„Konstruktionsfehler des Grundeinkommens“ oder der Einwände dagegen?

Verschiedene Autoren der Nachdenkseiten haben sich zur Idee eines Bedingungsloses Grundeinkommen eine feste Meinung gebildet, aber immerhin halten sie es doch für sinnvoll, diese aus gegebenem Anlass wieder einmal darzulegen. Die jüngsten Bemühungen von Jens Berger zielen darauf, den oder die „Konstruktionsfehler“ des Grundeinkommens in Sachen Finanzierung offenzulegen. Eine solche Betrachtung erübrige es, „ethische“ Aspekte überhaupt erst in Betracht zu ziehen. Der Autor wie auch seine Mitstreiter leiteten ihre Kritik früher durchaus breiter her (siehe hier, hier und hier). Wie schon beim jüngst besprochenen Artikel von Heiner Flassbeck und Kollegen, der die Erscheinung des Buches Irrweg Grundeinkommen begleitete, handelt es sich bei genauer Betrachtung eben doch nicht bloß um Finanzierungseinwände.

Was schreibt Jens Berger?

…In der Diskussion über das BGE wird sich zwischen Befürwortern und Gegner lebhaft darüber gestritten, ob die Menschen nach der Einführung des BGE überhaupt noch die Motivation haben, arbeiten zu gehen und damit die Verteilungsmasse zu erwirtschaften, aus der das BGE finanziert wird. Doch bereits dieser Streit ist ein Beispiel dafür, dass die Diskussion einem entscheidenden Denkfehler aufsitzt…
Ein Denkfehler also auch des Autors selbst? Zumindest hielt er dies in seinem Beitrag zu diesem Thema vor zwei Jahren noch für eine wichtige Frage. Interessant ist hier, dass die Auseinandersetzung um die Frage nach der Leistungserbringung damit einfach umgangen wird und in der Folge wohl auf die reine Finanzierung qua Berechnung-Frage reduziert werden soll. Sie scheint, so klingt das hier, derart leicht zu packen und überzeugend, dass die andere gar nicht mehr betrachtet werden muss. Dass allerdings die Finanzierungsfrage elementar betrachtet immer die Frage nach der Leistungserbringung und ihrer Grundlagen ist, bleibt dabei nichtsdestotrotz unberührt: Berechnung setzt etwas voraus, auf dessen Grundlage dann erst berechnet werden kann. So liegen jeder Berechnung Daten zugrunde, die durch menschliches Handeln überhaupt erst hervorgebracht wurden, dieses Handeln und seine Voraussetzungen bleibt immer die Grundlage. So trivial das klingen mag, so trivial ist es auch.

…Ohne dies explizit zu sagen, setzt man bei der Diskussion immer den Nettolohn (bzw. die erhaltenen Netto-Transferleistungen) mit der Höhe des BGE gleich. Dieser Denkfehler verbaut jedoch eine tiefgreifendere Sicht auf die Konstruktionsfehler des BGE…
Warten wir, was kommt.

Eine der zentralen Fragen des BGE ist die Finanzierung der Transferleistungen. Bei einem BGE in Höhe von 1.000 Euro pro Kopf und Monat für 81 Millionen Menschen müssten immerhin rund 972 Mrd. Euro umverteilt werden…
So weit, so gut. Keine große Einsicht ist dies seit Jahren auch in Berechnungen zum BGE nachzulesen.

…Befürworter des BGE argumentieren an dieser Stelle gerne, dass der Staat ja heute bereits mehr als 750 Mrd. Euro für Sozialtransfers bezahlt, das Defizit also „lediglich“ bei rund 220 Mrd. Euro läge…
Es mag Befürworter geben, die diese Leistungen dem „Staat“ zuschreiben, es gibt ebenso andere, die darauf hinweisen, dass es um eine Summe aus Leistungen geht, zu denen auch die Sozialbeiträge gehören. Aber aufgepasst, hier wird ein Einwand durch Vereinseitigung vorbereitet.

