Aufruf zur 2. Woche des Grundeinkommens vom 14. – 20.9.2009

Bedingungsloses Grundeinkommen

Eine Antwort auf die Krise – ein Weg in die Zukunft

Wir, die Unterzeichner, rufen dazu auf, bei der diesjährigen Aktionswoche zum bedingungslosen Grundeinkommen mitzuwirken. Zeichnen Sie den Aufruf mit und unterstützen Sie die Aktionswoche. Sie soll einen Beitrag dazu leisten, die Diskussion über die Idee eines bedingungslosen Grundeinkommens in die breite Öffentlichkeit zu tragen. Sie soll dabei helfen, aufzuzeigen, dass sich mit einem bedingungslosen Grundeinkommen im Rücken viele Fragen und Probleme, vor denen wir heute stehen, ganz anders darstellen würden. Gerade angesichts der Wirtschafts- und Finanzkrise ist das individuelle Recht auf ein Existenz sicherndes Grundeinkommen, das gesellschaftliche Teilhabe ermöglicht, ein wichtiges Signal, das neue Chancen und Möglichkeiten eröffnet.

Interessierte können sich über die Website www.woche-des-grundeinkommens.eu informieren und ihre Aktivitäten dort veröffentlichen. Dort kann auch online mitgezeichnet werden. Die Seite dient zur Information über Veranstaltungstermine, als Ideenbörse sowie zum Austausch über Veranstaltungsformen – Events, Workshops, Vortragsveranstaltungen, Podiumsdiskussionen, Demonstrationen, künstlerische Aktionen, Filmvorführungen. Der Fantasie sind keine Grenzen gesetzt!

Neue Wege erfordern Engagement. Machen Sie mit, bringen Sie sich dort ein, wo Sie leben. Lassen Sie uns gemeinsam darüber nachdenken und diskutieren, welchen Beitrag ein bedingungsloses Grundeinkommen zu einem freiheitlich-demokratischen und solidarischen Zusammenleben leisten kann!

Liste der Unterzeichner

Aufruf_u_Mitzeichnen_WdGE_2009.pdf

Mangelnde Informiertheit oder Abwehr von Veränderung? – Eine Abgeordnete zum BGE

Abgeordnetenwatch hat sich zur Aufgabe gemacht, die Kommunikation zwischen Bürgern und Abgeordneten zu fördern und transparent zu machen. Dazu wird ein Portal unterhalten, in dem online Fragen eingestellt werden, auf die Abgeordnete antworten können. Eine solche Antwort auf die Frage, ob die Petition zum BGE von Susanne Wiest angesichts der großen Zahl an Mitzeichnern nicht von der Politik aufgegriffen werden sollte, antwortet Dr. Bärbel Kofler, Mitglied des Deutschen Bundestages, – wer sich mit dem BGE beschäftigt hat, staunt.

Da heißt es z.B.:

Beim allgemeinen Grundeinkommen handelt es sich um eine alternative Leistungsart, die mit dem Prinzip des Wohlfahrtsstaates bricht sowie seine ganze Architektur bzw. Struktur zerstören würde. Denn dieser gründet seit über 100 Jahren auf Sozialversicherungen, die in unterschiedlichen Lebensbereichen, -situationen und -phasen auftretende Standardrisiken (Krankheit, Alter, Invalidität, Arbeitslosigkeit und Pflegebedürftigkeit) kollektiv absichern, sofern der versicherte Arbeitnehmer und sein Arbeitgeber vorher entsprechende Beiträge gezahlt haben.

Das BGE bricht nicht mit dem Wohlfahrtstaat, es stellt ihn auf eine andere Grundlage. Nur weil etwas schon lange besteht, gilt es hier als erhaltenswert ganz in Absehung davon, was es leistet. Das ist bemerkenswert, denn Frau Kofler lässt sich auf die Frage nicht einmal ein, was denn vom alten Wohlfahrtstaat in den neuen hinübergenommen werden könnte, als gäbe es keine Probleme, die zu neuen Lösungen herausforderten. Bedenkt man, dass diese Antwort von heute stammt (9.4.2009), könnte man meinen, die Auswirkungen der Finanzmarktspekulation gäben nicht Anlass über Veränderungen nachzudenken.

