Bedingungsloses Grundeinkommen – eine unausgegorene Forderung?

Konrad Paul Liessmann hat in einem Beitrag mit dem Titel „Arme Arbeit“ in der Neuen Zürcher Zeitung Stellung bezogen zur Diskussion um mögliche Folgen einer Digitalisierung, die uns zwinge, den Begriff der Arbeit neu zu denken. Er reiht sich damit ein in Prognosen, die in den letzten Jahren häufiger zu lesen sind, die Frage selbst allerdings ist nicht so neu. Davon abgesehen gibt es auch Stimmen, die die Frage teilen, gleichwohl aber vorsichtiger sind mit den Voraussagen, so z. B. Theo Wehner.

Am Ende seines Beitrags schreibt Liessmann:

„Damit diese Chance [der Digitalisierung, SL] genützt werden kann, müssen die ökonomischen und rechtlichen Rahmenbedingungen diesem Prozess angepasst werden. In diesem Kontext hat auch die derzeitige Debatte über ein bedingungsloses Grundeinkommen durchaus ihre Berechtigung, so unausgegoren die Forderung auch sein mag.“

Was ist am BGE denn unausgegoren, das hätte man doch gerne gewusst? Angesichts der sehr differenzierten Überlegungen, die es dazu gibt, der vielen Möglichkeiten, die es für verschiedene Lebensbereiche böte, kann davon keine Rede sein. Es sei denn, man erwartete detaillierte Voraussagen darüber, was denn eintreten werde. Das wäre in der Tat unrealistisch, aber nicht nur im Falle des BGE.

Sascha Liebermann