstehen, wenn es im Zusammenhang mit der Krankenversicherung heißt: „Hier könnte der Staat auch Gutscheine ausgeben, die bei jeder Kranken- oder Unfallkasse für eine Grundsicherung eingelöst werden können“. Wozu Gutscheine, weshalb es nicht dem Einzelnen überlassen bzw. ihn direkt beim Arzt bezahlen lassen, zumindest für die ihm direkt zumutbaren Beträge? Der Solidarteil könnte ebenfalls über Steuern finanziert werden. Die Gutscheine führten eine Kontrolle ein, derer wir nicht bedürfen.

„Klar ist: Je höher das Grundeinkommen, desto teurer wird das Konzept für die öffentlichen Kassen und umso höher müssen die Steuereinnahmen liegen. Je höher aber die steuerliche Belastung ist, desto geringer wird der Anreiz, steuerpflichtige Tätigkeiten auszuüben.“ Da ist sie wieder, die Autonomievergessenheit, als sei der in Rede stehende Zusammenhang mit einer Art Sozialmechanik zu erklären. Wenn die Bürger sich für ein solches Grundeinkommen aussprechen, wenn das System transparent ist und ihre Freiheit stärkt, werden sie auch bereit sein, die Steuern abzuführen, die zu seiner Finanzierung notwendig sind. Da die Dynamik, die das Grundeinkommen wohl ermöglichte, kaum vorhersagbar ist, erscheinen unsere heutigen Kalkulationsversuche schon, als seien sie von gestern. Es muß ja nicht bei der Einkommensbesteuerung bleiben, weshalb nicht auf Konsumbesteuerung vollends umstellen? Benediktus Hardorp hat die Argumente dafür schon lange auf den Tisch gelegt.

„Im Sinne der „Politik der kleinen Schritte“ von Bundeskanzlerin Angela Merkel sollte das Konzept zunächst neben das bestehende System gestellt werden. Die Bevölkerung hätte dann die Möglichkeit, sich freiwillig entweder für das alte oder das neue System zu entscheiden.“ Keinesfalls sollte die „Bevölkerung“ dies entscheiden, sondern diejenigen, die die politische Ordnung tragen: die Bürger. Erst wenn wir das begreifen, daß es kein Gemeinwesen ohne seine Bürger geben kann, daß die Bürger alles tragen, wird das Grundeinkommen eine breitere Aufnahme finden: ob das gelingt, hängt von jedem Einzelnen ab.

Sascha Liebermann

Reaktionen auf den Artikel von Herrn Straubhaar finden Sie hier

"Grundeinkommen ein Bürgerrecht"

Basel – 27. September, 20:30 Uhr: „Grundeinkommen ein Bürgerrecht“. Diskussion im „Unternehmen Mitte“ (Kuratorium). Referate und Gespräch mit Sascha Liebermann und Margit Appel (Wien), Politologin und Mitarbeiterin der Katholischen Sozialakademie, Netzwerk „Grundeinkommen und sozialer Zusammenhalt“. Veranstalter: Initiative Grundeinkommen (Schweiz); Moderation: Enno Schmidt

Streitgespräch jetzt als mp3-Datei

Im Rahmen der Sendung „Notizbuch Extra“ fand am 5. Januar in Bayern 2 Radio ein Streitgespräch zum Thema „Arbeitsleben: Was war, was bleibt“ statt. Die Diskutanten waren Werner Eichhorst (Research Associate, Forschungsinstitut zur Zukunft der Arbeit) und Sascha Liebermann (Freiheit statt Vollbeschäftigung). Die Sendung können wir jetzt in Auszügen als mp3-Datei zur Verfügung stellen.