Weiter heißt es:

Verfechter des Grundeinkommens geraten zwangsläufig in ein Dilemma, denn sie müssen sich zwischen folgenden zwei Möglichkeiten entscheiden: Entweder erhält jeder Bürger das Grundeinkommen, unabhängig von den jeweiligen Einkommens- und Vermögensverhältnissen. In diesem Fall müssten riesige Finanzmassen bewegt werden, die das Volumen des Bundeshaushaltes (knapp 297 Mrd. EUR) um ein Mehrfaches übersteigen.

Nicht einmal die Mühe wird sich gemacht, über die Finanzierungsfrage und vorliegende Studien sich zu informieren. Als würden heutige Transferleistungen vollständig aus dem Bundeshaushalt bestritten. Aus ihm werden nur bestimmte Anteile getragen. Relevante Bezugsgröße für die Ausgaben ist das Sozialbudget (2007: 707 Mrd. Euro), da es aus unterschiedlichen Quellen finanziert wird. Sollen wir Bürger hier mit einer Nebelkerze von den tatsächlichen Sachverhalten abgelenkt oder gar für dumm verkauft werden? Ist es etwa schlicht Unwissenheit?

Bemerkenswert ist folgende Ausführung:

Außerdem stellt sich unter Gerechtigkeitsaspekten die Frage, warum Millionäre vom Staat monatlich ein von ihnen vermutlich als sehr bescheidenes Almosen empfundenes Grundeinkommen erhalten sollten, während Millionen Bürger mehr als den für sämtliche Empfänger einheitlichen Geldbetrag viel nötiger hätten.

Was auch unter BGE-Befürwortern durchaus strittig ist, ob die sogenannten Reichen ein BGE nötig haben. Hieran wird eines deutlich: Entweder erhalten es alle, dann erst erkennen wir die Bürger als Bürger an, ohne Ausnahme. Oder wir behalten das Bedarfsdenken doch bei und urteilen darüber, wer es braucht und wer nicht? Aber, was heißt eigentlich „brauchen“?

Treffend:

Oder wohlhabende und reiche Bürger bekommen das Grundeinkommen nicht bzw. im Rahmen der Steuerfestsetzung wieder abgezogen. Dann ist es weder allgemein und bedingungslos, noch entfällt die Bedarfsprüfung, denn es müsste ja in jedem Einzelfall geprüft werden, ob die Anspruchsvoraussetzungen nicht durch (verdeckte) anderweitige Einkünfte verwirkt sind.

Ganz genau. Hier trifft Frau Kofler den Nagel auf den Kopf. Auch die sehr liberale, nur auf die Einkommenserfassung zielende Negative Einkommensteuer behält das Verrechnungsprinzip bei und verwandelt dadurch das bedingungslose Grundeinkommen in ein bedingtes. Es muss der Nachweis – wenn hier auch auf einfache Weise durch Erfassung des Einkommens durch das Finanzamt – erbracht werden, dass das erzielte Einkommen unter einer definierten Einkommensgrenze liegt. Der wichtige Schritt, das BGE als von anderen Einkommen unabhängige Einkommensquelle zu gestalten, ist entscheidend. Erst dann ist es als Bürgereinkommen erfahrbar. Dass diejenigen, die mehr Steuern bezahlen als sie Geld durch das BGE erhalten rechnerisch betrachtet Nettozahler sind, ändert an diesem Zusammenhang nichts. Sie könnten sich jederzeit auf das BGE zurückfallen lassen.

Dass Frau Kofler ein BGE nicht will, ist legitim. Dass sie es in der Realität nicht für vorstellbar hält, hat mit dem BGE nichts, mit dem Denken über die Realität viel zu tun. Nicht die Einwände gegen das BGE geben einem zu denken, sondern die mangelnde Bereitschaft, über andere Wege überhaupt einmal nachzudenken.

Sascha Liebermann

Antrag auf bedingungsloses Grundeinkommen – Formular online

Einer Eilmeldung zufolge kann nun das bedingungslose Grundeinkommen beantragt werden. Zum Antragsformular.

Zahlreiche Tageszeitungen berichteten von der Eilmeldung. Die Leipziger Internetzeitung hat ein Interview zur Aktion mit Ralph Boes geführt.

