…ein Interview mit Gerd Bosbach (siehe frühere Beiträge von uns hier) zu den Rentenplänen Björn Höckes. Bosbach führt darin vor, wie wohlklingende Rhetorik und das Aufgreifen zutreffender Problemanalysen zu sehr speziellen Schlussfolgerungen geführt werden.
An manchen Stellen lassen sich Parallelen zur Grundeinkommensdiskussion erkennen, wenn z. B. eine „Staatsbürgerrente“ vorgesehen ist, aber offen bleibt, wie mit Nicht-Staatsbürgern umgegangen wird. Außerdem erhält sie nur, wer 35 Jahre Basisleistung vorzuweisen hat, auch hier bleibt also eine Erwerbszentrierung bestehen. Erziehungs- und Pflegezeiten sollen anerkannt werden, das ist aber schon heute der Fall, die Frage kann also nur sein, in welchem Umfang.
Bosbach wendet an einer Stelle ein, dass die Aufhebung des Renteneintrittsalters faktisch zu einer Rentenkürzung führt – versicherungsimmanent ist das richtig. Die Frage wäre, welche anderen Leistungen gibt es, die das ausgleichen könnten, hier würde ein BGE über die Lebensspanne die Lage sofort verändern – selbstverständlich in Abhängigkeit von der Höhe.
An der Erwerbszentrierung des Sozialstaats zweifelt Bosbach nicht.
Sascha Liebermann