Einen Bericht zum Treffen (Link zur Videoaufzeichnung) hat Herbert Wilkens verfasst, aus dem ein Punkt herausgegriffen sei. Ihm zufolge stellten die Grünen neben anderen diese Forderung heraus:
„Unter dem Gesichtspunkt der Geschlechtergerechtigkeit muss das BGE durch geeignete Maßnahmen ergänzt werden. Es soll vermieden werden, dass die Rolle der Frau sich wieder zu traditionellen Verhaltensmustern zurückentwickelt.“
Gehen wir einmal davon aus, dass dies so gesagt wurde, wie es in dem Bericht dargestellt ist, handelt es sich um ein bemerkenswertes Dokument dafür, wie das Individuum einer Programmatik untergeordnet wird. Damit wird an die Stelle eines aus Sicht der Autoren überkommenen Musters, ein anderes gesetzt, auch wenn es hier inhaltlich nicht ausgeführt ist. Beide gehen gleichermaßen über das Individuum hinweg, das vermeintlich fortschrittliche ist also nicht besser als das traditionelle. Weshalb sollte einer Frau, die sich mit dem „traditionellen Verhaltensmuster“ identifiziert, diese „Rückentwicklung“ untersagt werden? Wie – und mit welchem Recht überhaupt – wollen die Autoren die Entscheidung eines Individuums vermeiden? Muss eine Frau, die „traditionell“ leben will, einer Bildungs- oder Erziehungsmaßnahme unterzogen werden, um sie von diesem Irrweg abzubringen? Identifiziert sich eine Frau mit dieser „Rolle“ nicht, weshalb sollte sie sich in sie zurückdrängen lassen? Trauen die Autoren ihr nicht zu, sich dagegen zu verwahren? Nicht erst mit dem BGE, durch es aber umso mehr, hätten Frauen die Möglichkeit, sich gegen entsprechende Erwartungen zu wehren bzw. könnten sie diese links liegen lassen oder eine öffentliche Debatte anstoßen. Darüber hinaus sind zwei Dinge voneinander zu unterscheiden, die die Autoren einfach zusammenwerfen: eine Geschlechterposition ist dann traditional, wenn ihre Geltung vom Individuum nicht ernsthaft in Frage gestellt wird und diese Position auch kollektiv als verbindlich gilt. So war das „traditionelle Verhaltensmuster“, das auch für den Mann galt, nicht oktroyiert, sondern Ausdruck eines kollektiv verbindlichen Lebensentwurfes. Daran änderten auch die wenigen Vordenker nichts, die ihrer Zeit voraus waren. Ist jedoch eine solche Tradition in Auflösung begriffen, was schon länger der Fall ist, und identifiziert sich unter diesen Umständen eine Frau mit der Position als Mutter, ist das keine Rückkehr zu „traditionellen Verhaltensmustern“, sondern Ausdruck individuierter Lebensführung und eines positiven Begriffs von Mutter- bzw. Elternschaft. Das BGE würde also gerade etwas ermöglichen und stärken, das heute vom Lobgesang auf Erwerbstätigkeit, Kinderkrippen und Kitas in die Enge gedrängt wird: die Familie. Was die Autoren hingegen – vielleicht entgegen ihrer Absicht – anstreben, läuft darauf hinaus, uns Bürger vorzuschreiben, wie wir zu leben haben – das ist das Gegenteil dessen, was mit dem BGE erreicht werden soll.
Siehe auch „Blinde Flecken in der feministischen Diskussion ums Grundeinkommen“ (Ute Fischer)