Die Bundesagentur für Arbeit bittet, von der Zusendung von Anträgen abzusehen, obgleich sie die Bedingungslosigkeit unterstützt.

Mittlerweile hat die Bundesagentur für Arbeit erklärt, gegebenfalls rechtliche Schritte gegen die Initiatoren zu ergreifen.

Nürnberg im Rausch – eine Statistik über die Webzugriffe auf die Bundesagentur für Einkommen

Bedingungsloses Grundeinkommen? Geld allein genügt nicht!

So ist eine Stellungnahme der Grundwertekommission beim Parteivorstand der SPD übertitelt, die im vergangenen November veröffentlicht wurde. Die dort gelieferten Einsichten sind nicht überraschend, wenn man nachliest, wer der Kommission angehört. Einzelne Mitglieder hatten sich in den letzten Jahren zum BGE geäußert. Die Friedrich Ebert Stiftung hat nun gleichfalls eine Studie vorgelegt: „Das Grundeinkommen in der gesellschaftspolitischen Debatte“, verfasst von Stephan Lessenich.

Beide Studien zeigen, dass die Debatte nun die SPD auf oberster Ebene erreicht hat. Auch das ist ein Erfolg der anhaltenden, beharrlichen öffentlichen Diskussion dank der vielen engagierten BGE-Streiter.

Nachtrag: Mittlerweile hat die Anhörung zu den beiden Studien stattgefunden. Auf der Website des Archiv Grundeinkommen sind Videomitschnitte der Veranstaltung der Friedrich Ebert Stiftung in Berlin abgelegt. Sie geben einen guten Einblick in die Debatte um das BGE und den Stand der Diskussion in der SPD.

Freiheit statt, Freiheit zu, Freiheit durch Vollbeschäftigung? Irritationen

„Freiheit statt Vollbeschäftigung“, mit diesem Slogan ist die Initiative vor etwas mehr als fünf Jahren angetreten, um für ein bedingungsloses Grundeinkommen zu streiten. Immer wieder ruft er Irritationen hervor. Worum geht es dabei, weshalb kann ein Gegensatz zwischen Freiheit und Vollbeschäftigung bestehen?

Zuerst einmal rückwärts. „Freiheit durch Vollbeschäftigung“ (z.B. gefordert von Daniel Kreutz) – das ist so, als werde man durch Erwerbsarbeit ein freier Mensch, denn Vollbeschäftigung ist ein terminus technicus, ein Fachausdruck, der sich nur auf Erwerbsarbeit bezieht, auf nichts anderes. Fast klingt es wie der umgedrehte Slogan „Vollbeschäftigung statt Freiheit“, wie kürzlich Juliane Jaschik es auf den Punkt brachte. Nicht steht der tätige Mensch im Zentrum. Darauf hat jüngst auch Wolfgang Strengmann-Kuhn in einem Beitrag hingewiesen – auch wenn er darin der Meinung ist, das Konzept der Vollbeschäftigung vor unserem Slogan in Schutz nehmen zu müssen (S. 12 f.). Freiheit durch Vollbeschäftigung wäre beinahe noch eine Verschärfung dessen, was wir mit den sogenannten Hartz-Gesetzen bislang erlebt haben, weil es noch stärker an die Stelle des Bürgers und seiner Autonomie, sich seinen Weg im Leben und für das Gemeinwohl zu suchen, den Erwerbstätigen setzte. Auch die gefällig klingende Variation von Dieter Scholz, in der immerhin das freie Tätigsein erkennbar ist – „Freiheit durch selbstbestimmte Arbeit“ (siehe „Arbeit und Freiheit im Widerspruch, S. 7) – lässt den Menschen erst durch Arbeit zum Menschen werden. Nicht ist er es schon um seiner selbst willen, ganz gleich, ob er etwas unternimmt. Frei scheint er erst werden zu müssen. Ein Rückschritt hinter unsere politische Ordnung.
„Freiheit zu Vollbeschäftigung“, das käme der Sache schon näher, um die es mit dem bedingungslosen Grundeinkommen geht, wenn damit die Freiheit gemeint wäre, sich mit dem voll und ganz beschäftigen zu können, das man für wichtig und richtig erachtet. Das aber ist nicht mit dem Ausdruck „Vollbeschäftigung“ gemeint. Denn Vollbeschäftigung heißt der Zustand eines weitgehenden Gleichgewichts zwischen Angebot und Nachfrage. Was aber, wenn es ein Ungleichgewicht, sprich ein Über- oder ein Unterangebot an Arbeitskraft gibt? Für die Vollbeschäftigungsdenke muss das zum Problem werden. Nicht aber, wenn dies vom BGE aus betrachtet wird, da der Einzelne tun kann, was er für richtig hält, ganz gleich ob im oder jenseits vom Arbeitsmarkt.

