Stärkung der Familie statt Ausweitung des Erwerbsprinzips…

…das wäre die Antwort, die das bedingungslose Grundeinkommen auf das Elterngeld gäbe, doch seit Jahresbeginn wird das Gegenteil praktiziert.

Was vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend als Fortschritt gepriesen wird, ist familienpolitisch tatsächlich ein Rückschritt. Denn mit dem Elterngeld wird die Orientierung am Erwerbsprinzip, die schon für das bisherige Erziehungsgeld gegolten hat, verschärft, Besserverdienende werden besser gestellt.

Zwar wird das Elterngeld aus Steuermitteln finanziert, ist also nicht im strengen Sinne eine Lohnersatzleistung. Doch die Berechnungsmodalitäten, die dem Elterngeld zugrunde liegen, behandeln es so, als sei es eine Lohnersatzleistung; oberhalb des Mindestsatzes wird es abhängig vom letzten Erwerbseinkommen gewährt. Wer vor in Anspruchnahme des Elterngeldes gut verdient hat, erhält also ein höheres, wer schlecht verdient hat, ein niedrigeres. Die einen werden für die Hinwendung zu den Kindern besser gestellt als die anderen. Wie können wir es rechtfertigen, daß es nun zwei Klassen von Eltern gibt statt einer einheitlichen Förderung, die Familien als solchen zu gute kommt?

Offenbar werden Familien in unserem Land nicht für schützenswert erachtet, ihre Stärkung ist nicht erster Zweck unserer Familienpolitik. Wer glaubt, „Anreize“ für die Gründung einer Familie setzen zu müssen, wer also davon ausgeht, eine Familie zu gründen, geschehe nur, wenn es sich lohnt, der pervertiert familienpolitische Förderung. Er behandelt Fragen unserer Zukunft, denn sie liegt in den Familien, wie eine Investition in ein Produkt, das verkauft werden soll.

Statt eines solchen Rückschrittes, der die Grundfesten unseres Gemeinwesens angreift, hätten wir einen wirklichen Schritt nach vorne tun können. Zu spät ist es in dieser Frage nicht, wir können einen wirklichen Schritt nach vorne tun. Mit der Einführung eines bedingungslosen Grundeinkommens für alle Bürger betrieben wir eine Familienpolitik, die diesen Namen verdient hätte. Da jeder Bürger das bGE erhielte, förderten wir Familien (2 Erwachsene, 2 Kinder = 4 Grundeinkommen) auf einfache Weise. Auch Alleinerziehende wären mit einem bedingungslosen Grundeinkommen in einer besseren Lage (1 Erwachsener, 2 Kinder = 3 Grundeinkommen).

Mit einem bedingungslosen Grundeinkommen würden wir ernstmachen mit den Sonntagsreden. An die Stelle einer erwerbsorientierten Familienpolitik träte eine freiheitliche, die das Gemeinwesen stärkte.

Sascha Liebermann

Das solidarische Bürgergeld – nicht weitreichend genug

Seit einigen Wochen gibt es die Website „Pro Bürgergeld“, auf der Ministerpräsident Dieter Althaus seinen Vorschlag eines solidarischen Bürgergeldes vorstellt. Das solidarische Bürgergeld ist freiheitlicher als unser gegenwärtiges Sozialsystem. Es sieht ein Leben vor, indem der Einzelne sich nicht dafür erklären muß, wenn er keiner Erwerbsarbeit nachgehen will – das soll das Bürgergeld ermöglichen.

Bei allem Fortschritt bedeutet das Bürgergeld aber eine Beschränkung dessen, was ein wirkliches bedingungsloses Grundeinkommen leisten könnte.

Während jegliches zusätzliche Einkommen auf das Bürgergeld angerechnet werden soll (Einkommensteuersatz von 50 bzw. 25%), also dem Prinzip einer Negativen Einkommensteuer folgt, bliebe ein bedingungsloses Grundeinkommen unangetastet. Ein bGE stellte eine von jeglichem Zusatzeinkommen unabhängige Einkommensquelle dar. Es würde unabhängig von jeglicher Leistungserbringung gewährt, es wäre ein wirkliches Bürgereinkommen, das jedem Staatsbürger – und darüber hinaus jedem, den wir für bezugsberechtigt erklären – zu jeder Zeit ohne Verrechnung zustünde, von der Wiege bis zur Bahre.

Durch die Anrechnungsprinzip verwandelt sich das leistungsunabhängige solidarische Bürgergeld hingegen ab einer bestimmten Einkommenshöhe (1600€, Transfergrenze) in ein leistungsabhängiges Einkommen. Damit wird ein Kerngedanke des bedingungslosen Grundeinkommens aufgegeben: zu jeder Zeit den Bürgern als Bürgern ein leistungsloses Einkommen zu gewähren.

Das Bürgergeld bei 800€ (abzüglich 200€ Gesundheitsprämie) anzusetzen, entspringt offenbar verschiedenen Überlegungen. Es soll nicht teurer werden als das bisherige Sozialsystem. Aber, was heißt teurer und weshalb sollten wir nicht mehr ausgeben? Die Frage ist, welchen Anteil der Wertschöpfungsleistung wir auszugeben bereit sind für ein wirklich freiheitliches Transfersystem. Es soll „aktivierend“ wirken, womit Vorbehalte der bGE-Kritiker offenbar doch geteilt werden, die behaupten, die Bürger seien letztlich träge und faul, von sich aus nicht bereit, sich zu engagieren, wenn es sich nicht geldwert „lohnt“.

Das Festhalten an der Einkommensbesteuerung entspringt offenbar dem Gedanken, daß es ungerecht sei, Einkommen im allgemeinen unbesteuert zu lassen. Dieser Gedanke entsteht nur in einer Gerechtigkeitsvorstellung, die Geldbesitz für bedeutsamer erachtet als Geldnutzung. Mit einer Umstellung des Steuerwesens von der Einkommens- zur Verbrauchsbesteuerung (Benediktus Hardorp, Götz W. Werner) könnten wir uns von einem Vorurteil befreien. Wir würden zukünftig nur noch dort besteuern, wo Leistungen verbraucht werden, nicht aber dort, wo Geld investiert, sinnvoll genutzt wird, um Neues zu schaffen.

Bedingungsloses Grundeinkommen und Konsumbesteuerung – beides gemeinsam bildet einen Weg in die Zukunft, einen Weg in ein wirklich freiheitliches und solidarisches Gemeinwesen.

Sascha Liebermann