…Dies ist jedoch Augenwischerei, da lediglich 35% dieser Transfers aus dem Staatshaushalt gezahlt werden [PDF – 1.8 MB], während der Rest über die Sozialbeiträge (z.B. Renten- und Arbeitslosenversicherung) erhoben wird. Selbst bei großzügiger Berechnung würde der Staat demnach „nur“ 35% der gesamten Sozialtransfers und somit 260 Mrd. Euro einsparen, wenn sämtliche Sozialtransfers wegfielen...
Aha, da hat der Autor recht, wenn mit Staat steuerfinanzierte Leistungen gemeint sind. Weshalb aber sollte es nur um diesen Anteil gehen und nicht auch um die Leistungen aus Sozialbeiträgen? Der Autor will diese eben erhalten, das entspricht seinen Wertvorstellungen, was sein gutes Recht ist. Dann sollte es aber auch gesagt werden. Gerade am Beispiel Renten- und Arbeitslosenversicherung wird deutlich, dass eine ernsthafte Auseinandersetzung mit der BGE-Diskussion offenbar nicht gewollt ist. Dass ein ausreichend hohes BGE – die Betragshöhe, die Jens Berger nennt, geht ja in die Richtung (lässt man sie in heutiger Kaufkraft gelten) – sowohl die heutige Renten- wie auch Arbeitslosenversicherung in ihrer Bedeutung erheblich relativieren, wenn nicht gar ersetzen könnte, wird nicht einmal angedeutet. Grund dafür ist sicher, dass er sie keinesfalls aufgeben will. Auch das ist sein gutes Recht, sollte aber benannt werden. Stimmen die Berechnungen zur Durchschnittsrente, die das Handelsblatt veröffentlichte, würden durch ein BGE die meisten Rentner bessergestellt. Anwartschaften, die das BGE überschreiten, könnten weitergeführt, sie könnten aber auch, wenn es politisch gewollt wäre, umgewandelt werden (für Daten zum Sozialbudget siehe den Datenreport 2011 Kap. 9.4). Es könnten also, wenn es gewollt wäre, viel mehr Mittel, die heute im Sozialbudget stecken, für ein BGE frei werden.

…Bei einem BGE-Transfervolumen von 972 Mrd. Euro bestünde somit ein Finanzierungsdefizit von rund 712 Mrd. Euro. Im letzten Jahr lagen die gesamten Steuereinnahmen des Staates bei 573 Mrd. Euro. Woher soll der Staat die zusätzlichen Mittel nehmen?…
Folgerichtig, weil nur ein bestimmter Teil des Sozialbudgets angetastet werden soll, wird die Schlussfolgerung gezogen. Wie schon manche Berechnungseinwände, so zeigt auch dieser, dass der Autor sich mit der Grundeinkommensdiskussion allenfalls oberflächlich beschäftigt hat. Oder es ist schlicht sein Werturteil, das ihm den analytischen Blick verstellt: Sozialbeiträge bzw. -abgaben sind für ihn unantastbar, deswegen werden sie in die Finanzierung des BGE nicht eingezogen. 

…Vor allem bei BGE-Befürwortern aus dem linken Lager ist die Vorstellung weit verbreitet, dass das BGE von „denen da oben“ finanziert werden könnte. Doch so einfach ist das nicht. Laut Einkommensteuerstatistik gibt es in Deutschland 1,27 Mio. Haushalte mit Brutto-Einkünften von mehr als 100.000 Euro pro Jahr. Zusammengenommen erzielten diese Haushalte Einkünfte in Höhe von 270 Mrd. Euro. Selbst wenn man diesen Haushalten jeden Euro, der über ein Haushaltsnettoeinkommen von 70.000 Euro hinausgeht, mit 100% besteuern würde, käme man lediglich auf 181 Mrd. Euro Steuereinnahmen – 127 Mrd. Euro mehr als heute...
Das wirft einen interessanten Blick auf den Ansatz, das BGE über eine Besteuerung höherer Einkommen zu finanzieren, folgt aber ganz der obigen Blickbeschränkung, weil manche Dinge einfach nicht sein dürfen. Vollkommen unreflektiert bleibt der Zusammenhang, dass auch die Besteuerung höherer Einkommen nur ein Schein ist. Denn der abgeschöpfte Steuerbetrag gehört (zumindest bei Lohn- oder Gehaltseinkünften) zu den Bruttokosten des Arbeitgebers und muss letztlich über den Absatz finanziert werden. Was besteuert wird, wird der Arbeitnehmer oder auch Selbständige zuvor versuchen, an entsprechendem Lohn höher zu verhandeln. Somit trägt die Last dafür der Konsument.