Steht denn, so müssen wir uns fragen, nicht vor jeder Tätigkeit, vor jeder Auseinandersetzung mit einer Aufgabe, einer Herausforderung, einem Problem die Anerkennung der Bürger um ihrer selbst willen, also die Anerkennung der politischen Vergemeinschaftung als Selbstzweck? Ist nicht das gerade die Grundlage unserer politischen Ordnung: die Bürger so anzuerkennen, wie sie sind, ihnen die Bürgerrechte bedingungslos zu verleihen, weil wir zumindest im Handeln, wenn auch nicht im Denken, uns darüber im klaren sind, dass mit der Freiheit des Einzelnen im Gemeinwesen alles beginnt und auch endet? Und folgt nicht erst an zweiter Stelle die andere Freiheit als Freiwilligkeit, die Freiheit, das zu tun, das man für wichtig und richtig erachtet, also die Freiheit zur Tätigkeit?
Wenn das so ist, dann sind Freiheit und Tätigkeit nicht gleichwertig, letztere folgt erst aus ersterer. Wird aber die Tätigkeit für wichtiger erachtet, wie es unsere Sozialpolitik nicht nur in den letzten Jahren auszeichnet, dann treten Freiheit und Tätigkeit und erst recht Freiheit und „Vollbeschäftigung“ in Gegensatz. Sie müssen erst wieder in das ihnen angemessene Verhältnis gebracht werden. Genau deshalb kann es um nichts anderes gehen als um „Freiheit statt
Vollbeschäftigung“.

Sascha Liebermann

Ein Ausblick auf das Wahlkampfjahr – das bedingungsloses Grundeinkommen bei Maischberger

Am 10.3. war Susanne Wiest, Initiatorin der Petition zum bedingungslosen Grundeinkommen an den Deutschen Bundestag, bei Maischberger (Link zur Sendung) zu Gast. Schon der Titel der Sendung „Panik um den Job. Muss der Staat uns alle retten“ der war irreführend, denn der Staat ist nicht das Almosenamt, von dem wir etwas erbeten, der Staat ist die Gemeinschaft der Bürger. Wenn wir uns an ihn wenden, wenden wir uns an uns selbst.

Gibt es Neues über die Einwände gegen das BGE zu berichten?

Nein. Frau Wiest hat es verstanden, genau diesen Zusammenhang, dass wir eine Bürgergemeinschaft sind und uns fragen müssen, wie wir ein Leben in Würde und Selbstbestimmung ermöglichen können, deutlich zu machen. Unbeirrt von statistischen Nebelkerzen zum gegenwärtigen Beschäftigungsstand, die die Politprofis gerne zünden, und diese als „Tatsachen“(Lesen Sie die Ausführungen von Wolfgang Strengmann-Kuhn) feilbieten, hat Frau Wiest die Freiheit, die das BGE eröffnen würde, verteidigt. Angesichts der geballten Kraft der Talkshowprofis in der Runde war das kein leichtes Unterfangen, denn diese grundsätzlichen Fragen wollte niemand stellen.

Wolfgang Clement meinte noch zu Beginn der Sendung, Freiheit sei ein Grundwert der SPD – man fragte sich unweigerlich, von welcher Partei er sprach, denn in unserem Land setzt sich die SPD für die Freiheit, die das BGE meint, nicht ein – andere aber auch nicht. Keiner der Herren in der Runde, auch Herr Wallraff weder in seinem Kleinkrieg mit Herrn Clement noch in seinem anklagenden Ton (die Besserverdienenden sollen das BGE nicht bekommen), hat die Tragweite des BGE verstanden. Mit ihm wären alle Bürger dadurch anerkannt, dass sie als Bürger das BGE erhalten und nicht würden sie „versorgt“, wie Herr Röttgen meinte. Das BGE ist kein Versorgungsinstrument, sondern ein Mittel zur Ermöglichung, es schüfe mehr Freiräume. Ob sie sich dann noch beraten lassen oder qualifizieren wollen, läge in ihrer Hand.

