…so Richter Jens Petermann vom Sozialgericht in Gotha, das die Sanktiongsregelung im SGB II vom Bundesverfassungsgericht überprüfen lassen will, in einem Interview mit dem mdr. Siehe auch diesen Beitrag des mdr.
Siehe unseren Kommentar zur Frage, ob solche Fragen juristisch oder politisch gelöst werden müssen sowie weitere Kommentare hier und hier zur Geschichte der Sanktionen im Bundessozialhilfe- wie im Arbeitsförderungsgesetz von 1969. An dem heute geltenden Sozialgesetzbuch gibt es Vieles zu kritisieren, es sollte jedoch nicht der Eindruck entstehen, das sei alles von gestern auf heute über uns gekommen – es hat vielmehr Tradition.