„Soziales Grundeinkommen erforderlich“…

…schreibt Ursula Engelen-Kefer auf der Website des Sozialverbands Schleswig-Holsteins. Doch der Titel ist irreführend, handelt es sich eher um eine Abrechnung mit dem Bedingungslosen Grundeinkommen und einem Festhalten am bestehenden Sozialstaat. Interessant, dass zur Sanktionspraxis, den stigmatisierenden Folgen der heutigen Bedarfsprüfung und der Degradierung unbezahlter Arbeit kein Wort gesagt wird. Aber das mag schwer sein für jemanden, der jahrzehntelang in führenden Positionen der Gewerkschaften tätig war. Engelen-Kefer nahm auch an der Diskussionsveranstaltung der SPD in Kiel kürzlich teil, hier geht es zum Video.

Dass auch hier mit Unterstellungen oder nachlässiger Rezeption gearbeitet wird, ist wohl ein Zeichen von Abwehr. Es sollte mittlerweile doch bekannt sein, dass Joe Kaeser sich nicht für ein BGE ausgesprochen hat und Götz W. Werner keineswegs die Abschaffung der Krankenversicherung propagiert. Gleichwohl stellt sich die Frage, ob diese anders organisiert sein kann. Und auch Thomas Straubhaar hat, schon in seinem Buch, kürzlich wieder in einem Interview eingeräumt, dass weiterhin bedarfsgeprüfte Leistungen oberhalb eines BGE geben kann.

Wenn Frau Engelen-Kefer es für ungerecht hält, dass auch Millionäre ein BGE erhalten sollen, dann muss sie sich fragen lassen, sie denn den Grundfreibetrag in der Einkommensteuer abschaffen will? Denn der steht allen zu. Sein Zweck ist es, ganz wie beim BGE, das Existenzminimum zu garantieren und unbesteuert zu lassen.

Und wie ist es mit der Verantwortung von Unternehmen? Sie sollen die „Menschen von der Arbeit zu befreien“.

Gegen Ende dann dies:

„Für die Arbeitnehmer bedeutet dies eine Demotivierung zu eigenen Arbeitsleistungen, da sie hierfür nur geringe zusätzliche Lohn- und Gehaltszahlungen der Arbeitgeber zu erwarten haben. Damit würde gleichzeitig die Rolle der Gewerkschaften und ihrer Tarifpolitik für Lohnsteigerungen und sonstige Arbeitsbedingungen entfallen. Diese Demotivierung aus finanziellen und sonstigen materiellen Gründen würde noch verstärkt durch die Gefährdung der vielfältigen sonstigen Interessen der Menschen, die mit ihrer Arbeit an Entwicklungsperspektiven, Anerkennung, sozialer Einbindung und gesellschaftlicher Teilhabe verbunden sind. Die Vorstellung eines emanzipatorischen BGE, wie im Konzept der Linken, verkehrt sich somit in ihr Gegenteil.“

Das Credo der „Arbeitsgesellschaft“, so, als sei der Mensch dort mehr als nur ein Mitarbeiter, der Aufgaben zu bewältigen hat. Um seiner selbst willen ist er dort nicht gefragt, aus gutem Grund (siehe auch hier).

Sascha Liebermann