…Wenn man nicht ganz so radikal vorgeht und durch Steuererhöhungen die Einkommensteuerbelastung dieser Besserverdiener verdoppeln würde, käme man auf Zusatzeinnahmen in Höhe von 54 Mrd. Euro. Rechnet man die BGE-Effekte bei der Einkommensbesteuerung hinzu[*], kommt man auf rund 63 Mrd. Euro. Eine stärkere Besteuerung von Vermögen würden zusätzlich je nach Schätzung zwischen 10 und 25 Mrd. Euro in die Kassen spülen
Und so weiter.

…Die Idee, man könnte ein BGE ausschließlich „von denen da oben“ finanzieren lassen, ist nicht haltbar. Durch die genannten Maßnahmen ließe sich noch nicht einmal ein Drittel des BGE finanzieren…
Deswegen hätten andere Finanzierungsüberlegungen einbezogen und der analytische Blick geweitet werden sollen. In der ganzen Finanzierungsdarlegung werden Effekte wie höhere Produktivität durch effizientere Aufgabenerledigung, stärker motivierte Mitarbeiter, die nicht arbeiten müssen, sondern können usw. in keiner Form einbezogen. Auch wenn sie nicht in ihrem tatsächlichen Ausmaß vorhergesagt werden können, müssen sie in die volkswirtschaftliche Bewertung einbezogen werden. Das geschieht indes nicht. Ein Phänomen, das bei bloßen Berechnungsbetrachtungen häufig anzutreffen ist. Normative, die Prämierung oder Anerkennung von Handeln betreffende Zusammenhänge werden übersehen oder unterschätzt. Vergleichbar ist diese mangelnde Unterscheidung der zwischen BGE und Negativer Einkommensteuer.

…Ohne eine starke Erhöhung der Verbrauchssteuern ist das BGE – gleich in welcher Höhe – nicht finanzierbar. In Summe nahm der Staat im letzten Jahr rund 240 Mrd. Euro durch die Besteuerung von Konsum und Verbrauch ein – darunter fallen beispielsweise die Umsatz/-Mehrwertsteuer, die Mineralölsteuer, die Stromsteuer und die Tabaksteuer…
Das ist aber nur die halbe Wahrheit, denn in den Steuern auf Nettopreise sind u.a. die anderen Steuern und Abgaben (Sozialbeiträge), die im Wertschöpfungsprozess anfallen, enthalten. Wie sonst sollte ein Unternehmen sie decken können? Dieser Umwälzungseffekt müsste also mitberechnet werden, das geschieht nicht.

…Um das Defizit von 600 Mrd. Euro zu decken, müsste man die Einnahmen aus diesen Steuern demnach um 250% erhöhen…
So kommt dann eine solche Rechnung zustande. Auch hier gilt, dass die schon erwähnten Effekte auf Produktivität nicht berücksichtigt werden, weil sie nicht wirklich voraussagbar sind. Sie zu übergehen, steht im Dienste der Absicht, das BGE als Unsinn hinzustellen.

…Geht man dabei nach der Rasenmähermethode vor, steigt der Mehrwertsteuersatz auf 66,5%, eine Schachtel Zigaretten würde mehr als 14 Euro kosten und der Liter Super-Benzin würde die 4-Euro-Marke streifen. Dafür hätte jeder Bürger dann ja schließlich auch 1.000 Euro mehr in der Tasche, so die Befürworter des BGE. Dass diese 1.000 Euro von der steuerbedingten Preissteigerungen voll aufgezehrt würden, darüber spricht man seitens der Befürworter eher ungerne…
So werden Mythen gebildet, damit der, der sie verkündet, als Aufklärer gelten kann. Es mag Befürworter geben, die ungerne über Preisveränderungen sprechen, Meinungsmache sollte deswegen nicht in einer Analyse betrieben werden. Befürworter sprechen durchaus darüber, dass es zu Preisveränderungen kommen kann, teils der unrealistisch niedrigen Preise wegen, die wir heute vorfinden. Die Zusammenhänge sind in der Tat komplex, Berechnungen sind mit vielen Unbekannten versehen. Das gilt für heute gleichermaßen, wenn der Blick einmal darauf gerichtet wird, wie viel Wertschöpfung, wie viel Initiative wir durch die heutigen Lebensbedingungen kollektiv hemmen. Doch davon kein Wort.

