„Paritätischer fordert vollständige Abschaffung der Sanktionen in Hartz IV“…

starke Worte sind das, was aber wird genau gefordert?

„Eine vollständige Abschaffung der Sanktionen in Hartz IV fordert der Paritätische Wohlfahrtsverband anlässlich der heute von der Bundesagentur für Arbeit vorgestellten Statistik. Notwendig sei eine komplette Neuausrichtung der Grundsicherung. Der Verband kündigt an, innerhalb der kommenden zwei Wochen ein eigenes Konzept zur Reform von Hartz IV vorzulegen…“

Da kann man gespannt sein, wie das gehen soll, denn die Sanktionen rechtfertigen sich vor dem Hintergrund dessen, dass das Arbeitslosengeld II nicht als dauerhafte Alimentierungsleistung konstruiert ist und die Verpflichtung besteht, Erwerbsarbeit aufzunehmen. Helga Spindler (siehe auch hier), die Hartz IV ebenfalls kritisiert, hat eingräumt, dass auf Sanktionen nicht ganz verzichtet werden kann; Christoph Butterwegge hat dasselbe zu erkennen gegeben, auch wenn er es selten ausspricht. Wer also ernst machen wollte mit der Aufhebung von Sanktionen, muss das Ziel der bedarfsgeprüften Leistungen verändern: nicht Rückführung in Erwerbstätigkeit stünde dann im Zentrum, sondern Stärkung von Autonomie. Das geht nur ohne das Erwerbsgebot.

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Repressionsfreie Mindestsicherung im heutigen Sozialstaat – Fortschritt oder Verklärung?

Anlässlich einer Podiumsdiskussion, an der ich kürzlich teilnahm, kam wieder einmal die Frage auf, ob es nicht besser sei, statt eines Bedingungslosen Grundeinkommens eine sanktionsfreie bzw. „repressionsfreie“ Mindestsicherung einzuführen, vielleicht auch als Übergangslösung. Das würde den Menschen im Hier und Heute schon helfen, wäre eher durchsetzbar, während eine Einführung des BGE auf absehbare Zeit unrealistisch erscheine. Verschiedentlich ist schon in diese Richtung argumentiert worden, nicht selten waren die Befürworter zugleich Gegner des BGE (siehe hier, hier und hier).

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„Das gefährdet die Existenz“…

…so Richter Jens Petermann vom Sozialgericht in Gotha, das die Sanktiongsregelung im SGB II vom Bundesverfassungsgericht überprüfen lassen will, in einem Interview mit dem mdr. Siehe auch diesen Beitrag des mdr.

Siehe unseren Kommentar zur Frage, ob solche Fragen juristisch oder politisch gelöst werden müssen sowie weitere Kommentare hier und hier zur Geschichte der Sanktionen im Bundessozialhilfe- wie im Arbeitsförderungsgesetz von 1969. An dem heute geltenden Sozialgesetzbuch gibt es Vieles zu kritisieren, es sollte jedoch nicht der Eindruck entstehen, das sei alles von gestern auf heute über uns gekommen – es hat vielmehr Tradition.

Die Verklärung des alten Sozialstaats oder verwunderliche Allianzen

Kürzlich haben wir auf die Petition von Inge Hannemann an den Deutschen Bundestag hingewiesen, die die Abschaffung der Sanktionen im Sozialgesetzbuch vorschlägt. Die Petition hat Unterstützung von verschiedener Seite gefunden und ist nicht die erste ihrer Art. Dass von ihr nicht allzuviel zu erwarten ist, zeigen die Erfahrungen aber auch der unverbindliche Charakter dieses Instruments. Verwunderlich, auch bezeichnend, sind die Allianzen, die sich im Gefolge dessen gebildet haben. Einige derer, die sich vehement gegen ein Bedingungsloses Grundeinkommen aussprechen, unterstützen die Petition bzw. ihr Ziel, z.B. die Nachdenkseiten, Friederike Spiecker, Christoph Butterwegge u.a. Wie geht das zusammen? Kann es ein erwerbszentriertes Sozialsystem geben, wie das heutige, das ohne Sanktionen auskommt? Ein Blick auf die Gesetze, um die es geht, und deren innere Logik lehrt: Nein.

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