…diese Frage stellt sich, seit er eingeführt worden ist und die jüngste Erhöhung lässt sie nicht überflüssig werden. Siehe dazu den Kommentar von Ulrich Schneider hier und vom Päritätischen hier. Dass Schneider in seiner Kritik das Lohnabstandsgebot bemüht, obwohl das dahinterliegende Theorem empirisch nicht belegt ist, bezeugt, welche Vorstellung davon, etwas beizutragen vorherrscht. Dass ein auskömmliches BGE diese ganze Diskussion verändern würde, sei zumindest erwähnt, weil damit die Abhängigkeit vom Lohn nicht mehr gegeben wäre. Und wie sich BGE und Mindestlohn zueinander verhalten, dazu siehe hier, hier und hier.
Sascha Liebermann