…Grundlage der meisten BGE-Modelle ist, dass das BGE nahezu alle staatlichen Transferleistungen ersetzt und das BGE somit auch die vorhandenen Sozialsysteme ablöst. Dabei wird von den Befürwortern gerne vergessen, dass auch die gesetzliche Krankenversicherung eines dieser Sozialsysteme ist, das bei der Einführung eines BGE fortan von den Menschen selbst finanziert werden müsste…
Hier sollte der Autor die Konzepte, Modelle oder Personen beim Namen nennen, statt zu bluffen. Einer der vieldiskutierten Vorschläge – ein Modell im engeren Sinn wurde nie vorgelegt – ist derjenige von Götz W. Werner. Er sieht eine nahezu vollständige Ersetzung nicht vor, wir auch nicht, der Vorschlag der BAG Grundeinkommen bei Die Linke auch nicht und andere ebensowenig. Von wem ist hier also die Rede? Manche Vorschläge äußern sich zur Finanzierung der Krankenversicherung unterschiedlich, sehen aber vor, dass dieser Betrag zum BGE hinzukommen sollte (die oben genannten z.B.). Erstaunlich, wie pauschal angesichts dieser differenzierten Lage der Autor vorgeht. Es scheint ihm geradezu gegen den Strich zu gehen, sich mit dem BGE überhaupt beschäftigen zu müssen.

Nimmt man einen monatlichen Beitrag von 300 Euro als solide Basis, würde sich das nominelle BGE von 1.000 Euro bereits auf nominal 700 Euro reduzieren. Rechnet man den oben genannten steuerbedingten Inflationseffekt hinzu, bleibt dem BGE-Empfänger real nur eine Kaufkraft von 490 Euro pro Monat. Davon kann man jedoch noch nicht einmal die existenzsichernden Kosten (Miete, Mietnebenkosten, Lebensmittel etc. pp.) zahlen.
So ist es dann mit Schlussfolgerungen auf der Basis von zuvor getroffenen Annahmen. Deutlich wird auch hier wieder, dass in keiner Form Effekte eines BGE auf die Lebensqualität einbezogen werden. Welche Krankheitsbilder, die mit den heutigen Lebensbedingungen zu tun haben, würden verschwinden? Welche Kosten verschwänden mit ihnen, die wir heute tragen müssen?

Die Frage, ob die Menschen sich bei staatlich garantierten und bedingungslosen Einkünften i.H.v. real 490 Euro pro Monat noch nebenbei arbeiten müssten, stellt sich überhaupt nicht. Selbstverständlich müssen sie nicht nur nebenbei, sondern meist in Vollzeit, arbeiten, um ihre Lebenshaltungskosten finanzieren zu können.
Lassen wir diesen niedrigen Betrag einmal gelten, selbst dann ist eine solche Behauptung, wie sie hier getroffen wird, mindestens ungenau. Eine Familie mit zwei Kindern, die über vier BGE verfügte, hätte beinahe 2000 Euro zur Verfügung, ohne eine Bedürftigkeitsprüfung durchlaufen zu müssen. Selbst das wäre eine enorme Veränderung.

Die Hartz-IV- bzw. Sozialhilfeproblematik wäre mit dem BGE gleichfalls nicht gelöst, da Bedürftige weiterhin zusätzlich Geld vom Staat bekommen müssten, um Gesamteinkünfte zu haben, die dem menschenwürdigen Existenzminimum (bei realen Preisen) entsprechen.
Geradezu konsequent hält der Autor seine Position. Der ökonomische Formalismus, der normative Zusammenhänge unterschätzt, übersieht oder nicht zu interpretieren weiß, zeigt sich hier in aller Klarheit. Gehen wir einmal von diesem niedrigen Betrag aus, der nicht auskömmlich wäre. Gehen wir weiter davon aus, dass es darüber hinaus bedarfsgeprüfte Leistungen gäbe. Es würde sich selbst bei einem niedrigen Betrag etwas ändern: zum einen wäre dieser Betrag immer(!) verfügbar, zum anderen änderte sich der Charakter bedarfsgeprüfter Leistungen, weil sich die normative Basis dafür durch das BGE verändert. Die bedarfsgeprüften Leistungen würden nicht mehr unter den normativen Bedingungen gewährt, Ausgleichsleistungen für Einkommensausfall aus Erwerbstätigkeit zu sein – das ist im wesentlichen ihr heutiger Charakter, auch bei Erwerbsunfähigkeit. Der normative Vorrang von Erwerbstätigkeit wäre aufgehoben. Erwerbseinkommen wäre gar nicht mehr der Maßstab, an dem die Bereitstellung bedarfsgeprüfter Leistungen gemessen würde und vor dem sie sich zu rechtfertigen hätten. Auch in der Grundeinkommensdiskussion wird dieser Zusammenhang unterschätzt.