Wer wie Wolfgang Clement zu seiner Amtszeit „Vorrang für die Anständigen“ forderte, um gegen den vermeintlich hohen Sozialleistungsmissbrauch zu kämpfen, von dem kann man wohl nicht erwarten, dass er ein Auge für die Selbstbestimmung der Bürger hat. So legt sich dann die paternalistische Bevormundung den Mantel der Fürsorglichkeit um, plädiert statt für die Freiheit für Qualifizierungsmassnahmen, die natürlich immer auch bedeuten: Massnahmen der Arbeitsagentur, Zwangsqualifizierung statt Bildung durch Selbstbildung – oder kurz gesagt: Integration von oben auf ein bestimmtes Ziel hin. Auch hier konterte Frau Wiest treffend (sinngemäß): Ich kann mich selbst um meine Bildung kümmern und muss nicht „versorgt“ werden.

Herr Röttgen (CDU) bemühte für sein Verständnis von Eigenverantwortung und Solidarität das Subsidiaritätsprinzip, das in diesem Zusammenhang gerne angeführt wird, weil es angeblich gegen ein BGE spreche. Herr Röttgen hätten selbst stutzen müssen, als er davon sprach, der Mensch als tätiges Wesen habe laut Katholischer Soziallehre Vorrang – ja, ganz recht, nicht aber als Erwerbsarbeiter. Subsidiarität und BGE sind kein Gegensatz, wie er behauptet hat. Wer allerdings Eigenverantwortung auf individualistische Autarkie verkürzt, der ist davon überzeugt, wie Herr Röttgen, dass der Einzelne sich zuerst einmal selbst zu versorgen habe. Eine weltfremde Vorstellung, denn der Einzelne kann sich nicht selbst versorgen, er lebt von den gemeinschaftlichen Leistungen aller – immer und überall. Das ist kein Missstand, der beseitigt werden müsste, es ist vielmehr eine Notwendigkeit unseres Zusammenlebens: Wir sind alle notwendig „Kostgänger“ unseres Gemeinwesens. Es wäre ein Schritt der Befreiung anzuerkennen, dass Freiheit nur durch Gemeinschaft der Bürger möglich ist.

Die Sendung gab einen Ausblick darauf, was uns in diesem Wahlkampfjahr erwartet – die Parteien stecken fest, sie wandeln auf ausgetretenen Pfaden, wie auch Frau Maischberger feststellte. Die BGE-Befürworter sind um so mehr aufgerufen, in diesem Jahr mit vielen Wahlkämpfen diese vielen Möglichkeiten zu ergreifen, um das BGE bekannter zu machen und Politiker mit ihm zu konfrontieren. Die Finanzkrise erweist sich als Chance, denn sie ist eine Sinnkrise.

Sascha Liebermann

"Arbeit und Freiheit im Widerspruch?" – Buch zum BGE bei VSA

Das Buch geht auf einen Workshop im Juni zurück, der vom Forum Neue Politik der Arbeit in Dortmund veranstaltet wurde. Er dient dazu, die Diskussion um ein BGE mit den Gewerkschaften anzustößen. Beiträge u.a. auch von Ute Fischer, Thomas Loer und Sascha Liebermann.

Hartmut Neuendorff/Gerd Peter/Frieder O. Wolf (Hrsg.)
Arbeit und Freiheit im Widerspruch?
Bedingungsloses Grundeinkommen –
ein Modell im Meinungsstreit

VSA: Verlag, Hamburg 2008
192 Seiten, 16,80 Euro

Rezension von Philip Kovce

Anders als man denkt

Im Blogbeitrag „Anders als man denkt“ auf der Website der Initiative Grundeinkommen Basel schreibt Enno Schmidt über den unerwarteten Erfolg des Grundeinkommensfilms, die BGE-Petition wie die mangelnde technische Ausstattung des Petitionsservers und dass auch BGE-Befürworter nicht davor gefeit sind, wie Parteien zu agieren, statt die Idee zu verbreiten.