„Hartz-IV-Sanktionen: Karlsruhe kippt Richtervorlage wegen Formfehler“…

…schreibt junge Welt. Es geht dabei um die Beschlussvorlage des Sozialgerichts Gotha, das in der Sanktionspraxis einen Grundrechtsverstoß erkannte. Hier geht es zur Pressemitteilung des Bundesverfassgungsgerichts vom 2. Juni. Siehe einen früheren Kommentar von uns dazu hier.