Etwas anders sieht das Bild für Menschen aus, die auch heute schon in Vollzeit arbeiten. Wer beispielsweise heute 2.600 Euro brutto im Monat verdient, hätte mit einem BGE i.H.V. 1.000 Euro netto künftig 2.900 Euro netto in der Tasche. Neben dem BGE würde der normale Arbeitnehmer auch noch die Kosten für die Arbeitslosenversicherung und die Rentenversicherung sparen, da diese System durch das BGE obsolet wären.
Hier nun werden auf einmal doch die Sozialbeiträge berücksichtigt. – Doch die Berechnung ist nur eine Spielerei. Wie sich Löhne entwickeln würden, lässt sich schwer vorhersagen. Es kann auch sein, dass diejenigen, die hier genannt werden, gar keine Einkommenssteigerung erreichten, weil sie bislang überbezahlt waren oder das Unternehmen auch anderweitige Möglichkeiten hätte, die Arbeitsgänge zu erledigen. Allerdings, da das Haushaltsprinzip nicht mehr gälte, würde ein Vollverdiener, der bislang das Familieneinkommen nach Hause bringt, nun anders dastehen. Sowohl die Kinder erhielten das BGE als auch der Lebenspartner. Das Familieneinkommen steigt, ohne dass sein Lohn steigen muss. Das BGE, gerade um Inflationseffekte zu mindern, sollte ja in die bestehenden Verhältnisse hineinwachsen und nicht einfach „oben drauf“ kommen.

Da aber kein Mensch mit einem Realeinkommen i.H.v. 490 Euro pro Monat leben kann, wäre dies ein Hauptgewinn für private Zusatzversicherungen für die Altersvorsorge. Was der Arbeitnehmer auf dem Lohnzettel spart, würde er privat weiterhin zahlen müssen. Lediglich der Arbeitgeber kommt auf diese Art und Weise um seinen Anteil an den vielzitierten Lohnnebenkosten herum. Da wundert es nicht, dass das BGE-Modell auch in FDP- und CDU-Kreisen sehr beliebt ist. (z.B. Althaus, Angela Merkel hat sogar eine „Bürgergeld-Kommission“ eingesetzt.)
Trefflich werden die Folgen eines so niedrigen BGE im ersten Teil beschrieben, falls es dabei bliebe. Dass der Arbeitgeber um die Lohnnebenkosten herumkäme, ist eben ein Mythos, denn auch heute führt er sie nur ab, getragen werden sie aber durch den Konsumenten. Der letzte Teil der Passage zeugt wiederum von mangelnder Sachkundigkeit, denn seit der letzten Überarbeitung des Althaus-Vorschlags in 2010 wird er vom Namensgeber selbst nur noch als partielles Grundeinkommen bezeichnet. Damit hat er auf eine häufig geäußerte Kritik am Solidarischen Bürgergeld offenbar reagiert.

Aber selbst wenn man im oben genannten Fall ein Nettoverdienst von 2.900 Euro pro Monat annehmen würde, entspräche dieses Summe durch den genannten Inflationseffekt lediglich einem realen Einkommen i.H.v. 2.030 Euro pro Monat. Zieht man davon noch die obligatorische Krankenversicherung (300 Euro pro Monat) ab, verbleiben dem Arbeitnehmer real 1.730 Euro pro Monat und somit gerade einmal 60 Euro mehr als heute.
So setzt sich das mit statischen Berechnungsmodellen fort. Das soll kein Einwand dagegen sein, dass Effekte eines BGE natürlich bedacht werden müssen, ja, bedacht müssen sie aber werden. Dazu reicht eine solche Betrachtung nicht aus, denn sie bezieht nur die Effekte ein, die ihr recht sind.

