Die DGB-Stellungnahme zu Sanktionen im SGB II ist bei labournet verfügbar und wurde anlässlich der beim Bundesverfassungsgericht anhängigen Klage des Sozialgerichts Gotha erstellt. Der Deutsche Gewerkschaftsbund wollte offenbar nicht, dass diese Stellungnahme Verbreitung findet und hat sie aus dem Netz nehmen lassen. Näheres zur Vorgeschichte bei labournet. Offenbar entspricht die Stellungnahme der DGB-Fachabteilung nicht den Ansichten des Bundesvorstands, der bislang in dieser Frage der Auffassung von Andrea Nahles folgte.