Inge Hannemann hat eine Petition an den Deutschen Bundestag eingereicht, die die Abschaffung der Sanktionen im Sozialgesetzbuch fordert. Hier finden Sie die Petition und die Möglichkeit der Unterzeichnung.
Erst im letzten Jahr wurde eine Petition zum gleichen Gegenstand abschließend beraten und abgelehnt, siehe hier.
Angesichts des Status von Petitionen an den Deutschen Bundestag sowie den Verlauf der Petition von Susanne Wiest möchten wir darauf hinweisen, dass dieses Instrument lediglich eine Bitte an den Deutschen Bundestag richtet (ähnlich wie die Europäischen Bürgerinitiative an das Europäische Parlament). Petitionen sind nicht vergleichbar mit Volksabstimmungen (siehe hier) und bestenfalls führt eine Petition zu einer Anhörung im Deutschen Bundestag. Selbst das aber bedeutet wenig, denn was dann mit ihr geschieht, obliegt dem Parlament.
Stattdessen wäre darüber nachzudenken, die Möglichkeiten in Deutschland für Volksbegehren zu nutzen, die es gibt, siehe die Übersicht hier. Auch wenn damit nicht die Wege möglich sind, die Volksabstimmungen in der Schweiz bieten, wären sie allemal ein „schärferes Schwert“ als Petitionen.