…Wo zu also das BGE? Durch die Finanzierungs- und Steuereffekte sind die Menschen weiterhin gezwungen, arbeiten zu gehen, um ihre Lebenshaltungskosten zu decken, womit die Kernbedingung eines BGE nicht erfüllt ist. Dabei sind viele Gegenargumente und negativen Nebeneffekte hier noch gar nicht genannt. Wie soll man beispielsweise das mit den Steuereffekten verbundene Problem der Schwarzarbeit lösen? Wie will man verhindern, dass Bundesbürger sich ihre Güter steuergünstig im Ausland besorgen?…
Den ersten Teil dieser Passage lasse ich unkommentiert, weil er nur wiederholt, worauf ich schon eingegangen bin. Im zweiten jedoch wird es sonderbar. Handelt es sich um „viele Gegeneinwände“ der Art, wie sie die Nachdenkseiten oder die Autoren des Buches Irrweg Grundeinkommen vorgebracht haben? Na, dann sehe ich keinen Anlass zu verzagen. Können Fragen nun schon als Einwände verstanden werden? Weshalb sollte es für diese Fragen keine Lösungen geben? Gegen „Schwarzarbeit“ als Instrument der Steuervermeidung wird ein Gemeinwesen natürlich vorgehen müssen – muss es das heute etwa nicht? Das kann aber nicht der Hauptweg sein. Zuerst müsste die Frage geklärt werden, was der Grund für Schwarzarbeit ist und ob ein BGE mit einer vernünftigen Ausgestaltung gerade dazu führen könnte, dass Schwarzarbeit zurückgeht? Steuervermeidung hat stets auch etwas mit mangelnder Loyalität zu tun, diese kann viele Gründe haben, auch ein undurchsichtiges, nicht mehr nachvollziehbares Steuersystem kann einer sein. Wie heute, so kann man auch in Zukunft nicht verlässlich verhindern, dass Bürger Güter im Ausland erwerben, die Frage ist, welches Ausmaß dies annimmt und ob es – Jens Berger behauptet das nur – überhaupt zu einem Problem werden würde.

Das BGE ist zweifelsohne eine nette Idee, die jedoch nicht umsetzbar ist. Umsetzbar sind jedoch zahlreiche Alternativen zum BGE, die schlussendlich den Effekt haben, den seine Befürworter dem BGE zuschreiben. Wenn man z.B. den Hartz-IV-Regelleistungssatz und die Grundsicherung maßvoll erhöhen und die Sanktionen streichen würde, könnten auch Hilfsbedürftige menschenwürdig leben. Dies wäre ein Grundeinkommen, aber eben kein bedingungsloses
Hat der Autor schon einmal vom Stigmatisierungseffekt der Bedürftigkeitsprüfung unter Bedingungen einer normativen Überhöhung von Erwerbsarbeit gehört? Oder von verdeckter Armut und wie sie zu erklären ist? Verwunderlich ist die Hartnäckigkeit, mit der der Autor sich vielen Überlegungen zum BGE, die gerade diese normativen Zusammenhänge betreffen, verschließt und sich auf vermeintlich harte volkswirtschaftliche oder hier sogar bloß rechentechnische Überlegungen zurückzieht. Jens Berger ist der Auffassung, damit alles gesagt zu haben. Seine Ausführungen, wenn man die flapsigen Behauptungen so nennen will, können auch getrost als Kapitulationserklärung gelesen werden. Zwar ist eine Auseinandersetzung mit Einwänden notwendig, um die Argumente für ein BGE stets von neuem zu prüfen und zu präzisieren. Dazu bedarf es eben aber Argumente.

Wie ich gerade erst gesehen habe, hat sich Herbert Wilkens vom Netzwerk Grundeinkommen ebenfalls mit dem Beitrag von Jens Berger befasst. Aus einer Email-Korrespondenz mit ihm sind Ausschnitte veröffentlicht, die zeigen, wie gering die Bereitschaft ist, sich auf das Bedingungslose Grundeinkommen einzulassen, wie vorurteilsbeladen es abgewehrt wird. Das ist kein Grund, die Auseinandersetzung nicht zu führen, es ist vielmehr ein Beleg dafür, wie weit sie schon vorangekommen ist, wenn solche Einwände in all ihrer Undifferenziertheit direkt zu erkennen sind.

Sascha Liebermann